OVG weist alle rund 470 gestellten BeweisantrÀge der AfD ab
29.04.2024 - 20:37:36Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfĂ€lische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren rund 470 BeweisantrĂ€ge der Partei abgelehnt. Zur BegrĂŒndung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die AntrĂ€ge seien zum Teil unerheblich und wĂŒrden keine Beweise erbringen. Andere AntrĂ€ge seien als reine AusforschungsantrĂ€ge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.Â
Die Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert, dass die BeweisantrĂ€ge vorgelesen werden. Das lehnte der 5. Senat ab und lieĂ die BeweisantrĂ€ge schriftlich zu Protokoll nehmen. Dabei ging es neben weiteren Themen um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln, zu der These, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch motiviert sowie die Partei sei antisemitisch. Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nĂ€chsten Termin am 6. Mai. Die AnwĂ€lte der AfD kĂŒndigten unter Protest weitere Schritte an. Wann es ein Urteil geben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Bis Juli hat das OVG weitere Termine angesetzt.Â
In den bisherigen mĂŒndlichen Verhandlungen hatte die AfD seit dem Auftakt im MĂ€rz auf Zeit gespielt. Ihre AnwĂ€lte hatten wiederholt BefangenheitsantrĂ€ge an das OVG gerichtet und zum Teil BeweisantrĂ€ge gestellt oder angekĂŒndigt. Der Vorsitzende Richter Buck sparte bei der Ablehnung der gestellten rund 470 BeweisantrĂ€ge nicht mit deutlichen Worten. Die AntrĂ€ge seien zum Teil «unerheblich» und wĂŒrden keine greifbaren Anhaltspunkte fĂŒr Behauptungen bieten.Â
Buck: GenĂŒgend Hinweise
Andere BeweisantrĂ€ge lehnte der 5. Senat nach mehrstĂŒndiger Beratung mit der BegrĂŒndung ab, dass es sich um reine AusforschungsantrĂ€ge zum Nachteil des Verfassungsschutzes handelt wĂŒrde. In anderen FĂ€lle wĂŒrden die zu ermittelnden Tatsachen zum Streitgegenstand nichts beitragen. Oder: «Die in den AntrĂ€gen aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind aus der Luft gegriffen.» Buck machte an mehrere Stellen deutlich, dass es genĂŒgend Hinweise gebe, die auf Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung hinweisen wĂŒrden.Â
Zum Auftakt des fĂŒnften Verhandlungstages am Montag war die AffĂ€re um einen wegen mutmaĂlicher Spionage fĂŒr China verhafteten Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah ein Thema. AnwĂ€lte der AfD warfen dem Verfassungsschutz auf LĂ€nderebene vor, den in Untersuchungshaft sitzenden Mann frĂŒher als menschliche Quelle mit Einfluss auf den Spitzenkandidaten der Partei eingesetzt zu haben. Bei dem Streit geht es um die Einstufung der gesamten Partei als extremistischen Verdachtsfall.
Der Anwalt des Bundesamtes, Wolfgang Roth, wies die VorwĂŒrfe als absurd zurĂŒck. Zwar könne er sich zu dem TatverdĂ€chtigen aus nachvollziehbaren GrĂŒnden nicht Ă€uĂern, sagte er. Aber da die fragliche Person nie Mitglied eines Landes- oder Bundesvorstandes der Partei gewesen sei, sei es nach den MaĂstĂ€ben des Bundesverfassungsgerichts unerheblich, ob der Verfassungsschutz den Mann zur Informationsbeschaffung genutzt habe.
Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall fĂŒhrt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den VerfassungsschĂŒtzern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte fĂŒr verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zustĂ€ndig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar. Bis Juli sind Termine angesetzt.


