PatientenschĂŒtzer, Urteil

PatientenschĂŒtzer fĂŒrchten nach Urteil EinschrĂ€nkungen

Veröffentlicht am: 26.10.2023 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts warnen die PatientenschĂŒtzer vor Einschnitten bei der bereitschaftsĂ€rztlichen Versorgung.

Krankenhaus (Archiv) - Bild: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Krankenhaus (Archiv) - Bild: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
"Das Modell des Ă€rztlichen Notdienstes, der Praxis- und Hausbesuche rund um die Uhr ermöglicht, steht mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts auf tönernen FĂŒĂŸen", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagausgabe). Es zeichneten sich schon jetzt "EinschrĂ€nkungen des kassenĂ€rztlichen Bereitschaftsdienstes" ab.

Brysch forderte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zum Handeln auf. "Das kann der Bundesgesundheitsminister mit seinen Ressort-Kollegen der LĂ€nder nicht ignorieren. Als Dienstaufsicht der KassenĂ€rztlichen Vereinigungen sind sie gefordert, den Sicherstellungsauftrag unverzĂŒglich herstellen zu lassen. Gerade immobile oft pflegebedĂŒrftige Menschen sind auf eine hĂ€usliche Erreichbarkeit im Notfall angewiesen." Die PoolĂ€rzte hielten das Bereitschaftssystem aufrecht, mahnte Brysch. Das Bundessozialgericht hatte am Dienstag entschieden, dass ein Zahnarzt sozialversichert werden muss, wenn er als Poolarzt einen Notdienst der KassenzahnĂ€rztlichen Vereinigung ĂŒbernimmt. Die Entscheidung sei wegen der Ă€hnlichen Organisationsstruktur auch auf den Ă€rztlichen Bereitschaftsdienst ĂŒbertragbar, teilte die KassenĂ€rztliche Vereinigung Baden-WĂŒrttemberg mit und beendete die TĂ€tigkeit der PoolĂ€rzte. Nun drohen VersorgungslĂŒcken.

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