Pflegereform: Kabinett berÀt Gesetzentwurf trotz SPD-Streit
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 10:33 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDas Bundeskabinett berĂ€t am Mittwoch trotz des jĂŒngsten Streits in der schwarz-roten Koalition ĂŒber die geplante Pflegereform. Auf der Tagesordnung steht der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Kabinett befasst sich mit Gesetzentwurf
Das Bundespresseamt teilte nach Beginn der Sitzung in Berlin mit, dass sich das Kabinett unter anderem mit dem Vorhaben beschĂ€ftigen werde. Damit steht die Reform wie ursprĂŒnglich geplant auf der Tagesordnung.
Zuletzt war offen gewesen, ob die Beratung stattfinden wĂŒrde. Hintergrund waren EinwĂ€nde aus der SPD gegen die bisherigen PlĂ€ne.
SPD verlangt Ănderungen
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte angekĂŒndigt, einem âreinen KĂŒrzungspaketâ nicht zuzustimmen. Nach dem Streit muss die Koalition damit weiterhin klĂ€ren, in welchem Umfang der Gesetzentwurf geĂ€ndert wird.
Die Beratung im Kabinett markiert den nĂ€chsten formalen Schritt des Gesetzgebungsverfahrens. Sie nimmt den politischen Konflikt ĂŒber die Ausgestaltung der Pflegeversicherung jedoch nicht vorweg.
Die Pflegereform steht fĂŒr einen zentralen Zielkonflikt der sozialen Pflegeversicherung: Kurzfristig mĂŒssen die Kassen finanziell stabilisiert werden, zugleich steigen die Ausgaben durch den demografischen Wandel und die wachsende Zahl PflegebedĂŒrftiger. FĂŒr das Jahr 2026 wird ein Defizit der Pflegeversicherung von 4,4 Milliarden Euro erwartet.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll zunĂ€chst die Finanzierung ordnen. Vorgesehen sind unter anderem strengere Kriterien fĂŒr die Einstufung in Pflegegrade sowie VerĂ€nderungen bei ZuschĂŒssen zu Heimkosten. Die SPD verlangt dagegen, dass strukturelle Fragen bereits im ersten Gesetz berĂŒcksichtigt werden. Dazu zĂ€hlen ein Pflegekostendeckel fĂŒr den Eigenanteil sowie eine stĂ€rkere Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an der Finanzierung.
Streit ĂŒber Reihenfolge und Belastungen
Damit geht es nicht nur um technische Ănderungen im Versicherungsrecht, sondern um die Verteilung kĂŒnftiger Kosten zwischen Beitragszahlern, PflegebedĂŒrftigen, Angehörigen und dem Staat. Besonders fĂŒr Menschen in stationĂ€rer Pflege können steigende Eigenanteile die Haushaltsplanung erschweren; Angehörige werden zudem hĂ€ufig finanziell oder durch eigene Pflegeleistungen einbezogen.
Die Aufnahme des Entwurfs in die Kabinettstagesordnung bedeutet zunĂ€chst, dass das Vorhaben politisch weiterverfolgt wird. Entscheidend bleibt, welche Ănderungen die Koalitionspartner am Entwurf vornehmen und ob die angekĂŒndigte Strukturreform zeitgleich verbindliche Vorgaben erhĂ€lt. FĂŒr Versicherte und Familien hĂ€ngen davon Beitragshöhe, Leistungszugang und die Begrenzung eigener Pflegekosten ab.
