Pflegereform: Koalition plant 6,25 Milliarden Euro Einsparungen
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 14:22 Uhr | dpa, AD HOC NEWSFinanzierung und Leistungen der Pflegeversicherung
- Der Bundestag berät einen Entwurf, der 2027 eine Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro erreichen soll.
- Der Zuschlag für Kinderlose soll zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen.
- Für Pflegegrad 2 bis 5 ist ein Sozialraumbudget von bis zu 175 beziehungsweise 300 Euro monatlich vorgesehen.
Bundestag berät Pflegereform mit Milliardenlücke
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will beim Start der Pflegereform zum 1. Januar abrupte Veränderungen für Pflegebedürftige vermeiden und den Gesetzentwurf nachbessern. Die Koalition will mit dem Vorhaben ein Milliardenloch der Pflegeversicherung schließen und allgemeine Beitragserhöhungen für 2027 abwenden.
Gesetzgebung beginnt unter Zeitdruck
Mit der Einbringung in den Bundestag beginnt die konkrete Gesetzgebung. Gespräche zwischen Union und SPD sollen sicherstellen, dass sich Betroffene besser auf die geplante Neuordnung der Unterstützung bei der Pflege zu Hause einstellen können.
Opposition und Sozialverbände warnen dagegen vor Kürzungen und zusätzlichen Zugangshürden. Die Zeit bis zum vorgesehenen Inkrafttreten am 1. Januar drängt, Änderungen sind im parlamentarischen Verfahren noch möglich.
Finanzierung reicht laut Entwurf nicht vollständig
Die Ausgaben der Pflegeversicherung sind nach Angaben aus dem Gesetzentwurf auf 74 Milliarden Euro jährlich gestiegen. Die geplanten Maßnahmen sollen 2027 eine Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro erreichen, während zugleich ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet wird.
Der Beitrag für Menschen ohne Kinder soll zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent Zuschlag steigen. Dadurch soll die Pflegeversicherung 3,3 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen.
Höhere Beiträge für weitere Gruppen
Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 um 300 Euro im Monat steigen. Ab 2028 sollen Arbeitgeber auch für Minijobber Pflegebeiträge zahlen.
Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll ab 2028 eingeschränkt werden. Ausnahmen sind unter anderem für Kinder, Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderungen, Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und Personen im Regel-Rentenalter vorgesehen; für andere Betroffene ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent geplant.
Neue Regeln für Leistungen und Einstufungen
Die Leistungen sollen künftig jährlich an die Inflation angepasst werden, allerdings erst ab 2029. Die für 2028 vorgesehene Erhöhung nach geltendem Recht soll entfallen.
Bei Neu-Einstufungen sollen die Kriterien für Pflegebedürftigkeit enger gefasst werden. Das Ministerium kündigt zugleich einen umfassenden Bestandsschutz für bereits eingestufte Pflegebedürftige an.
Budgets sollen häusliche Pflege bündeln
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 ist ein Sozialraumbudget für Alltagshilfen vorgesehen. Es soll bis zu 175 Euro monatlich ab dem Alter von 25 Jahren und bis zu 300 Euro für Jüngere umfassen.
Ein weiteres Budget soll die Ersatzbetreuung bei Urlaub oder Krankheit pflegender Angehöriger finanzieren. Die bisherige Verhinderungspflege soll entfallen. Für Pflegegrad 1 ist statt des bisherigen Entlastungsbetrags von bis zu 131 Euro monatlich eine professionelle Pflegebegleitung vorgesehen.
Kritik an Entlastungen und Belastungen
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt verlangte Verlässlichkeit beim Übergang zum neuen System. Vertreter von Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbänden kritisierten unter anderem, dass die häusliche Pflege trotz angekündigter Unterstützung geschwächt werden könne.
Die umfassende Reform soll eine Expertenkommission vorbereiten. Bis dahin soll das Gesetz die Finanzlage der Pflegeversicherung kurzfristig stabilisieren.
Die geplante Reform ist zunächst als kurzfristige Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung angelegt. Sie soll ein für 2027 erwartetes Defizit von 7,6 Milliarden Euro begrenzen und allgemeine Beitragserhöhungen vermeiden. Zugleich bleibt eine Finanzierungslücke bestehen, weil die im Entwurf erwartete Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro unter dem prognostizierten Fehlbetrag liegt.
Die Belastungen werden unterschiedlich verteilt. Kinderlose sollen ab 2027 einen höheren Zuschlag zahlen, Gutverdiener über die angehobene Beitragsbemessungsgrenze mehr beitragen. Ab 2028 könnten zudem bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner in bestimmten Fällen einen Zuschlag auslösen. Für viele Versicherte ist damit zwar keine allgemeine Beitragserhöhung verbunden, einzelne Gruppen müssen aber mit höheren Abgaben rechnen.
Häusliche Pflege im Mittelpunkt
Besonders folgenreich ist die Neuordnung der Unterstützung zu Hause. Der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 soll entfallen, während für höhere Pflegegrade neue Budgets vorgesehen sind. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt von einzelnen Leistungen hin zu gebündelten Unterstützungsangeboten. Für Angehörige hängt die praktische Wirkung davon ab, ob die neuen Budgets tatsächlich leicht zugänglich sind und ausreichend Angebote vor Ort bestehen.
Die Debatte berührt ein strukturelles Problem: Die Zahl der Leistungsbezieher ist stark gestiegen, während Pflege zu einem großen Teil im häuslichen Umfeld organisiert wird. Die geplante Expertenkommission soll deshalb Vorschläge für eine umfassendere Reform vorlegen. Bis dahin bleibt das Gesetz ein finanzieller Zwischenschritt, dessen konkrete Ausgestaltung im parlamentarischen Verfahren noch verändert werden kann.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Bayerischer Rundfunk: „Pflegegesetz im Bundestag – Sparpaket oder Hilfe?“ (05.11.2026)
Der Bayerische Rundfunk habe die finanziellen Ziele, die Mehrbelastungen für Kinderlose und Gutverdiener sowie die geplanten Änderungen bei Pflegegrad 1 dargestellt. Anders als die dpa-Meldung lege der Beitrag zusätzlichen Schwerpunkt auf das digitale Pflege-Cockpit und die mögliche Entlastung durch weniger Bürokratie. Offen bleibe auch dort, ob der Bundestag den Entwurf unverändert verabschiede.
Perspektive der häuslichen Pflege
tagesschau: „Debatte im Bundestag Was die Pflegereform für Angehörige bedeutet“ (05.11.2026)
Die tagesschau habe die Belastung pflegender Angehöriger und die große Bedeutung der Versorgung zu Hause in den Mittelpunkt gestellt. Sie habe die Reform ebenfalls als ersten Schritt eingeordnet und auf die langfristige Finanzierungsproblematik verwiesen. Einigkeit bestehe bei den Grundzügen des Entwurfs, während die praktische Wirkung der Leistungskürzungen und die spätere Strukturreform offen blieben.
Beide Beiträge hätten die geplanten höheren Beiträge für Kinderlose und die Neuordnung der Pflegeleistungen bestätigt. Der Bayerische Rundfunk habe stärker die einzelnen Finanzierungsinstrumente erklärt, die tagesschau stärker die Folgen für Angehörige und die noch ausstehende umfassende Reform.
