Prozess gegen Peter Fitzek: 52 Verhandlungstage bis 2027
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 14:12 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Anklage nennt konkrete Strukturen
- Peter Fitzek beansprucht im Prozess die Bezeichnung „Peter I., Staatsoberhaupt“.
- Das KRD führte laut Anklage 6.300 Personen als Staatsangehörige oder Staatszugehörige.
- Für das Verfahren sind bis September 2027 insgesamt 52 Verhandlungstage angesetzt.
Prozess gegen vier Anführer des Königreichs Deutschland
Nach dem Verbot der Gruppe Königreich Deutschland hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen vier mutmaßliche Rädelsführer begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen Hunderte Straftaten und einen Gesamtschaden von zehn Millionen Euro vor.
Fitzek beansprucht Staatsoberhaupt-Rolle
Unter den Angeklagten ist Peter Fitzek, der sich 2012 zum „obersten Souverän“ des selbsternannten Königreichs erklärt haben soll. Zu Prozessbeginn wies er die vom Gericht festgestellten bürgerlichen Personalien zurück und bezeichnete sich als „Peter I., Staatsoberhaupt“.
Nach Darstellung der Anklage nahm der 61-Jährige innerhalb der Gemeinschaft gemeinsam mit Stellvertretern den Status „göttlicher Wesen“ ein. Als „Imperator Fiduziar“ habe Fitzek Rechtsakte erlassen.
Eigene Pässe und Währung
Das Königreich Deutschland habe als Gegenstaat die Legitimität der Bundesrepublik abgelehnt und darauf abgezielt, die geltende Rechtsordnung abzuschaffen. Dafür seien eigene scheinstaatliche Institutionen geschaffen worden, darunter ein Pass- und Meldeamt sowie eine eigene Währung.
Geld nahm die Gruppe laut Anklage unter anderem mit Seminaren zum „Systemausstieg“ und mit verschwörungsideologischen Inhalten ein. Löhne seien als „mildtätige Gaben“ bezeichnet worden; Steuern und Lohnabgaben seien nicht abgeführt worden.
Gold und mutmaßliche Steuerverstöße
Zu den Vermögenswerten gehörten laut Anklage Geld, Grundstücke und sieben Kilogramm Gold. Die Gruppe habe keine Schenkungssteuer abgeführt und Unternehmen, die sich im Königreich registrierten, Steuer- und Abgabenfreiheit versprochen.
Fast 400.000 Euro Umsatzsteuer sollen nicht gezahlt worden sein. Außerdem zählt die Anklage bandenmäßige Urkundenfälschung zu den Vorwürfen: Das KRD habe 6.300 Personen als Staatsangehörige oder Staatszugehörige geführt und ihnen Identitätskarten ähnlich einem Personalausweis ausgegeben.
Verteidigung beanstandet Gericht und Haft
Die Kerngemeinschaft soll aus 40 bis 60 Personen bestanden haben. Die Verteidiger kritisierten, dass der Prozess vor einem Staatsschutzsenat in Düsseldorf und nicht vor einem Schöffengericht in Sachsen-Anhalt stattfindet.
Fitzek bezeichnete seine Haft als menschenrechtsverletzend. Verteidiger Ronald Mayer kritisierte zudem seine Entpflichtung als Pflichtverteidiger vor Eröffnung des Hauptverfahrens.
Prozess dauert bis 2027
Das Oberlandesgericht hat 52 Verhandlungstage bis September 2027 angesetzt. Die Bundesregierung hatte die Reichsbürger-Gruppierung Königreich Deutschland am 13. Mai 2025 verboten.
Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Sie lehnen demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wie Parlamente, Gesetze und Gerichte ab.
Der Prozess richtet den Blick auf eine Reichsbürger-Struktur, die staatliche Aufgaben durch eigene Institutionen ersetzen wollte. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur die politischen Ideologien der Gruppe, sondern auch mutmaßliche Einnahmen aus Seminaren, Spenden sowie Bank- und Versicherungsgeschäften.
Die Dimension des Verfahrens ergibt sich aus der Verbindung von organisatorischem Anspruch und finanziellen Vorwürfen. Nach der Anklage soll das Königreich Deutschland rund zehn Millionen Euro eingenommen haben; zugleich geht es um nicht abgeführte Steuern, Sozialabgaben und Umsatzsteuer. Die Gruppe führte zudem Tausende Menschen als Staats- oder Staatszugehörige, während die eigentliche Kerngemeinschaft deutlich kleiner gewesen sein soll.
Folgen für den Staatsschutz
Das Verfahren zeigt, wie Reichsbürger-Ideologien in feste Strukturen, eigene Dokumente und wirtschaftliche Angebote übersetzt werden können. Für Behörden entsteht dadurch ein Problem, das über bloße politische Ablehnung hinausgeht: Betroffene könnten ihre rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen an selbst geschaffenen Regeln ausrichten.
Mit 52 angesetzten Verhandlungstagen bis September 2027 dürfte der Prozess umfangreich werden. Neben der strafrechtlichen Bewertung wird dabei auch sichtbar werden, welche Rolle die vier Angeklagten innerhalb der Organisation gespielt haben und wie belastbar die Vorwürfe zu den einzelnen Geschäftsmodellen sind.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
WDR: „König von Deutschland“ vor Gericht : Prozessauftakt gegen Reichsbürger-Gruppe in Düsseldorf (06.11.2026)
Der WDR hebt neben dem Prozessauftakt eigene Bank- und Versicherungsstrukturen sowie die Reichweite der Gruppe hervor. Der Beitrag nennt außerdem nach Behördenangaben unterschiedliche Größenordnungen bei den Anhängerzahlen und ordnet die mutmaßlichen Steuerschäden ein.
Deutschlandfunk: „Auftakt zum Prozess gegen mutmaßliche Rädelsführer des "Königreichs Deutschland"“ (06.11.2026)
Der Deutschlandfunk bestätigt den Beginn des Verfahrens gegen vier mutmaßliche Hauptverantwortliche vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Der kurze Bericht setzt den Schwerpunkt auf den Prozessauftakt und die spätere Verbotsentscheidung.
Beide Beiträge stimmen beim Prozessbeginn und der Zahl der Angeklagten überein. Der WDR beleuchtet stärker die wirtschaftlichen Strukturen und die Reichweite der Gruppe, während der Deutschlandfunk den Vorgang knapp als Verfahren gegen mutmaßliche Hauptverantwortliche einordnet.
