Arzneimittel, Apotheken

Regelungen im Notfallgesetz gefÀhrden Arzneimittelsicherheit

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 14:24 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Berlin - Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher ApothekerverbĂ€nde warnt eindringlich vor den negativen Folgen der kĂŒrzlich im Bundestag beschlossenen Notfallreform. "Aus gutem Grund sind Apothekerinnen und Apotheker die letzte Kontrollinstanz vor der Abgabe von Arzneimitteln. Apothekerinnen und Apotheker haben hier auf Grund Ihrer Ausbildung eine hohe Verantwortung fĂŒr die Abgabe und richtige Einnahme und Dosierung von Arzneimitteln. Da ist unser einzigartig wichtiger Beitrag fĂŒr die Therapiesicherheit der Menschen in unserem Land", sagt ABDA-PrĂ€sident Thomas Preis anlĂ€sslich entsprechender PlĂ€ne des Bundestages im Gesetz zur Reform der Notfallversorgung.
Regelungen im Notfallgesetz gefÀhrden Arzneimittelsicherheit - Bild: presseportal.de

Zur ErklĂ€rung: Mit der Notfallreform will es der Gesetzgeber unter anderem ermöglichen, dass Ärztinnen und Ärzte - beispielsweise in Integrierten Notfallzentren und in ambulanten Notdiensten - Arzneimittel direkt an die Patientinnen und Patienten abgeben können. Preis dazu: "Das zwischen Apotheker- und Ärzteschaft etablierte Vier-Augen-Prinzip ist ein zentrales Element, um dem Fehl- und Missgebrauch von Medikamenten entgegenzuwirken. Die Apothekenpflicht stellt diese Schutzfunktion sicher. Sie kann ihre Wirkung aber nicht entfalten, wenn sie im Ă€rztlichen Notdienst - wie jetzt geplant -umgangen wird. Das Gesetz schafft auch Parallelstrukturen in der Arzneimittelversorgung. Denn: Die flĂ€chendeckenden, rund um die Uhr geltenden Nacht- und Notdienstregelungen der Apotheken funktionieren bestens - es gibt also gar keinen Grund, in diesem Bereich gesetzgeberisch tĂ€tig zu werden."

Am 15. Oktober hatte der Bundestag das Gesetz in 2./3. Lesung bereits beschlossen, bevor es nun am 4. November auf die Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates gesetzt wird. Am 20. November soll das Plenum des Bundesrates ĂŒber das Notfallversorgungsreformgesetz abstimmen. Die ABDA hat inzwischen eine aktualisierte Stellungnahme zu dem Vorhaben veröffentlicht.

ABDA-PrĂ€sident Preis fĂŒgt hinzu: "Mit Blick auf das Bundesratsverfahren fordern wir die BundeslĂ€nder auf, uneingeschrĂ€nkt fĂŒr eine Beibehaltung der Apothekenpflicht einzutreten. Zu bedenken ist auch, dass die Regelungen erhebliche wirtschaftliche Negativ-Folgen fĂŒr die Apotheken haben können. Denn: Wenn die meisten Ă€rztlichen Verordnungen im Notdienst aufgrund einer Ă€rztlichen Arzneimittelabgabe wegfallen, beeinflusst das auch die Wirtschaftlichkeit des Apothekennotdienstes. Wenn dadurch dann weitere Notdienste durch eventuelle Apothekenschließungen wegfallen sollten, hĂ€tte dies spĂŒrbare Folgen fĂŒr die lokale Versorgung der Patientinnen und Patienten."

Mehr Informationen unter www.abda.de

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Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004 132, presse@abda.de

Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004 137, c.splett@abda.de

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