René Benko, Hausarrest

René Benko erhält Fußfessel statt Gefängnis in Innsbruck

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 09:48 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Der Gründer des insolventen Signa-Konzerns muss seine Haftstrafe nicht länger im Gefängnis verbüßen. Das Landesgericht Innsbruck genehmigte den Wechsel in den elektronisch überwachten Hausarrest.

Haftwechsel in Innsbruck genehmigt

  • René Benko wechselt vom Gefängnis in den Hausarrest mit elektronischer Fußfessel.
  • Das Landesgericht Innsbruck gab einem entsprechenden Antrag des Signa-Gründers statt.
  • Benko ist wegen Betrugs verurteilt worden.

Der wegen Betrugs verurteilte Immobilieninvestor René Benko darf seine Haftstrafe künftig im Hausarrest mit Fußfessel verbüßen.

Gericht genehmigt Antrag

Das Landesgericht Innsbruck gewährte einen entsprechenden Antrag Benkos, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Wechsel aus dem Gefängnis

Damit wechselt der Gründer des Signa-Konzerns vom Gefängnis in den elektronisch überwachten Hausarrest.

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