René Benko erhält zwei Jahre Zusatzstrafe wegen Betrugs
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 17:32 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBenko erhält weitere Haftstrafe
- Das Landesgericht Innsbruck verurteilte René Benko wegen des Betrugs eines Investors in Millionenhöhe.
- Das Gericht verhängte eine Zusatzstrafe von zwei Jahren.
- Die neue Strafe kommt zu zweieinhalb Jahren Haft aus einem früheren Prozess hinzu.
Landesgericht Innsbruck verhängt Zusatzstrafe gegen Benko
Der österreichische Immobilienunternehmer René Benko ist wegen des Betrugs eines Investors in Millionenhöhe verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck verhängte eine Zusatzstrafe von zwei Jahren, die zu zweieinhalb Jahren Haft aus einem vorangegangenen Prozess hinzukommt.
Urteil im Verfahren um Millionenbetrag
Das Urteil erging in Innsbruck. Gegenstand des Verfahrens war der Betrug eines Investors in Millionenhöhe.
Weitere strafrechtliche Folgen
Mit der Zusatzstrafe steigt die gegen Benko verhängte Haftdauer aus den genannten Verfahren auf insgesamt viereinhalb Jahre. Das neue Urteil ergänzt damit die bereits bestehende Strafe aus dem früheren Prozess.
Benko war Gründer der Immobilien- und Handelsgruppe Signa, deren Zusammenbruch eine breite wirtschaftliche und juristische Aufarbeitung ausgelöst hat.
Das Urteil fügt sich in die strafrechtliche Aufarbeitung des Zusammenbruchs der Signa-Gruppe ein. Der von René Benko gegründete Immobilien- und Handelskonzern war zuvor stark gewachsen und geriet anschließend unter dem Druck steigender Zinsen, schwindenden Vertrauens der Banken und eigener Managementprobleme in die Insolvenz.
Im nun entschiedenen Verfahren ging es um eine Garantie zugunsten eines Investors in Millionenhöhe. Nach der Anklage sollte diese Zusage die Auszahlung von rund fünf Millionen Euro für die Sporthandels-Tochter SportScheck ermöglichen. Der Fall zeigt, dass sich die juristische Aufarbeitung nicht auf die Folgen für Signa und deren Gläubiger beschränkt, sondern auch einzelne Finanzierungsentscheidungen und persönliche Zusagen des Firmengründers erfasst.
Folgen für das Strafverfahren
Die Zusatzstrafe von zwei Jahren kommt zu der bereits verhängten zweieinhalbjährigen Haftstrafe hinzu. Damit wächst die strafrechtliche Belastung Benkos, während weitere Vorwürfe und Verfahren im Zusammenhang mit der Signa-Pleite die Aufarbeitung begleiten.
Für Investoren, Gläubiger und Beschäftigte der früheren Signa-Unternehmen bleibt entscheidend, ob aus den Verfahren konkrete Ansprüche und verwertbare Vermögenswerte entstehen. Das Urteil beantwortet die strafrechtliche Frage dieses Falls, beseitigt aber nicht automatisch die wirtschaftlichen Schäden aus dem Konzernzusammenbruch.
