Rente mit 63: Union will 45 Beitragsjahre neu gewichten
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 11:28 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSStreit um anrechenbare Versicherungszeiten
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion diskutiert einen neuen Ansatz zur abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.
- Erziehungs- und Pflegezeiten könnten künftig nicht mehr oder weniger stark berücksichtigt werden.
- IW-Rentenexpertin Ruth Schüler erwartet dadurch vor allem Nachteile für Frauen.
Union berät über neue Regeln für Rente mit 63
In der Debatte um die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren kritisieren Experten einen Unionsvorschlag zu möglichen Einschränkungen bei Erziehungs- und Pflegezeiten. Nach Einschätzung der IW-Rentenexpertin Ruth Schüler würde dies vor allem Frauen treffen.
IW sieht Nachteile für Frauen
Schüler sagte der Funke-Mediengruppe, bereits nach der geltenden Regelung profitierten Männer stärker von der Möglichkeit, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Würden Pflege- und Erziehungszeiten künftig nicht mehr angerechnet, erreichten vor allem weniger Frauen die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie vorzeitige Rente.
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Begrenzte Entlastung erwartet
Nach Einschätzung von Schüler würde eine solche Anpassung die Rentenversicherung fiskalisch deutlich weniger entlasten als eine vollständige Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte. Das Reformpaket der Alterssicherungskommission könne seine Wirkung nur entfalten, wenn alle Empfehlungen konsequent umgesetzt würden.
Unionsfraktion sucht Kompromiss
Medienberichten zufolge wird in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über einen neuen Kompromissansatz diskutiert. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll demnach offiziell beibehalten werden, während Erziehungs- und Pflegezeiten künftig nicht mehr beziehungsweise weniger stark berücksichtigt werden.
Schüler warnte zugleich, einen Kompromiss bei der Rente für besonders langjährig Versicherte zahlten Beitrags- und Steuerzahler.
Die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren ist Teil der politischen Debatte über die langfristige Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Kompromiss, der die Leistung formal erhält, aber bestimmte Versicherungszeiten anders gewichtet, würde deshalb nicht alle Versicherten gleichermaßen betreffen.
Erziehungs- und Pflegezeiten schließen Lücken in Erwerbsbiografien und werden insbesondere für Frauen relevant, die ihre Arbeitszeit häufiger unterbrechen oder reduzieren. Würden diese Zeiten künftig weniger oder gar nicht berücksichtigt, könnten die Zugangsvoraussetzungen für die abschlagsfreie Rente für einen Teil der Betroffenen schwerer erreichbar werden.
Streit über Entlastungswirkung
Die politische Begründung für Änderungen liegt in der finanziellen Belastung der Rentenversicherung. Nach der Einordnung der IW-Rentenexpertin würde eine begrenzte Neuregelung die Versicherung jedoch weniger entlasten als eine vollständige Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte.
Für Beitrags- und Steuerzahler steht damit nicht nur die Ausgestaltung eines einzelnen Rentenzugangs im Mittelpunkt. Entscheidend ist auch, ob ein Kompromiss die von der Alterssicherungskommission erwartete Wirkung erreicht oder lediglich die Verteilung der Belastungen zwischen verschiedenen Versichertengruppen verändert.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
BR: „Union diskutiert Kompromissvorschlag zur vorzeitigen Rente“ (20.10.2026)
Der Beitrag bestätigt den diskutierten Ansatz, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren beizubehalten, Erziehungs- und Pflegezeiten aber künftig anders zu berücksichtigen. Im Mittelpunkt steht damit der politische Kompromissvorschlag.
Deutschlandfunk: „Bericht - Unions-Politiker diskutieren über Kompromiss zur abschlagsfreien Frührente“ (20.10.2026)
Der Bericht stellt ebenfalls die formale Beibehaltung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren heraus. Anders als der BR-Beitrag verweist er auf die Berichterstattung der Bild-Zeitung als Ausgangspunkt des Vorschlags.
Gemeinsam ist beiden Beiträgen die Darstellung eines möglichen Kompromisses statt einer vollständigen Abschaffung. Offen bleibt, wie Erziehungs- und Pflegezeiten konkret gewichtet werden und welche Auswirkungen sich daraus für einzelne Versicherte ergeben.
