Rehlinger, Merz-PlÀne

Rehlinger stellt sich gegen Merz-PlĂ€ne fĂŒr Asylstopp

24.01.2025 - 07:48:37

Saarlands MinisterprĂ€sidentin Anke Rehlinger (SPD) hat Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) nach der Gewalttat in Aschaffenburg vorgeworfen, ausschließlich auf "Abschottung und Abschiebung" zu setzen.

"Wir brauchen eine gemeinsame europĂ€ische Asylpolitik und nicht einen Alleingang, der ausschließlich auf Abschottung und Abschiebung setzt", sagte die SPD-Politikerin dem "Stern" zu Merz` PlĂ€nen fĂŒr die Migrations- und Asylpolitik. Es mĂŒssten anwendbare Lösungen im Rahmen des neuen Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems gefunden und die europĂ€ischen Außengrenzen gemeinsam besser geschĂŒtzt werden, "anstatt jetzt innerhalb des Schengen-Raums Forderungen zu stellen, die die Errungenschaften eines Europas ohne Binnengrenzen zunichte machen könnten", forderte Rehlinger. Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hatte weitreichende VerschĂ€rfungen in der Asylpolitik angekĂŒndigt, sollte er zum Kanzler gewĂ€hlt werden. So wolle er am ersten Tag im Amt das Innenministerium "anweisen", alle Grenzen dauerhaft zu kontrollieren.

"Es wird ein faktisches Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland fĂŒr alle geben, die nicht ĂŒber gĂŒltige Einreisedokumente verfĂŒgen oder die von der europĂ€ischen FreizĂŒgigkeit Gebrauch machen", sagte Merz. Das gelte auch fĂŒr Menschen mit Schutzanspruch. Der Bundeskanzler in Deutschland hat zwar eine grundgesetzlich garantierte Richtlinienkompetenz. Zugleich gelten allerdings auch das Ressortprinzip, nach dem Minister in Eigenverantwortung ihr Ministerium leiten, und das Kollegialprinzip, wonach wichtige Angelegenheiten von der gesamten Bundesregierung getroffen werden. Dadurch ist die Weisungsbefugnis des Kanzlers klar begrenzt. Die Begriffe "illegalen Migration", "irregulĂ€re Migration" und "undokumentierte Migration" werden hĂ€ufig synonym verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunĂ€chst als "illegal eingereist", da sie AsylantrĂ€ge nicht vor ihrer Einreise stellen können. In Deutschland können sie allerdings das Grundrecht auf Asyl oder die Garantien der Genfer FlĂŒchtlingskonvention wahrnehmen und legal ein Asylgesuch stellen. Werden die AntrĂ€ge genehmigt, gelten die FlĂŒchtlinge als regulĂ€r aufhĂ€ltig.

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