Sachsen-Anhalt: Streit um Landtagsausschüsse geht weiter
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 11:57 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Fraktionen im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt haben im Streit über die Besetzung der Ausschüsse noch keine Lösung gefunden.
Neue Beratung am 30. September
Vertreter von AfD, CDU, SPD, Grünen, Linken und BSW kommen am 30. September im sogenannten Vor-Ältestenrat erneut zusammen. Das teilten mehrere parlamentarische Geschäftsführer nach einer Beratung in Magdeburg mit.
In dem Gremium werden die Verfahrensregeln für den Parlamentsbetrieb besprochen. Dazu gehört auch die Frage, wie groß die Ausschüsse in der neuen Wahlperiode sein sollen.
AfD will zwölf Sitze
Die AfD strebt Ausschüsse mit zwölf statt bisher 13 Abgeordneten an. Die Landtagsverwaltung hat dagegen eine Besetzung mit elf Mitgliedern empfohlen.
Die Größe beeinflusst die Sitzverteilung: Bei zwölf Ausschussmitgliedern könnte die AfD sechs Plätze erhalten. Das wäre keine eigene Mehrheit, würde aber zu einem Patt von 6:6 gegenüber den übrigen Fraktionen führen. Beschlüsse oder Beschlussempfehlungen könnten dadurch leichter blockiert oder verzögert werden.
Entscheidung mit der Geschäftsordnung
Die Ausschussgröße soll endgültig mit der Geschäftsordnung festgelegt werden. Der Landtag könnte diese am 6. Oktober nach der Wahl des Landtagspräsidenten beschließen.
Sollten die Ausschüsse zwölf Mitglieder haben, wollen mehrere Fraktionen beim Landesverfassungsgericht klagen. Sie sehen in diesem Modell die Mehrheitsverhältnisse des Wahlergebnisses nicht ausreichend abgebildet.
Warum die Ausschussgröße entscheidend ist
Die Ausschüsse sind keine Nebenbühne des Landtags. Dort werden Gesetzentwürfe und Anträge nach der ersten Beratung fachlich vertieft, Sachverständige angehört und Beschlussempfehlungen für das Plenum vorbereitet. Ihre Zusammensetzung bestimmt damit, wie stark die Fraktionen bereits vor einer Abstimmung im Plenarsaal Einfluss nehmen können.
Der Streit erhält sein Gewicht durch das Wahlergebnis: Die AfD verfügt im neuen Landtag über 39 von 83 Mandaten und ist damit stärkste Kraft, erreicht aber keine eigene Mehrheit. Bei elf Ausschussmitgliedern entfielen nach dem vorgesehenen Berechnungsverfahren fünf Sitze auf die AfD; bei zwölf Mitgliedern wären es sechs. Das entspräche im Ausschuss der Hälfte der Sitze, obwohl die Partei im Plenum knapp 47 Prozent hält.
Verfassungsrechtliche und praktische Folgen
Ein Patt von 6:6 würde der AfD keine eigene Durchsetzungsmacht geben, könnte Beratungen aber erschweren oder verzögern, wenn die übrigen Fraktionen geschlossen gegen sie stimmen. Im Mittelpunkt steht deshalb das Prinzip der Spiegelbildlichkeit: Ausschüsse sollen die politischen Kräfteverhältnisse des Plenums möglichst genau verkleinert abbilden. Die Entscheidung über die Geschäftsordnung am 6. Oktober wird damit zu einer frühen Weichenstellung für die Arbeitsfähigkeit und die Machtverteilung im neuen Landtag.
