Armin Schuster, Asylrecht

Asylrecht: Sachsens Innenminister fordert Abschaffung des Grundrechts

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Sachsens Innenminister Armin Schuster verbindet den Vorstoß mit einem Vier-Punkte-Plan. Er fordert außerdem jährliche Kontingente, Beugehaft für ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber und strengere Regeln für Einbürgerungen.

Sachsens Innenminister will Grundrecht auf Asyl abschaffen
Armin Schuster (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) will das Grundrecht auf Asyl aus dem Grundgesetz streichen. In einem Vier-Punkte-Plan fordert er außerdem jährliche Kontingente, eine Ausreiseerzwingungshaft sowie Änderungen beim Schutzstatus von Straftätern und bei Einbürgerungen.

Kontingente statt individuellem Anspruch

Schuster sagte der „Leipziger Volkszeitung“ und der „Sächsischen Zeitung“, die Aufnahmekapazität von Städten und Gemeinden müsse künftig den Umfang bestimmen, in dem Deutschland Asyl gewährt. Statt des individuellen Asylanspruchs solle es jährliche Kontingente geben.

„Überforderungen mit Migration wie in den vergangenen zehn Jahren müssen wir mit einer flexiblen Obergrenze vermeiden“, sagte der CDU-Politiker. Mit seinem Papier wolle er eine neue Debatte über das Asylrecht eröffnen und in den kommenden Wochen auch mit dem Bundesinnenministerium sowie den Innenministern der Länder beraten.

Schuster verweist auf sinkende Zugangszahlen

Der sächsische Innenminister sieht seine Forderungen durch den Rückgang der Asylanträge bestätigt. In Sachsen seien die Zugangszahlen im Vergleich zu 2024 um zwei Drittel gesunken.

Die Fortführung der Grenzkontrollen sei deshalb „unerlässlich“, damit die Erfolge des neuen Migrationskurses nicht gefährdet würden, sagte Schuster. Er führt den Rückgang der Asylzugänge auf strikte Grenzkontrollen mit Zurückweisungen zurück.

Weitere Verschärfungen im Vier-Punkte-Plan

Abgelehnte Asylbewerber, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, sollen nach Schusters Vorstellungen zur Durchsetzung der freiwilligen Ausreise in Beugehaft genommen werden können. Dafür müsste das Ausländerrecht geändert werden.

Außerdem fordert der Minister eine Lockerung der Europäischen Menschenrechtskonvention, damit Straftäter ihren Schutzstatus verlieren. Für Einbürgerungen verlangt er strengere Voraussetzungen und will die Möglichkeiten sogenannter Turboeinbürgerungen vollständig zurücknehmen.

Das Grundrecht auf Asyl ist in Artikel 16a des Grundgesetzes verankert. Es gewährt politisch Verfolgten grundsätzlich ein individuelles Recht auf Schutz; zugleich begrenzen unter anderem die Regelungen zu sicheren Drittstaaten und sicheren Herkunftsstaaten den praktischen Anwendungsbereich.

Schusters Vorschlag würde den bisherigen Ansatz grundlegend verändern. An die Stelle einer individuellen Prüfung jedes Schutzgesuchs sollen nach dem dts-Bericht jährliche Kontingente treten, deren Umfang sich an der Aufnahmekapazität von Städten und Gemeinden orientiert. Damit würden politische Steuerungsentscheidungen stärker zum Ausgangspunkt der Aufnahme.

Rechtliche und politische Folgen

Eine Abschaffung des Asylgrundrechts wäre nicht durch eine einfache Änderung des Aufenthaltsrechts möglich, sondern würde eine Änderung des Grundgesetzes erfordern. Zusätzlich müssten die Vereinbarkeit mit unionsrechtlichen Vorgaben und internationalen Verpflichtungen, darunter der Schutz vor Zurückweisung in Verfolgungs- oder Foltergefahr, berücksichtigt werden.

Die weiteren Punkte des Plans zielen auf schnellere Durchsetzung ausreiserechtlicher Entscheidungen, eine Einschränkung von Schutzrechten für Straftäter und höhere Hürden bei Einbürgerungen. Für Kommunen könnte eine stärkere Orientierung an Kapazitätsgrenzen kurzfristig Entlastungsdruck aufgreifen; zugleich bliebe zu klären, nach welchen Kriterien Kontingente verteilt und individuelle Schutzbedürfnisse innerhalb eines solchen Systems berücksichtigt würden.

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