Rundfunkbeitrag, Sachsen

Rundfunkbeitrag: Sachsen bringt 2027 fĂŒr neue Höhe ins Spiel

17.04.2024 - 16:17:05

Sachsens Medienminister Oliver Schenk hat eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1.

Januar 2025 in Deutschland ausgeschlossen. Der CDU-Politiker sagte am Mittwoch in einer GesprĂ€chsrunde auf dem Kongress Medientage Mitteldeutschland in Leipzig, dazu hĂ€tte man die Entscheidung, die von den BundeslĂ€ndern einstimmig gefĂ€llt werden muss, jetzt schon auf den Weg bringen mĂŒssen. Man sei auf einem anderen Weg unterwegs, zu Finanzierungsproblemen der öffentlich-rechtlichen MedienhĂ€user komme es nicht. "Es gibt eine sehr große RĂŒcklage, mit der dann auch erst mal in 25/26 dieser Bedarf abgedeckt werden kann. Der jetzige Beitrag lĂ€uft weiter", ergĂ€nzte der CDU-Politiker.

Schenk sagte, man wolle im LĂ€nderkreis die Zeit nun nutzen, um Reformen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio voranzutreiben. Bis Herbst wolle man einen Vorschlag erarbeitet haben. Der CDU-Politiker sagte auf dem Kongress auch, dass man "wahrscheinlich" ab 1. Januar 2027 einen neuen Beitrag festsetze.

Die Debatte um die Höhe des Rundfunkbeitrags lĂ€uft seit Monaten kontrovers. Die ZDF-Fernsehratsvorsitzende Marlehn Thieme sagte auf dem Medienkongress an die Adresse Schenks gerichtet: "Den offenen Verfassungsbruch zu riskieren als Staatsminister in einem Bundesland finde ich auch interessant." Der Intendant des ARD-Senders Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Ralf Ludwig, sagte in Richtung Politik, dass er davon ausgehe, dass die bestehenden StaatsvertrĂ€ge fĂŒr die LĂ€nder bindend seien und die Beitragsanhebung zum 1. Januar 2025 "kommen muss".

Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist in einem LĂ€nder-Staatsvertrag festgelegt. Die Ermittlung folgt einem ausgefeilten mehrstufigen Verfahren. Die aktuelle Beitragsperiode lĂ€uft noch bis Ende 2024. Die LĂ€nder legen den Rahmen fĂŒr den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem Auftrag fest, was dann entsprechend finanziert werden muss. Um konkrete Programminhalte geht es bei dem ĂŒbergeordneten Auftrag nicht, das liegt in der Hand der HĂ€user.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - kurz KEF - ist ein unabhĂ€ngiges Expertengremium, das den BundeslĂ€ndern nach der PrĂŒfung der WirtschaftsplĂ€ne von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Höhe des Rundfunkbeitrags empfiehlt. Derzeit liegt der monatliche Betrag bei 18,36 Euro. Die KEF empfahl im Februar ab dem Jahr 2025 eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro. Den Rundfunkbeitrag zahlen Haushalte und Firmen in Deutschland. Die GesamtertrĂ€ge lagen 2022 bei rund 8,57 Milliarden Euro.

Die LĂ€nder - zuerst MinisterprĂ€sidenten und dann alle LĂ€nderparlamente - entscheiden ĂŒber die Höhe des Beitrags. Sie mĂŒssen sich dabei eng an der KEF-Empfehlung orientieren. Es ist ein einstimmiges Votum nötig, um die Höhe zu verĂ€ndern. Es deutet sich schon seit vielen Monaten ein Konflikt an, denn mehrere LĂ€nderchefs hatten sich gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Der Fall könnte vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Bereits bei der vorigen Neuberechnung hatte sich das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung gestellt. Die Sender klagten, das Bundesverfassungsgericht setzte den Beitrag schließlich hoch und wies Sachsen-Anhalt in die Schranken.

@ dpa.de