Schnieder, Parken

Schnieder will Parken von E-Scootern auf Gehwegen einschrÀnken

Veröffentlicht am: 30.06.2025 um 16:24 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will den Kommunen das Recht geben, das Abstellen von Leih-E-Scootern und LeihrĂ€dern auf dem BĂŒrgersteig zu verbieten.
E-Scooter-Verleiher (Archiv) - Bild: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Das geht aus einem neuen Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hervor, ĂŒber den der "Tagesspiegel" berichtet. Demnach sollen FahrrĂ€der und E-Scooter zwar grundsĂ€tzlich auf dem BĂŒrgersteig und in FußgĂ€ngerzonen geparkt werden dĂŒrfen, sofern "dadurch andere nicht gefĂ€hrdet oder behindert werden können". Das gilt allerdings nur fĂŒr private Fahrzeuge. Das gewerbliche Anbieten von FahrrĂ€dern und Elektrokleinstfahrzeugen - also E-Scootern - auf öffentlichen Straßen zum Zweck der stationsunabhĂ€ngigen Vermietung sei kein zulĂ€ssiges Parken im Sinne dieser Verordnung, heißt es in dem Dokument.

Anders gesagt: Die Roller von Verleihfirmen dĂŒrfen nicht mehr ohne Weiteres auf dem BĂŒrgersteig oder in der FußgĂ€ngerzone abgestellt werden. Die Vermietung sei "nicht als Teil des ruhenden Verkehrs im Sinne des Straßenverkehrsrechts zu qualifizieren", erklĂ€rt das Verkehrsministerium. "Elektrokleinstfahrzeuge sind im MobilitĂ€tsmix unserer StĂ€dte kaum mehr wegzudenken", sagte Verkehrsminister Schnieder dem "Tagesspiegel". Seit deren MarkteinfĂŒhrung 2019 hĂ€tten sich die Gegebenheiten jedoch verĂ€ndert. "Immer mehr Mietroller und MietfahrrĂ€der erhitzen seitdem allerorts die GemĂŒter", so der CDU-Politiker. "Wir schaffen nun Rechtsklarheit, wie unter anderem das Abstellen kĂŒnftig geregelt werden kann", sagte Schnieder. Anbieter mĂŒssten jetzt mit den Kommunen ein lokales Konzept ausarbeiten. "Die StĂ€dte können dann auch die Abstellregeln fĂŒr die Anbieter vorgeben - je nach Situation vor Ort zum Beispiel in gekennzeichneten FlĂ€chen, Stationen oder eben ĂŒberall." Dieser Passus "bedeutet de facto ein Abstellverbot fĂŒr Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum", sagte ein Sprecher der Plattform Shared Mobility (PSM), die die Interessen der MobilitĂ€tsplattformen Voi, Bolt, Uber und Lime vertritt, dem "Tagesspiegel". Mit dieser neuen Regelung wĂŒrde die Branche "regulatorisch vom Markt gefegt". Nur durch flexible Abstellung im öffentlichen Raum könne die geteilte MikromobilitĂ€t dort verfĂŒgbar sein, wo sie gebraucht werde, sagte der PSM-Sprecher. Ein stationsbasiertes System sei "flĂ€chendeckend weder finanzierbar noch praktikabel". Der Verbandssprecher appellierte an die Politik: "Streichen Sie diesen Passus, bevor irreparabler Schaden entsteht."

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