Kruzifixe, Behörden

Kruzifixe in Behörden? - Urteil zu Kreuzerlass erwartet

19.12.2023 - 07:24:39

Seit 2018 muss in allen staatlichen GebĂ€uden in Bayern ein Kreuz hĂ€ngen. Das sorgte fĂŒr heftige Kritik, sogar von Kirchen. Nun will das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob der Erlass rechtens ist.

Das Kreuz mit dem Kreuz: Seit 2018 muss in jedem staatlichen GebĂ€ude in Bayern ein Kruzifix hĂ€ngen - und seitdem gibt es Streit ĂŒber diese Regelung. Heute will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil darĂŒber verkĂŒnden, ob der sogenannte Kreuzerlass von MinisterprĂ€sident Markus Söder (CSU) rechtens ist.

Der religionskritische Bund fĂŒr Geistesfreiheit (bfg) hat gegen die Verordnung geklagt und fordert die Entfernung der Kreuze. Er argumentiert, dass der Staat in Weltanschauungsfragen zu NeutralitĂ€t verpflichtet sei. «Was hat ein Kreuz mit einer behördlichen TĂ€tigkeit, mit dem Ausstellen eines FĂŒhrerscheins (...) zu tun? Nichts!», hatte Anwalt Hubert Heinhold vorige Woche in der mĂŒndlichen Verhandlung in Leipzig gesagt.

Niederlage in der Vorinstanz

Im Sommer vergangenen Jahres hatte der Bund vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) allerdings eine Niederlage kassiert. Der VGH hatte die Kreuze als passive Symbole «ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung» eingestuft.

Der KlĂ€ger werde dadurch nicht in seinen Grundrechten auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie Gleichbehandlung verletzt. Über die Revisionen gegen dieses Urteil entscheidet jetzt das Bundesverwaltungsgericht. (Az.: BVerwG 10 C 3.22 und 10 C 5.22).

Ein Kreuz nur als Ausdruck «kultureller PrÀgung»?

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals frisch zum MinisterprĂ€sidenten aufgestiegenen Söders den Kreuzerlass beschlossen. Trotz heftiger Kritik - sogar von den Kirchen, die Söder vorwarfen, das christliche Symbol fĂŒr Wahlkampfzwecke zu missbrauchen - trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft.

In Paragraf 28 der GeschĂ€ftsordnung fĂŒr die Behörden des Freistaats heißt es seither: «Im Eingangsbereich eines jeden DienstgebĂ€udes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen PrĂ€gung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.»

Sowohl die Vertreter des Freistaates als auch die KlĂ€ger hatten sich nach der mĂŒndlichen Verhandlung zuversichtlich geĂ€ußert. Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte keine Tendenz erkennen lassen. FĂŒr den Fall, dass er in Leipzig unterliegt, hat der Bund fĂŒr Geistesfreiheit bereits angekĂŒndigt, sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden zu wollen.

@ dpa.de