Bundesgericht verhandelt ĂŒber Söders Kreuzerlass
11.12.2023 - 06:51:53Das Kreuz mit dem Kreuz: Seit 2018 muss in jedem staatlichen GebĂ€ude in Bayern ein Kruzifix hĂ€ngen - und seitdem gibt es Kritik an dieser Verordnung. Nun beschĂ€ftigt der sogenannte Kreuzerlass von MinisterprĂ€sident Markus Söder (CSU) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort soll am Donnerstag (14. Dezember) ĂŒber die umstrittene Vorschrift verhandelt werden.
«Religiöse Symbole haben in einem demokratischen Rechtsstaat in öffentlichen Einrichtungen, die zu betreten alle BĂŒrger irgendwann einmal gezwungen sind, einfach nichts zu suchen. Das muss jedem demokratisch gesonnenen Menschen einleuchten», sagt Assunta Tammelleo, Vorsitzende des religionskritischen Bundes fĂŒr Geistesfreiheit (bfg) MĂŒnchen, der Deutschen Presse-Agentur.
Der bfg, der Söder «die weitere Christianisierung des â zumindest bayerischen â Abendlandes» vorwirft, hatte gegen die Regelung geklagt - und im Sommer vergangenen Jahres vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz eine Niederlage kassiert.
Gericht auĂerhalb von Bayern bringt neue Hoffnung
Doch der Gang nach Leipzig bringt auch neue Hoffnung. «Es ist nicht ungewöhnlich, dass verschiedene Gerichte und Richter unterschiedliche Rechtsauffassungen haben», sagt Tammelleo. «Ohne sich weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, so ist es aus unserer Sicht beinahe zu erwarten gewesen, dass insbesondere bayerische Gerichte politisch nĂ€her an der Politik der bayerischen Staatsregierung sind als andere, zum Beispiel auĂerhalb Bayerns.»
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals frisch zum MinisterprĂ€sidenten aufgestiegenen Söders den Kreuzerlass beschlossen. Trotz heftiger Kritik - sogar von den Kirchen, die ihm vorwarfen, das christliche Symbol fĂŒr Wahlkampfzwecke zu missbrauchen - trat er im Juni 2018 in Kraft.
In Paragraf 28 der GeschĂ€ftsordnung fĂŒr die Behörden des Freistaats heiĂt es seither: «Im Eingangsbereich eines jeden DienstgebĂ€udes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen PrĂ€gung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.»
Gericht: Kreuze als passive Symbole
Der Verwaltungsgerichtshof in MĂŒnchen sah in den Kreuzen im Wesentlichen passive Symbole «ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung», wie es in den EntscheidungsgrĂŒnden hieĂ.
Zwar könne das Kreuz «fĂŒr den Nichtchristen oder den Atheisten» zu einem «sinnbildlichen Ausdruck bestimmter GlaubensĂŒberzeugungen und zum Symbol seiner missionarischen Ausbreitung» werden, urteilte das Gericht damals. Doch: «Ein VerstoĂ gegen das Gebot staatlicher NeutralitĂ€t, der sich in einer bloĂ passiven Verwendung eines religiösen Symbols ohne missionierende oder indoktrinierende Wirkung erschöpft und mit keinen weiteren Nachteilen fĂŒr andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verbunden ist, verletzt weder deren Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit noch auf Gleichbehandlung.»
Final abgewiesen wurden damals aber nur die Klagen von 25 Einzelpersonen, die sich dem Bund fĂŒr Geistesfreiheit und seiner Klage angeschlossen hatten. Weil der Verwaltungsgerichtshof die Revision der religionskritischen Vereinigung zum Bundesverwaltungsgericht aber zulieĂ, geht es dort nun in die nĂ€chste Instanz.
«Was die Menschen persönlich glauben, welchem Gott sie vertrauen, welcher Religionsgemeinschaft sie angehören, das ist ihre ganz persönliche, private Entscheidung», betont Tammelleo. «Bei der Religions- und Glaubensfreiheit handelt es sich um eine Errungenschaft, die mĂŒhsam und langwierig genug von couragierten Menschen fĂŒr alle erkĂ€mpft worden ist.» Was jemand glaube und ob ĂŒberhaupt, dass dĂŒrfe «in einem demokratischen Rechtsstaat keine Rolle spielen», sagte sie. «SchlieĂlich leben wir hierzulande nicht in der TĂŒrkei oder im Iran.»
Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Sicht der Vorinstanz bestĂ€tigen und die Klage abweisen, muss das aus Sicht des bfg noch nicht das Ende sein. «Es ist klar: wenn wir eine solche Klage erheben, dann mĂŒssen wir durch alle Instanzen gehen können und wollen», sagt Tammelleo. «Wenn wir in Leipzig unterliegen, so ist die Zuversicht dann nur temporĂ€r ein wenig gebrochen. Dann wird es doch wohl möglich sein, mit diesem Anliegen bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.»


