Statistik: 75 Patienten sterben nach Behandlungsfehlern
22.08.2024 - 14:51:08Statt der geplanten Operation wegen einer Zyste wurde eine 39-jĂ€hrige Frau sterilisiert - der Grund: eine Verwechslung. Patienten oder Körperteile verwechseln, die falschen Medikamente verabreichen oder GegenstĂ€nde nach Operationen unbeabsichtigt im Körper zurĂŒcklassen - solche schwerwiegenden Fehler von Ărztinnen und Ărzten nennt der Medizinische Dienst «Never Events». Es sind Versehen, die laut Gutachtern niemals passieren dĂŒrften und vermeidbar wĂ€ren.Â
Rund 150 Versehen dieser gravierenden Art registrierten die Gutachter im vergangenen Jahr. Das teilte der Medizinische Dienst bei der Vorstellung seiner Jahresstatistik 2023 in Berlin mit. Er fungiert als Begutachter fĂŒr die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen. Insgesamt 75 Patienten starben demnach wegen der Fehler von medizinischem Personal. Im Jahr davor fĂŒhrten die Fachleute 84 TodesfĂ€lle auf solche Fehler zurĂŒck.Â
«Um solche Ereignisse zu verhindern, brauchen wir eine Meldepflicht», fordert der Vorstandschef des Medizinischen Dienstes Bund, Stefan Gronemeyer. Da es diese in den KrankenhĂ€usern aktuell nicht gibt, erfasst die Statistik nur FĂ€lle, die auf die Initiative der Patienten zurĂŒckgehen.Â
Schaden durch Fehler in jedem fĂŒnften Gutachten nachgewiesenÂ
Denn aktuell lĂ€uft es so: Wer das GefĂŒhl hat, dass bei der eigenen Behandlung ein Fehler passiert ist, der kann sich an seine gesetzliche Krankenkasse wenden. Diese können dann den Medizinischen Dienst einschalten, um den Fall klĂ€ren zu lassen. Erst dann landet der Fall in der Statistik. Fast 12.500 Mal kam es 2023 dazu, das sind rund 600 Gutachten weniger als im Vorjahr.Â
In den meisten FĂ€llen (71,1 Prozent) wiesen die Fachleute dem medizinischen Personal demnach kein Fehlverhalten nach. In rund jedem fĂŒnften Fall (21,5 Prozent), also bei 2.679 Behandlungen, erlitten Patienten wegen eines Fehlers der Mediziner einen Schaden. Damit bleibt die absolute Zahl der VorfĂ€lle nahezu unverĂ€ndert - im Vorjahr waren es nur 17 mehr. Bei allen weiteren Gutachten lag entweder kein Schaden vor, oder es konnte kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Schaden und Fehlverhalten nachgewiesen werden.Â
Die Zahlen der nachgewiesenen Fehler liegen weit unter einem Prozent aller Behandlungen in Deutschland. Zum Vergleich: Laut KassenĂ€rztlicher Bundesvereinigung gibt es in den Praxen weit ĂŒber 500 Millionen BehandlungsfĂ€lle pro Jahr. FĂŒr die Patienten sind die Fehler trotzdem oft folgenschwer.Â
Wie schwer sind die SchÀden?
WĂ€hrend die SchĂ€den bei den Patienten in den meisten FĂ€llen (65,5 Prozent) nur vorĂŒbergehend sind, bleiben sie bei knapp einem Drittel (29,7 Prozent) der Betroffenen dauerhaft. Von den fehlerbedingten DauerschĂ€den stufte der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr 180 als schwer ein. Das bedeutet: Patienten sind nun pflegebedĂŒrftig, blind oder gelĂ€hmt.Â
Die Dunkelziffer der Behandlungsfehler sei insgesamt wahrscheinlich deutlich höher. Experten vermuteten, dass es in einem Prozent aller stationĂ€ren Behandlungen zu vermeidbaren SchĂ€den kommt. «Fachleute gehen auĂerdem davon aus, dass es jedes Jahr ca. 17.000 fehlerbedingte, vermeidbare TodesfĂ€lle in unseren KrankenhĂ€usern gibt», erklĂ€rte Vorstandschef Gronemeyer. Er berief sich dabei unter anderem auf eine Studie im Auftrag des AktionsbĂŒndnisses Patientensicherheit.Â
Damit aus diesen Fehlern gelernt werden kann und sie sich nicht wiederholen, braucht es nach Ansicht des Medizinischen Dienstes eine Pflicht, solche FĂ€lle zu melden - sanktionsfrei und pseudonymisiert.Â
Forderungen nach HĂ€rtefallfonds und Meldepflicht
«Wenn solche Fehler passieren, dann bestehen Risiken im Versorgungsprozess, denen systematisch nachgegangen werden muss», forderte Gronemeyer. Er kritisierte, dass die von der Bundesregierung geplante Krankenhausreform keine Verfahren zur Vermeidung von Fehlern enthalte. Diese seien im Ausland lĂ€ngst ĂŒblich.Â
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte den Umgang mit Fehlern in der Medizin scharf. «Patientinnen und Patienten werden hierzulande im Stich gelassen. Denn eine Fehlerkultur in Praxen und Pflegeheimen ist nicht existent», Ă€uĂerte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch.Â
Auf dpa-Anfrage teilt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit, Kliniken und Praxen seien bereits gesetzlich verpflichtet, Fehlermeldesysteme umzusetzen. «Sowohl im vertragsĂ€rztlichen Bereich als auch in KrankenhĂ€usern verdeutlichen Auswertungen einen hohen Umsetzungsstand von Fehlermanagement und Fehlermeldesystemen», heiĂt es aus dem Ministerium.Â
Damit Betroffene entschĂ€digt werden könnten, brauche es einen HĂ€rtefallfonds, wie er im Koalitionsvertrag versprochen sei. «Es kann nicht sein, dass die GeschĂ€digten viele Jahre warten mĂŒssen, um zu ihrem Recht zu kommen», kritisierte Brysch und forderte vom Gesundheitsminister einen Gesetzesentwurf. Das BMG teilte mit, es werde geprĂŒft, ein Konzept fĂŒr die Ausgestaltung eines HĂ€rtefallfonds in Auftrag zu geben.


