Spanien, Deutschland

Spaniens Migrationskurs – ein Modell für Deutschland?

12.02.2026 - 05:00:07 | dpa.de

Spanien bietet einmalig einer großen Zahl irregulärer Migranten ohne Vorstrafen eine Aufenthaltserlaubnis an, vorausgesetzt sie arbeiten. Wäre das in Deutschland auch möglich und wäre es sinnvoll?

  • Vor den Konsulaten bilden sich lange Warteschlangen, weil irreguläre Migranten Nachweise beschaffen müssen, um von dem Angebot der spanischen Regierung zu profitieren. (Archivbild) - Foto: Emilio Morenatti/AP/dpa
  • Kluth ist Professor für Öffentliches Recht und aktuell Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR). (Archivbild) - Foto: Peter Gercke/dpa
  • Wer bleiben will, braucht ausreichende Sprachkenntnisse. (Archivbild) - Foto: Christoph Soeder/dpa
Vor den Konsulaten bilden sich lange Warteschlangen, weil irreguläre Migranten Nachweise beschaffen müssen, um von dem Angebot der spanischen Regierung zu profitieren. (Archivbild) - Foto: Emilio Morenatti/AP/dpa Kluth ist Professor für Öffentliches Recht und aktuell Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR). (Archivbild) - Foto: Peter Gercke/dpa Wer bleiben will, braucht ausreichende Sprachkenntnisse. (Archivbild) - Foto: Christoph Soeder/dpa

Deutschland, die USA und viele andere westliche Staaten verfolgen im Umgang mit irregulärer Migration aktuell einen restriktiven Kurs. Die linksgerichtete Regierung von Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez geht einen anderen Weg: Sie hat angekündigt, den Status von rund 500.000 Zuwanderern zu legalisieren. Wäre das auch ein Modell für Deutschland?

Was genau hat die spanische Regierung vor? 

Ein Regierungsbeschluss sieht vor: Alle Einwanderer, die nachweisen, dass sie sich am 31. Dezember 2025 seit fünf Monaten in Spanien aufgehalten und keine Straftaten begangen haben, können auf Antrag eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis erhalten. Nach einem Jahr kann diese in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Migrationspolitisch ist der Vorschlag liberal, mit Blick auf die Verwaltung ist es ein pragmatischer Ansatz. 

Wäre so etwas auch in Deutschland möglich?

Ja, insofern als dass es EU-Recht nicht widerspricht. Allerdings ginge es hierzulande nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums nicht ohne eine Änderung des geltenden Aufenthaltsrechts.

 

Wie blickt die Bundesregierung auf das spanische Modell?

Als Vorbild sieht sie es auf jeden Fall nicht. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagt, im deutschen Recht sei eine klare Trennung von Arbeitsmigration und Asylzuwanderung vorgesehen, um illegale Einreisen und aussichtslose Asylanträge mit dem Ziel der Arbeitsaufnahme in Deutschland zu verhindern und Fehlanreize zu vermeiden. 

Ein nicht unwesentlicher Teil der Migranten, die sich in Spanien jetzt um einen legalen Aufenthaltstitel bemühen, ist allerdings nicht mit dem Schlepperboot oder auf anderen irregulären Wegen ins Land gekommen, sondern mit einem Touristenvisum aus Lateinamerika eingereist und nach Ablauf des Visums einfach geblieben.

Was sagen die Kritiker?

Sie wenden ein, solche Legalisierungskampagnen, die es vor etlichen Jahren auch in Italien und einigen anderen europäischen Staaten gab, böten Anreize für irreguläre Migration. Ihre Argumentation: Zuwanderer könnten darauf setzen, eine gewisse Zeit ohne Aufenthaltserlaubnis im Land zu bleiben, um dann bei einer etwaigen nächsten Regulierungswelle eine Erlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt zu erhalten.

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), Winfried Kluth, erklärt, dass vor allem Menschen mit geringer Qualifikation solche Kampagnen nutzten, um einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel zu erhalten. Er gibt zu bedenken: «Allerdings ist auch zu beobachten, dass nicht wenige dieser Personen dann wieder in den illegalen Aufenthalt abtauchen, weil sie als legale Arbeitskräfte, die Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen, nicht mehr attraktiv genug für die Arbeitgeber sind.» 

Gibt es in Deutschland Angebote für irreguläre Migranten?

Der SVR-Vorsitzende verweist auf das deutsche Chancen-Aufenthaltsrecht, das von der Ampel-Koalition für die Dauer von drei Jahren eingeführt worden war. Auch hier galt eine Stichtagsregelung. Einen entsprechenden Antrag konnten nur Geduldete stellen, die am 31. Oktober 2022 mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland lebten. 

Wie der Mediendienst Integration recherchierte, besaßen zum 30. April des vergangenen Jahres 31.372 Menschen den sogenannten Chancen-Aufenthalt. Zu diesem Stichtag verfügten 16.646 Menschen, die von der Sonderregelung Gebrauch gemacht hatten, über eine weitere Aufenthaltserlaubnis. Die restlichen Menschen aus dem Ausland, die ebenfalls versucht haben, sich auf diesem Wege eine dauerhafte Perspektive in Deutschland zu schaffen, rutschten entweder in den Status der Duldung zurück, sind ausgereist oder haben auf anderem Wege einen Aufenthaltstitel erhalten – etwa durch Heirat.

Geduldete sind Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können – etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder krank sind. Eine Duldung ist immer befristet. 

Kluth sagt, das deutsche Modell sei «differenzierter und flexibler». Der Jurist sieht deshalb im deutschen Rechtssystem keinen Bedarf für eine Kampagne wie in Spanien. «Aktuell wird aber auf der Basis des Koalitionsvertrags über eine Nachfolgeregelung für das Chancen-Aufenthaltsrecht nachgedacht», fügt er hinzu. 

Welche Bleiberechtsregelung plant die Bundesregierung?

Im Koalitionsvertrag ist das relativ genau ausbuchstabiert. Dort heißt es, für gut integrierte Geduldete ohne Vorstrafen mit geklärter Identität, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügten und seit einem Jahr durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, die sich Ende 2024 seit mindestens vier Jahren in Deutschland aufgehalten haben, solle es einen befristeten Aufenthaltstitel geben. Laut dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll die geplante Regelung schon zum 31.12.2027 wieder außer Kraft treten. 

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