Bundeszwang, AfD Sachsen-Anhalt

Bundeszwang gegen AfD-Regierung: SPD, Grüne und Linke ziehen mit

Veröffentlicht am: 14.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

SPD, Grüne und Linke signalisieren im Streit um eine mögliche AfD-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt Unterstützung für den Einsatz des Bundeszwangs nach Artikel 37 Grundgesetz. Damit wächst der parteiübergreifende Druck, im Extremfall mit Weisungen des Bundes gegen ein Land vorzugehen.

SPD, Grüne und Linke offen für Bundeszwang in Sachsen-Anhalt
Landtag von Sachsen-Anhalt (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

SPD, Grüne und Linke sind bereit, im Fall einer AfD-geführten Landesregierung in Sachsen-Anhalt die im Grundgesetz vorgesehene Möglichkeit eines Bundeszwangs zu nutzen. Sie schließen sich damit einem Vorstoß von CDU und CSU an, die auf Artikel 37 des Grundgesetzes verweisen, um Bundes- und Verfassungsrecht notfalls per Weisung gegenüber einem Bundesland durchzusetzen.

SPD begrüßt Unions-Vorstoß für Sachsen-Anhalt

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, bezeichnete es als positiv, dass das Grundgesetz klare Möglichkeiten vorsehe, verfassungsgemäßes Handeln eines Landes notfalls per Weisung zu erzwingen. Anlass ist die Möglichkeit einer sogenannten „Putin-Koalition“ aus AfD und Bündnis Sahra Wagenknecht in Sachsen-Anhalt, die einem Rechtsextremisten ins Amt des Ministerpräsidenten verhelfen könnte. Wiese knüpft die Option des Bundeszwangs ausdrücklich an dieses Szenario.

Grüne fordern Nutzung aller Instrumente der wehrhaften Demokratie

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, begründet die Unterstützung ihrer Partei mit jüngsten Äußerungen des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund in Sachsen-Anhalt. Siegmunds Ankündigung, Kriegswaffen gegen Bürger einzusetzen, die nicht in das völkische Weltbild der AfD passen, zeige aus Sicht der Grünen erneut, dass es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche Partei handle. Mihalic fordert, alle Instrumente der wehrhaften Demokratie zu nutzen, wozu sie die Ankündigungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Unionsfraktionschef Thorsten Frei ebenso zählt wie die Prüfung eines Parteienverbots beim Bundesverfassungsgericht.

Artikel 37 Grundgesetz bisher noch nie angewendet

Bundesjustizministerin Hubig und Unionsfraktionschef Frei hatten bereits Ende der Vorwoche auf Artikel 37 des Grundgesetzes hingewiesen. Der dort geregelte Bundeszwang räumt der Bundesregierung ein Weisungsrecht gegenüber Landesbehörden ein, wenn ein Land seine Bundespflichten verletzt. Voraussetzung für den Einsatz dieses Mittels wäre die Zustimmung des Bundesrates. Trotz seiner Existenz seit Inkrafttreten des Grundgesetzes ist der Bundeszwang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang noch nie zur Anwendung gekommen.

Linke pocht auf weitergehende rechtsstaatliche Schritte

Auch die Linke zeigt sich offen für den Bundeszwang, hält ihn aber zusammen mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe für nicht ausreichend. Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, betont, alle rechtsstaatlichen Mittel müssten nutzbar gemacht und vorbereitet werden. Dazu könne im äußersten Fall auch der Bundeszwang gehören, wenn ein Land konkrete Bundespflichten verletze.

Forderung nach schneller Prüfung eines AfD-Verbots

Bünger kritisiert zugleich, alle Maßnahmen zur Absicherung demokratischer Institutionen hätten längst beschlossen und vorbereitet werden müssen. Die Bundesregierung befinde sich aus ihrer Sicht im „Schlafwandlermodus“, wenn sie glaube, weitere Monate in Arbeitsgruppen diskutieren zu können. Stattdessen sei nun ein Antrag auf verfassungsrechtliche Überprüfung der AfD beim Bundesverfassungsgericht nötig, um den Umgang mit der Partei rechtlich zu klären und mögliche Konsequenzen vorzubereiten.

Die Diskussion um einen möglichen Bundeszwang gegenüber einem Bundesland berührt den Kern der föderalen Ordnung in Deutschland. Artikel 37 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Bund eingreifen kann, wenn ein Land seine Verpflichtungen gegenüber dem Bund nicht erfüllt. Bislang blieb dieses Instrument in der Geschichte der Bundesrepublik jedoch ein theoretisches Szenario, das nie praktisch angewendet wurde.

Hintergrund der Debatte um Sachsen-Anhalt

Auslöser der aktuellen Debatte ist die Aussicht auf eine AfD-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt mit Unterstützung des Bündnis Sahra Wagenknecht. Die von der SPD, den Grünen und der Linken angeführte Kritik knüpft an Äußerungen des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund an, die als Drohung mit dem Einsatz von Kriegswaffen gegen bestimmte Bevölkerungsteile interpretiert werden. Solche Aussagen verstärken die Einstufung der AfD als verfassungsfeindliche Kraft und nähren Zweifel, ob eine von ihr geführte Regierung Bundes- und Verfassungsrecht zuverlässig achten würde.

Wehrhafte Demokratie und mögliche Folgen

Die Positionen von SPD, Grünen, Linken sowie bereits zuvor von Unionspolitikern zeigen eine seltene parteiübergreifende Bereitschaft, das Instrumentarium der „wehrhaften Demokratie“ bis an seine Grenzen zu nutzen. Neben dem Bundeszwang wird vor allem ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht genannt. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Debatte, dass grundlegende Fragen der Verfassungstreue, des Minderheitenschutzes und der Grenzen des politischen Wettbewerbs neu verhandelt werden könnten. Zugleich stellt sich die praktische Frage, ob und wann der Bund tatsächlich eingreifen würde, falls ein Land unter einer AfD-Regierung Bundespflichten verletzt – und wie sich dies mit der föderalen Eigenständigkeit der Länder vereinbaren ließe.

Disclaimer...

de | politik | 70095895 |