Spionageverdacht: Ex-BND-Präsident August Hanning festgenommen
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 14:15 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer frühere BND-Präsident August Hanning ist am Morgen im Kreis Steinfurt unter anderem wegen des dringenden Verdachts auf versuchten Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit festgenommen worden.
Auch früherer Büroleiter festgenommen
Zeitgleich nahmen Ermittler im bayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen seinen ehemaligen Büroleiter Manfred D. fest. Ihm wird Beihilfe vorgeworfen, weil er Hanning nach den Ermittlungen bis Juni 2022 annähernd 2.000 Dokumente zur Verfügung gestellt haben soll.
Darunter seien häufig als Verschlusssache eingestufte Unterlagen gewesen, die ausschließlich für interne Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes bestimmt waren. Die Dokumente betrafen demnach die sogenannte ND-Lage, eine regelmäßige Besprechung von Spitzenbeamten verschiedener Ministerien und Sicherheitsbehörden im Kanzleramt.
Vorwürfe reichen über Jahre
Hanning war von Dezember 1998 bis Ende November 2005 Präsident des BND. Manfred D. arbeitete damals als sein Büroleiter, folgte ihm anschließend als Assistent ins Bundesinnenministerium und war von März 2012 bis März 2026 erneut für mehrere BND-Präsidenten tätig.
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft sollen beide bereits im Frühjahr 2010 vereinbart haben, dass Manfred D. gegen Bezahlung fortlaufend BND-Erkenntnisse beschaffe. Hanning soll die Informationen bei seiner späteren Beratertätigkeit gewinnbringend verwendet haben.
Kontakt zu ausländischem Nachrichtendienst
In einem Fall soll Hanning auf Grundlage des Materials eine Analyse für Mitarbeiter eines fremden Nachrichtendienstes erstellt haben. Ob diese Analyse ihre Adressaten erreicht habe, sei bislang offen; zudem soll Hanning über Jahre einen Angehörigen eines anderen Nachrichtendienstes mit politischen Informationen versorgt haben.
Nach Informationen mehrerer Recherchepartner geht es bei den Vorwürfen nicht um Russland. Für welchen ausländischen Dienst oder welches Land Hanning tätig gewesen sein soll, teilte die Generalbundesanwaltschaft nicht mit.
Ermittlungen im Block-Verfahren
Ausgangspunkt des Verfahrens waren laut Bundesanwaltschaft Funde bei einer Durchsuchung im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Christina Block und andere im September 2025. Der Vorgang wurde Anfang Mai 2026 der Bundesanwaltschaft zur Übernahme vorgelegt.
Die Hamburger Unternehmerin ist wegen des Vorwurfs angeklagt, ihre beiden jüngsten Kinder zum Jahreswechsel 2023/24 aus Dänemark nach Deutschland gebracht haben zu lassen. Hanning hatte Vorwürfe zu einem früheren Entführungsversuch über seinen Anwalt bestritten.
Aufarbeitung als erste Bewährungsprobe
Für den seit September 2025 amtierenden BND-Präsidenten Martin Jäger ist der Fall eine zentrale Bewährungsprobe. Nach Bekanntwerden des möglichen Lecks habe der Dienst interne Ermittlungen eingeleitet, die den Verdacht erhärtet hätten.
Jäger erklärte, bei der internen Sicherheit gebe es für den BND und ihn keine Kompromisse. Der Fall ist der bislang prominenteste Spionageverdacht in der Geschichte des deutschen Auslandsnachrichtendienstes.
Ein möglicher Systembruch im Nachrichtendienst
Der Fall berührt einen besonders sensiblen Bereich staatlicher Sicherheit: BND-interne Lageberichte bündeln Erkenntnisse deutscher und ausländischer Dienste und dienen der Vorbereitung von Entscheidungen in der Bundesregierung. Sollten solche Unterlagen über Jahre außerhalb des Dienstes genutzt worden sein, beträfe das nicht nur die Geheimhaltung einzelner Dokumente, sondern auch das Vertrauen von Partnerdiensten in die deutschen Schutzvorkehrungen.
Die mutmaßliche Weitergabe soll nach den Ermittlungen bis 2022 gereicht haben, obwohl Hanning den BND bereits 2005 verlassen hatte. Das macht die Rolle ehemaliger Spitzenbeamter und ihrer späteren Beratertätigkeiten zu einem zentralen politischen Thema. Besonders relevant ist dabei die Frage, wie Zugriffsrechte, Kontakte zu früheren Mitarbeitern und der Umgang mit Verschlusssachen nach dem Ausscheiden kontrolliert werden.
Bewährungsprobe für Kontrolle und Aufarbeitung
Für den BND und seinen seit September 2025 amtierenden Präsidenten Martin Jäger steht neben dem Strafverfahren die interne Aufklärung im Mittelpunkt. Sie muss klären, welche Dokumente abgeflossen sein könnten, ob ausländische Partner betroffen sind und ob Sicherheitslücken im Dienst bestanden. Zugleich gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.
Für die Öffentlichkeit dürfte der Fall vor allem wegen seiner Größenordnung Bedeutung gewinnen: Ein früherer Behördenchef soll über einen langen Zeitraum an sensible Informationen gelangt sein. Parlamentarische Kontrolle, die Regeln für nachrichtendienstliche Geheimnisse und mögliche Grenzen späterer Lobby- und Beratungstätigkeiten werden damit voraussichtlich erneut auf den Prüfstand geraten.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Ermittler nehmen Ex-BND-Chef Hanning fest“ (06.10.2026)
Der Bericht bestätige die Festnahmen und hebe hervor, Hanning solle von seinem früheren Büroleiter bis mindestens 2022 gegen Geld mit geheimen Informationen versorgt worden sein. Er setze einen Schwerpunkt auf die Herkunft der Ermittlungen aus dem Block-Verfahren sowie auf die offene Frage, wie die Unterlagen aus dem BND gelangt seien.
Berliner Zeitung: „Ex-BND-Chef Hanning wegen Spionageverdachts festgenommen“ (06.10.2026)
Der Artikel bestätige die Vorwürfe, die parallele Festnahme von Manfred D. und die Durchsuchungen. Anders als der tagesschau-Bericht konzentriere er sich stärker auf die Spur aus den Ermittlungen im Entführungsfall Block und darauf, dass Hanning nach seinem Ausscheiden über BND-Dokumente verfügt haben solle.
Beide Berichte stimmten im Kern bei den Festnahmen, den Vorwürfen und der mutmaßlichen Weitergabe geheimer Unterlagen überein. Offen blieben insbesondere die Identität des ausländischen Nachrichtendienstes, der tatsächliche Umfang der Nutzung des Materials und die Entscheidung über Untersuchungshaft.
