LÀnder, UnabhÀngigkeit

LÀnder wollen UnabhÀngigkeit von PolizeiprÀsidenten stÀrken

02.08.2024 - 14:23:25

Spitzenbeamte der Polizei sollen in mehreren BundeslÀndern unabhÀngiger von politischen Vorgaben agieren können.

Wie der "Spiegel" berichtet, werden in Hessen und Nordrhein-Westfalen GesetzesĂ€nderungen vorbereitet, nach denen PolizeiprĂ€sidenten nicht mehr als politische Beamte eingestuft werden, sondern als normale Laufbahnbeamte auf Lebenszeit. Dadurch könnten die Landesregierungen sie nicht mehr jederzeit ohne Angabe von GrĂŒnden in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Die LĂ€nder reagieren damit auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Der frĂŒhere Kölner Polizeichef Wolfgang Albers hatte geklagt, weil er als politischer Beamter nach den Übergriffen in der Silvesternacht 2015 in den Ruhestand geschickt worden war. Das Verfassungsgericht befand, die Beamten mĂŒssten allein nach Recht und Gesetz handeln, nicht nach WĂŒnschen der Regierungen. Die Möglichkeit, Posten mit politischen Beamten zu besetzen, mĂŒsse auf "eng begrenzte AusnahmefĂ€lle beschrĂ€nkt bleiben", mahnte das Gericht. TatsĂ€chlich werden zahlreiche FĂŒhrungspositionen der Sicherheitsbehörden im Bund und in den LĂ€ndern mit politischen Beamten besetzt. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) sieht durch die Entscheidung "Handlungsbedarf" und lĂ€sst einen Gesetzentwurf ausarbeiten, so der "Spiegel". In Nordrhein-Westfalen sollen PolizeiprĂ€sidenten ebenfalls nicht mehr in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Auch in ThĂŒringen gibt es Überlegungen zu einer GesetzesĂ€nderung, um zu verhindern, dass bei einem Regierungswechsel eine neue Mehrheit die wichtigsten PolizeifĂŒhrungskrĂ€fte gegen ihr genehme Personen austauscht.

@ dts-nachrichtenagentur.de