Starlink-Anschlag: OLG DĂŒsseldorf setzt zwei Deutsche fest
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 16:55 Uhr | dpa, AD HOC NEWSAuslieferungsverfahren nimmt seinen Lauf
- Das OLG DĂŒsseldorf verhĂ€ngte gegen zwei 19-JĂ€hrige aus Duisburg und Moers Auslieferungshaft.
- Die MĂ€nner waren am vergangenen Freitag in Duisburg festgenommen worden.
- Bulgarien wirft ihnen vor, am 9. Oktober acht Starlink-Antennen sĂŒdlich von Sofia angezĂŒndet zu haben.
- Den VerdÀchtigen drohen laut bulgarischer Staatsanwaltschaft drei bis zwölf Jahre Haft.
OLG DĂŒsseldorf ordnet Haft fĂŒr zwei VerdĂ€chtige an
Drei Wochen nach dem Brandanschlag auf Starlink-Antennen nahe Sofia hat das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf gegen zwei 19-JĂ€hrige Auslieferungshaft verhĂ€ngt. Die MĂ€nner aus Duisburg und Moers waren am vergangenen Freitag in Duisburg festgenommen worden; Bulgarien hatte europĂ€ische Haftbefehle erlassen.
Vorwurf der Brandstiftung
Nach Angaben des Gerichts und der Generalstaatsanwaltschaft DĂŒsseldorf geht es um Brandstiftungsdelikte. Der Tatort liegt in Bulgarien, weshalb das OLG zu einem spĂ€teren Zeitpunkt ĂŒber die ZulĂ€ssigkeit einer Auslieferung entscheiden soll.
Dem bulgarischen Haftbefehl zufolge sollen die beiden MĂ€nner mit einem Auto mit deutschem Kennzeichen als Touristen aus Serbien eingereist sein. Am 9. Oktober sollen sie sĂŒdlich von Sofia acht Starlink-Antennen angezĂŒndet haben; die Verteidiger wollen den Haftbefehl anfechten.
Parallelen zu VorfÀllen in Europa
Starlink ist ein wichtiger Bestandteil der ukrainischen Verteidigung gegen Russlands Angriffskrieg. Ende September brannte bereits ein Starlink-Terminal sĂŒdlich von Warschau; danach wurden in NĂŒrtingen bei Stuttgart zwei mutmaĂliche Saboteure festgenommen.
In Litauen war Mitte Oktober versucht worden, Starlink-Anlagen mit BrennflĂŒssigkeiten und Molotowcocktails in Brand zu setzen. Litauische Behörden teilten mit, dass zwei in Deutschland inhaftierte VerdĂ€chtige auch mit AnschlĂ€gen in Polen und Bulgarien in Verbindung stĂŒnden.
IdentitÀt bleibt im Litauen-Fall offen
Eine Zuordnung der beiden in Duisburg festgenommenen MĂ€nner zu den VerdĂ€chtigen im litauischen Verfahren liegt bislang nicht vor. Die Sprecherin des DĂŒsseldorfer Gerichts erklĂ€rte, der bulgarische Haftbefehl beziehe sich ausschlieĂlich auf die Tat in Bulgarien.
Hohe Straferwartung als Haftgrund
FĂŒr den Anschlag bei Sofia sieht die bulgarische Anklage drei bis zwölf Jahre Haft vor. Die deutschen Behörden begrĂŒndeten die Auslieferungshaft unter anderem mit der hohen Straferwartung und der daraus abgeleiteten Fluchtgefahr.
Deutsche StaatsbĂŒrger können unter bestimmten Voraussetzungen zur Strafverfolgung ausgeliefert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Tat im Wesentlichen im ersuchenden Land begangen wurde; auĂerdem muss eine spĂ€tere RĂŒckkehr zur Strafvollstreckung in Deutschland zugesichert werden.
Der Fall fĂ€llt in eine Serie von BrandanschlĂ€gen und mutmaĂlichen Sabotageakten gegen Starlink-Anlagen in mehreren europĂ€ischen LĂ€ndern. Das Satellitennetz stellt Kommunikationsverbindungen bereit, die fĂŒr die ukrainische Verteidigung gegen den russischen Angriffskrieg eine wichtige Rolle spielen. Angriffe auf Terminals können deshalb ĂŒber den unmittelbaren Sachschaden hinaus sicherheitspolitische Bedeutung haben.
FĂŒr das deutsche Verfahren steht zunĂ€chst jedoch ein klar abgegrenzter Vorwurf im Mittelpunkt: Bulgarien ersucht um die Auslieferung wegen der Tat sĂŒdlich von Sofia. Das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf muss prĂŒfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen dafĂŒr erfĂŒllt sind. Dazu gehören unter anderem die Einordnung des Tatvorwurfs, die Angaben im europĂ€ischen Haftbefehl und die Garantien fĂŒr eine mögliche spĂ€tere Strafvollstreckung in Deutschland.
GrenzĂŒberschreitende Ermittlungen
Die Hinweise auf mögliche ZusammenhĂ€nge mit VorfĂ€llen in Polen und Litauen zeigen die internationale Dimension der Ermittlungen, ersetzen aber keine gerichtliche Feststellung. FĂŒr die beiden 19-JĂ€hrigen gilt bis zu einer rechtskrĂ€ftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Zugleich erhöht die angedrohte Haft von drei bis zwölf Jahren den verfahrensrechtlichen Druck und erklĂ€rt, warum die deutschen Behörden eine Fluchtgefahr annehmen.
FĂŒr Betroffene in Deutschland ist entscheidend, dass eine Auslieferung deutscher StaatsbĂŒrger nicht automatisch erfolgt. Das zustĂ€ndige Gericht entscheidet ĂŒber ihre ZulĂ€ssigkeit; bei einer spĂ€teren Verurteilung muss das ersuchende Land grundsĂ€tzlich die RĂŒckkehr zur Strafvollstreckung in Deutschland ermöglichen, wenn die Betroffenen dies wĂŒnschen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
stern: âSabotage: Zwei Deutsche nach Starlink-Anschlag in Auslieferungshaftâ (29.10.2026)
Der Beitrag bestÀtigt die Auslieferungshaft, die Festnahmen in Duisburg und den Vorwurf des Brandanschlags auf acht Antennen bei Sofia. Er legt den Schwerpunkt auf den Ablauf des möglichen Auslieferungsverfahrens und die drohende Haftstrafe.
Der Artikel behandelt einen separaten Sabotageverdacht gegen zwei Belarussen in Bayern und verweist auf den Starlink-Anschlag in Polen als weiteren Fall. Damit setzt er den aktuellen Vorgang in einen breiteren Kontext mutmaĂlicher grenzĂŒberschreitender Sabotage, ohne die IdentitĂ€t der Beschuldigten aus Bulgarien zu klĂ€ren.
Einigkeit besteht beim bulgarischen Tatvorwurf und der deutschen Haftentscheidung; offen bleiben die ZulÀssigkeit der Auslieferung sowie mögliche Verbindungen zu AnschlÀgen in anderen LÀndern.
