Ministerium will Clan-Angehörige leichter abschieben
07.08.2023 - 14:31:08Das Bundesinnenministerium hat einen Vorschlag gemacht, wie Angehörige krimineller Clans oder anderer Gruppierungen der Organisierten KriminalitĂ€t in Zukunft leichter abgeschoben werden könnten. Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits fĂŒr Mitglieder terroristischer Vereinigungen.
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Maximilian Kall, betonte allerdings heute in Berlin, einen konkreten Gesetzentwurf gebe es noch nicht. Der Vorschlag sei vielmehr Teil eines «Diskussionspapiers», zu dem es einen «laufenden Abstimmungsprozess mit den LÀndern und Kommunen» gebe.
Nach Angaben des Sprechers, wĂ€re - sollte der Vorschlag umgesetzt werden - fĂŒr eine erleichterte Abschiebung nicht mehr zwingend eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung notwendig. Vielmehr wĂ€re es dann so, «dass eine Ausweisung möglich sein soll, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass jemand Teil einer kriminellen Vereinigung war oder ist».
Mit Blick auf kriminelle Clans sagte er, dass bei jedem einzelnen Familienmitglied, das entsprechend der neuen Regelung abgeschoben wĂŒrde, ein Bezug zu kriminellen AktivitĂ€ten vorhanden sein mĂŒsste. Er betonte: «Eine Familienzugehörigkeit ist keine kriminelle AktivitĂ€t». Zuerst hatte die «SĂŒddeutsche Zeitung» ĂŒber den Vorschlag berichtet.
Wie steht es mit der VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit?
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums teilte auf Anfrage mit, die vorgeschlagene Regelung entspreche dem Wunsch einiger LĂ€nder und kommunaler SpitzenverbĂ€nde. EinschrĂ€nkend sagte sie: «Ob eine solche Regelung indes verhĂ€ltnismĂ€Ăig ist und das Regelungsziel ohne ungewollte Nebenfolgen erreicht werden kann, soll nun noch einmal eingehend mit den LĂ€ndern und kommunalen SpitzenverbĂ€nden erörtert werden.»
Bei Treffen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit Vertretern von LĂ€ndern und Kommunen im FrĂŒhjahr hatte es neben Vereinbarungen fĂŒr einen besseren Datenaustausch zu FlĂŒchtlingen und Asylbewerbern auch Forderungen nach mehr UnterstĂŒtzung vom Bund bei der Vorbereitung von Abschiebungen gegeben. FĂŒr Abschiebungen von vollziehbar ausreisepflichtigen AuslĂ€ndern sind die BundeslĂ€nder verantwortlich.
Der Bund leistet aber auch jetzt schon UnterstĂŒtzung, etwa durch die Begleitung von Abschiebungen durch die Bundespolizei. Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum von Bund und LĂ€ndern werden Informationen ausgetauscht, um Abschiebungen sogenannter GefĂ€hrder voranzutreiben. Dabei handelt es sich um Menschen, denen die Polizei schwere Gewalttaten bis hin zu TerroranschlĂ€gen zutraut.
Faeser hatte sich nach den GesprĂ€chen offen gezeigt fĂŒr GesetzesĂ€nderungen, die zu einer besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht fĂŒhren. In diesem Zusammenhang steht auch ein weiterer Vorschlag aus ihrem Ministerium, der in den vergangenen Tagen fĂŒr Diskussionsstoff gesorgt hatte. Dabei geht es um eine mögliche VerlĂ€ngerung des Ausreisegewahrsams. Derzeit ist der Ausreisegewahrsam bis zu zehn Tage lang möglich, Faeser schlĂ€gt eine Erweiterung auf bis zu 28 Tage vor. Damit sollen die Behörden mehr Zeit bekommen, um eine Abschiebung vorzubereiten.


