CSU, GrundgesetzÀnderung

CSU: GrundgesetzÀnderung zur Aberkennung von DoppelpÀssen

19.11.2023 - 05:34:56

StraftÀtern mit zwei Staatsangehörigkeiten soll in bestimmten FÀllen nach Ansicht von Bayerns Innenministers Herrmann der deutsche Pass entzogen werden können. Ansonsten drohe eine Unwucht.

AuslĂ€ndischen Kriminellen soll nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kĂŒnftig die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden.

«StraftĂ€tern mit doppelter StaatsbĂŒrgerschaft muss die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden können, wenn sie sich erheblich strafbar gemacht haben und damit in schwerwiegender Weise wesentliche Interessen unseres Gemeinwesens beeintrĂ€chtigen», sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in MĂŒnchen. DafĂŒr sei eine GrundgesetzĂ€nderung erforderlich. Als Beispiele nannte Herrmann schwere antisemitische Gewalttaten oder schwere Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung.

Wer Derartiges verĂŒbe, solle sich nicht mehr auf die Privilegien der deutschen StaatsbĂŒrgerschaft berufen können, so Herrmann. Stattdessen mĂŒssten diejenigen, deren «weiterer Aufenthalt die Interessen unseres Gemeinwesens schwer beeintrĂ€chtigt», in ihre HerkunftslĂ€nder zurĂŒckgefĂŒhrt werden können.

Herrmann: «Deutliche Unwucht»

Die von der Ampel-Bundesregierung geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verschĂ€rfe den Handlungsbedarf, weil EinbĂŒrgerungen in Deutschland erheblich erleichtert und DoppelstaatsbĂŒrgerschaften zur Regel werden sollten, sagte Herrmann. Dessen Verabschiedung planten SPD, GrĂŒne und SPD noch im ersten Halbjahr 2024.

«Davon abgesehen, dass ich derzeit keinen Grund sehe, beim aktuell geltenden StaatsbĂŒrgerschaftsrecht etwas zu Ă€ndern: Mit der gleichen Verve muss sich die Bundesregierung nun aber auch damit beschĂ€ftigen, wie bei doppelten StaatsbĂŒrgerschaften die deutsche aberkannt werden kann.»

Ohne die Änderung des Grundgesetzes drohe eine «deutliche Unwucht», sagte Herrmann. «Es darf fĂŒr Doppelstaatler keinen Persilschein geben, dass ihnen die einmal erworbene deutsche Staatsangehörigkeit auf Lebenszeit garantiert ist, unabhĂ€ngig davon, wie sehr sie durch schwere Straftaten unser Gemeinwesen schĂ€digen.»

@ dpa.de