Suizidhilfe, Medizinische Leitlinie

Suizidhilfe: Leitlinie mit 45 Empfehlungen wird vorgestellt

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 03:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Medizinerinnen und Mediziner stellen in Halle eine neue Orientierung fĂŒr den Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung vor. Die Leitlinie umfasst 45 Empfehlungen und soll FachkrĂ€fte bei GesprĂ€chen und der PrĂŒfung der Freiverantwortlichkeit unterstĂŒtzen.

Leitlinie soll GesprÀche strukturieren

  • Die UniversitĂ€t Halle organisiert am Donnerstag die Vorstellung der neuen Handlungsempfehlungen.
  • Ein interdisziplinĂ€res Team erarbeitete insgesamt 45 Empfehlungen fĂŒr Medizin, Pflege und Angehörigenorganisationen.
  • 2025 meldeten Suizidhilfe-Organisationen mehr als 1.200 assistierte Selbsttötungen.
Eine neue medizin-ethische Leitlinie soll helfen, auch ĂŒber bestehende andere Handlungsoptionen aufzuklĂ€ren, wenn Menschen in existenzieller Not ĂŒber einen assistierten Suizid nachdenken. (Symbolfoto) - Bild: picture alliance / dpa

Leitlinie zur Suizidhilfe wird in Halle vorgestellt

Medizinerinnen und Mediziner stellen am Donnerstag in Halle (Saale) neue Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung vor. Die Leitlinie soll BeschĂ€ftigten im Gesundheits- und Sozialwesen eine wissenschaftlich fundierte Orientierung fĂŒr GesprĂ€che und die fachliche Bewertung einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung geben.

45 Empfehlungen fĂŒr FachkrĂ€fte

Die erste interdisziplinĂ€re Leitlinie dieser Art wurde nach jahrelangen Vorbereitungen von Vertreterinnen und Vertretern aus Medizin, Pflege und Angehörigenorganisationen erarbeitet. Sie umfasst 45 Empfehlungen und soll helfen, TodeswĂŒnsche angemessen zu verstehen sowie ĂŒber Beratungs- und Handlungsmöglichkeiten zu informieren.

Im Mittelpunkt steht auch die Frage, unter welchen Bedingungen eine Entscheidung als freiverantwortlich gelten kann. BeschĂ€ftigte sollen zudem ĂŒber alternative Möglichkeiten wie Behandlung, UnterstĂŒtzung und palliative Versorgung aufklĂ€ren.

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Rechtslage erlaubt Beihilfe

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ist zulĂ€ssig, wenn er dem Willen der Patientin oder des Patienten entspricht. Auch Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei und kann etwa in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen.

Das Bundesverfassungsgericht kippte 2020 das Verbot der geschĂ€ftsmĂ€ĂŸigen, also auf Wiederholung angelegten Sterbehilfe. Nach der Entscheidung verletzt ein solches Verbot das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sofern die Suizidentscheidung freiverantwortlich getroffen wird.

Gesetzlicher Rahmen fehlt weiterhin

Im Gesundheitswesen wurden seither wiederholt klare Regelungen angemahnt. EntwĂŒrfe fĂŒr einen gesetzlichen Rahmen mit Bedingungen und Voraussetzungen der Sterbehilfe fanden 2023 im Bundestag keine Mehrheit.

Der Deutsche Juristentag sprach sich im September fĂŒr ein Gesetz zur Sterbebegleitung aus. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften verweist auf fehlende konkrete Standards aus medizinischer, ethischer und rechtlicher Perspektive.

Mehr assistierte Suizide gemeldet

Die Zahl der assistierten Selbsttötungen ist nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft seit 2020 gestiegen. Mitarbeitende verschiedener Fachrichtungen wĂŒrden zunehmend mit entsprechenden Anfragen konfrontiert.

FĂŒr 2025 meldeten Suizidhilfe-Organisationen nach Angaben der UniversitĂ€t Halle mehr als 1.200 FĂ€lle. Die Dunkelziffer liege möglicherweise deutlich höher.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts beendeten 2025 insgesamt 11.334 Menschen in Deutschland ihr Leben durch einen Suizid. Das waren 9,3 Prozent mehr FĂ€lle als im Vorjahr; der Anteil an allen Todesursachen lag wie in den Vorjahren bei 1,1 Prozent.

Die neue Leitlinie soll eine LĂŒcke zwischen dem geltenden Recht und dem Alltag in Kliniken, Pflegeeinrichtungen sowie Beratungsstellen schließen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 ist die geschĂ€ftsmĂ€ĂŸige Suizidhilfe grundsĂ€tzlich nicht mehr verboten, sofern die Entscheidung freiverantwortlich getroffen wird.

FĂŒr BeschĂ€ftigte im Gesundheits- und Sozialwesen bleibt die praktische PrĂŒfung anspruchsvoll. Sie mĂŒssen unter anderem klĂ€ren, ob ein Todeswunsch dauerhaft, informiert und ohne unzulĂ€ssigen Druck entstanden ist. Zugleich mĂŒssen sie ĂŒber Behandlung, Palliativversorgung, psychosoziale UnterstĂŒtzung und weitere Alternativen informieren, ohne die betroffene Person zu bevormunden.

Rechtliche Debatte bleibt offen

Der Bundestag konnte sich 2023 nicht auf einen gesetzlichen Rahmen einigen. Damit bleiben zentrale Fragen politisch ungelöst, etwa zu Beratung, Dokumentation, Wartefristen und dem Schutz besonders gefÀhrdeter Menschen. Die Leitlinie kann Fachpersonal orientieren, ersetzt aber kein Gesetz.

Die gemeldeten mehr als 1.200 assistierten Suizide im Jahr 2025 stehen neben 11.334 Suiziden insgesamt. Beide Zahlen sind nicht unmittelbar gleichzusetzen: Assistierte Selbsttötungen werden von Organisationen erfasst, wĂ€hrend die Suizidzahl des Statistischen Bundesamts alle Suizide umfasst. FĂŒr Angehörige und Betroffene dĂŒrfte entscheidend sein, dass GesprĂ€che ĂŒber TodeswĂŒnsche kĂŒnftig strukturierter und fachlich nachvollziehbarer gefĂŒhrt werden.

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