Nach Serie von Bombendrohungen: Zwei VerdÀchtige ermittelt
20.11.2023 - 13:09:04Im Zusammenhang mit einer Serie von Bombendrohungen haben Ermittler zwei VerdĂ€chtige ermittelt und zwei Wohnungen in Baden-WĂŒrttemberg und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-WĂŒrttemberg mitteilten, wurden bei den Durchsuchungen am Freitag zahlreiche Beweismittel wie Computer, Festplatten und Mobiltelefone sichergestellt. Verhaftungen habe es nicht gegeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Die Ermittlungen richten sich den Angaben zufolge gegen einen 19-JĂ€hrigen aus dem Hohenlohekreis im Norden Baden-WĂŒrttembergs und einen 30-JĂ€hrigen aus dem Landkreis Minden-LĂŒbbecke in Ostwestfalen. Laut Staatsanwaltschaft geht es bei den Ermittlungen um eine bundesweite Serie von Bombendrohungen. Per Mail sollen sich die TĂ€ter als Gegner oder Mitglieder der Hamas oder des IS ausgegeben haben und gedroht haben, Unschuldige zu töten.
Ziel sei es gewesen, aufwendige PolizeieinsÀtze auszulösen und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stören, hieà es. Konkret sollen die beiden TatverdÀchtigen unter anderem gezielt falsche Notrufe ausgelöst haben, um damit Polizei- und FeuerwehreinsÀtze zu provozieren.
Insgesamt mehr als 250 Bombendrohungen
Gegen den 30-JĂ€hrigen werde wegen 29 Bombendrohungen ermittelt, dem 19-JĂ€hrigen werfen die Behörden bislang vier mutmaĂliche Taten vor, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Es bestehe der Verdacht, dass die beiden Teil einer Gruppe gewesen seien. Insgesamt seien bundesweit seit dem 19. Oktober mehr als 250 solcher Bombendrohungen erfasst worden.
Diese richteten sich gegen unter anderem gegen Schulen, Hochschulen, Medien und Unternehmen und hĂ€tten bundesweit mehr als 30 PolizeieinsĂ€tze ausgelöst - hĂ€ufig auch mit umfangreichen EvakuierungsmaĂnahmen, teilten die Ermittler mit. Betroffen sei auch der Hamburger Flughafen gewesen.
Bombendrohungen können nach Angaben der Ermittler empfindliche Strafen nach sich ziehen. Entsprechende Drohmails könnten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben, hieĂ es. Das gelte auch bei falschen Bombendrohungen. Zudem könnten die Kosten fĂŒr die PolizeieinsĂ€tze und SchadensersatzansprĂŒche betroffener Unternehmen und Einrichtungen den TĂ€tern in Rechnung gestellt werden.


