Rente mit 63: Voigt lehnt 46 oder 47 Beitragsjahre ab
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSThüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) lehnt die von der Bundesregierung geplanten Steuererhöhungen ab und fordert stattdessen eine grundlegende Überprüfung der Bundespolitik. Zugleich wendet er sich gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren und gegen eine Anhebung der erforderlichen Versicherungszeit auf 46 oder 47 Jahre.
Voigt fordert Kurswechsel bei Steuern und Energie
„Ich halte nichts von Steuererhöhungen in diesen Zeiten“, sagte Voigt der „Bild-Zeitung“ für deren Freitagsausgabe. Nach der historischen Wahlniederlage müsse die Union zeigen, „dass wir verstanden haben“, sagte er und warb für einen programmatischen Neuanfang mit niedrigeren Energiepreisen, mehr Netto vom Brutto und einer bezahlbaren Lebensführung.
Voigt sprach sich erneut für eine Aussetzung der CO2-Bepreisung aus. Den beschlossenen Tankrabatt bezeichnete er als „eine kurzfristige Maßnahme, die preisdämpfend wirken soll“; dauerhaft müsse der Teuer-Stopp bei Energiepreisen auch beim Heizen greifen.
Streit um die abschlagsfreie Rente
Besonders entschieden kritisierte der Ministerpräsident die Überlegungen, die nötige Versicherungszeit für den abschlagsfreien Ruhestand auf 46 oder 47 Jahre zu erhöhen. Wer 45 Beitragsjahre erreicht habe und dem wiederholt andere Regeln versprochen worden seien, dürfe nicht nachträglich zwei weitere Jahre arbeiten müssen, sagte Voigt.
Er begründete seine Haltung mit Fragen der Gerechtigkeit und sozialen Sicherheit. Grundsätzlich unterstütze er die Reformvorschläge der Rentenkommission, lehne aber ein Vorgehen nach dem Motto „Friss oder stirb“ ab und erwarte zügig einen Kompromissvorschlag.
Die Auseinandersetzung über die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ist Teil der laufenden Beratungen über das Rentenpaket der Bundesregierung. Im Gespräch stehen neben einer Anhebung der erforderlichen Versicherungszeit auf 46 oder 47 Jahre auch Einschränkungen bei der Anrechnung von Erziehungszeiten sowie eine Begrenzung auf bestimmte körperlich belastende Berufe.
Damit berührt die Debatte zwei unterschiedliche Ziele: Die Reform soll die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung verbessern, zugleich aber Menschen mit langen Erwerbsbiografien vor zusätzlichen Belastungen schützen. Besonders relevant ist die Frage, ob eine generelle Regelung künftig durch Ausnahmen für Härtefälle ersetzt wird. Für Beschäftigte nahe dem Ruhestand können Übergangsregeln entscheidend sein.
Streit über Regel und Ausnahme
In der Koalition stehen sich dabei unterschiedliche Akzente gegenüber. Befürworter einer Einschränkung wollen die abschlagsfreie Rente stärker auf Fälle konzentrieren, in denen eine Weiterarbeit wegen hoher körperlicher Belastung besonders schwierig ist. Kritiker wie Mario Voigt verweisen dagegen auf Planbarkeit, Lebensleistung und den Vertrauensschutz für Menschen, die ihre Erwerbs- und Beitragsbiografie bereits auf die bisher geltende Regelung ausgerichtet haben.
Eine endgültige gesetzliche Regelung ist mit den diskutierten Optionen noch nicht verbunden. Für Versicherte kommt es deshalb auf die konkrete Ausgestaltung des späteren Gesetzentwurfs an: maßgeblich wären insbesondere Stichtage, Übergangsfristen, die Anerkennung von Erziehungszeiten und die Definition möglicher Härtefälle.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: „Ausnahmen für bestimmte Berufe? Koalition erwägt Anhebung der Beitragsjahre bei Rente mit 63“ (24.09.2026)
Der Beitrag beschreibt die Beratungen von Union und SPD über einen Kompromiss. Im Mittelpunkt stehen 46 oder 47 Beitragsjahre sowie mögliche Ausnahmen für körperlich belastende Berufe; zusätzlich wird auf die Anrechnung von Erziehungszeiten und den Streit über das Verhältnis von Regel und Ausnahme eingegangen.
FOCUS online: „Beratungen über Anhebung der Beitragsjahre bei Rente mit 63“ (24.09.2026)
FOCUS online stellt ebenfalls die möglichen 46 beziehungsweise 47 Beitragsjahre und eine Begrenzung auf bestimmte Berufsgruppen heraus. Anders als der n-tv-Beitrag akzentuiert der Artikel die Position des CSU-Landesgruppenchefs Alexander Hoffmann, wonach Härtefälle berücksichtigt, Regelfälle aber eingeschränkt werden sollen.
Beide Beiträge bestätigen die laufenden Kompromissüberlegungen, während die konkrete gesetzliche Ausgestaltung und mögliche Übergangsregelungen offenbleiben.
