Donald Trump, Todesstrafe in den USA

Trump stoppt Livestream von Hinrichtung in Texas

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 16:21 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Vollstreckung des Todesurteils soll nach wie vor auf einem Militärstützpunkt in Texas stattfinden. Trump begründet die Abkehr vom Livestream damit, dass viele Menschen den Tod des Mannes nicht sehen wollten.

Fort Hood und der geplante Vollzug

  • Donald Trump teilte die Absage der Liveübertragung auf seiner Plattform Truth Social mit.
  • Die geplante Erschießung soll auf einem Militärstützpunkt im US-Bundesstaat Texas stattfinden.
  • Der zum Tode verurteilte Attentäter soll durch ein Militärkommando erschossen werden.

Trump stoppt geplante Übertragung der Hinrichtung

Die geplante Erschießung eines zum Tode verurteilten Attentäters auf einem Militärstützpunkt im US-Bundesstaat Texas soll nun doch nicht per Livestream übertragen werden. US-Präsident Donald Trump begründete die Kehrtwende auf seiner Plattform Truth Social damit, dass viele Menschen lieber nicht zusehen wollten, wie der Mann sterbe.

Vollstreckung bleibt geplant

Die Entscheidung betrifft die öffentliche Übertragung, nicht die geplante Vollstreckung des Todesurteils. Der Mann soll durch ein Militärkommando erschossen werden.

Fall geht auf Fort Hood zurück

Bei dem Verurteilten handelt es sich um den früheren Militärpsychiater Nidal Hasan. Er hatte im November 2009 auf dem texanischen Militärstützpunkt Fort Hood 13 Menschen getötet.

Termin im Dezember vorgesehen

Ein Militärgericht verurteilte Hasan später zum Tode. Die Erschießung soll am 3. Dezember stattfinden.

Die geplante Erschießung betrifft Nidal Hasan, der 2009 auf dem Militärstützpunkt Fort Hood in Texas 13 Menschen getötet hatte. Ein Militärgericht verurteilte den früheren Militärpsychiater später zum Tode; die Vollstreckung ist für den 3. Dezember vorgesehen.

Die Debatte über den Livestream berührt zwei Ebenen: die grundsätzliche Auseinandersetzung über die Todesstrafe in den USA und die Frage, ob eine staatliche Hinrichtung öffentlich als bewegtes Bild verbreitet werden soll. Eine Übertragung hätte den Vorgang weit über den Kreis der unmittelbar Beteiligten hinaus zugänglich gemacht.

Öffentliche Inszenierung und Sicherheitsfragen

Befürworter könnten eine Übertragung als Transparenz verstehen, Gegner sehen darin eine zusätzliche öffentliche Inszenierung staatlicher Gewalt. In der Diskussion wurde zudem die Sorge geäußert, Bildmaterial könne von Extremisten propagandistisch genutzt werden.

Für die Angehörigen der Opfer und die betroffenen Militärangehörigen bleibt die Vollstreckung unabhängig von der Übertragungsfrage ein einschneidendes Ereignis. Mit der Absage des Livestreams ändert sich daher die geplante Form der Öffentlichkeit, nicht aber der angesetzte Vollzug des Todesurteils.

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