Feuerzeug-Eklat: Union Berlin zieht vor das Schiedsgericht
26.03.2025 - 18:52:01 | dpa.de
Nach zwei juristischen Niederlagen hat der 1. FC Union Berlin das StĂ€ndige Schiedsgericht als letzte Instanz angerufen. Der Berliner FuĂball-Bundesligist will so im Verfahren um den Feuerzeug-Eklat noch eine Wende bewirken. «Mit dieser Schiedsklage sollen jeweils die Urteile des DFB-Bundesgerichts vom 28.02.2025 und des DFB-Sportgerichts vom 09.01.2025 hinsichtlich der Spielwertung des Spiels gegen den VfL Bochum vom 14. Spieltag fĂŒr unwirksam erklĂ€rt werden», hieĂ es in einer Mitteilung.
Nach dem Skandalspiel gegen Bochum hatten die Berliner Ende Februar die zweite juristische Niederlage kassiert. Das DFB-Bundesgericht bestĂ€tigte das Urteil aus erster Instanz und wertete die mit einem 1:1 zu Ende gegangene Partie rĂŒckwirkend mit 0:2. Beim Spiel im Dezember hatte ein Zuschauer VfL-TorhĂŒter Patrick Drewes mit einem Feuerzeug am Kopf getroffen. Nach einer langen Unterbrechung einigten sich beide Teams in den letzten Minuten auf einen Nicht-Angriffspakt.
Schiedsgericht will schnelles Urteil
Das StĂ€ndige Schiedsgericht ist fĂŒr sĂ€mtliche Streitigkeiten zwischen einem Proficlub und dem Deutschen FuĂball-Bund beziehungsweise der Deutschen FuĂball Liga zustĂ€ndig. Das Urteil ist fĂŒr beide Vereine auch aus sportlicher Sicht von enormer Bedeutung. Sowohl Union als auch Bochum brauchen Punkte im Abstiegskampf.
Die Berliner hatten bereits am Dienstag angekĂŒndigt, die jetzige Klage fristgerecht einreichen zu wollen. Nach dpa-Informationen will das Schiedsgericht auf ein rasches Urteil drĂ€ngen, um noch vor dem Saisonende Tabellensicherheit herzustellen.
Die Berliner hatten das DFB-Bundesgerichts-Urteil scharf kritisiert. «Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung», hieĂ es in einer Stellungnahme. AuĂerdem prĂŒfen die Berliner zivilrechtliche Schritte.
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