Jugendschutz, Social Media

Union drÀngt bei Social Media auf nationales Jugendschutzgesetz

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 11:03 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die Unionsfraktion im Bundestag unterstĂŒtzt die EU-PlĂ€ne fĂŒr ein Mindestalter von 13 Jahren bei Social-Media-Diensten, drĂ€ngt aber zugleich auf strengere nationale Regelungen. Vertreterinnen der CDU/CSU fordern, den Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum unabhĂ€ngig von BrĂŒssel zĂŒgig zu stĂ€rken.

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Junge Leute mit Smartphones (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Unionsfraktion im Bundestag begrĂŒĂŸt die PlĂ€ne der EuropĂ€ischen Kommission, ein Mindestalter von 13 Jahren fĂŒr die Nutzung von Social-Media-Plattformen einzufĂŒhren. Zugleich fordert sie zusĂ€tzliche nationale Regelungen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zu stĂ€rken.

Union unterstĂŒtzt EU-Mindestalter, sieht aber offene Fragen

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anja Weisgerber bezeichnete es als wichtiges Zeichen, dass die EuropĂ€ische Kommission den Kinder- und Jugendschutz auf ihre Tagesordnung gesetzt hat. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Risiken aus dem Netz mĂŒsse mit voller Kraft vorangetrieben werden, sagte sie der „Welt“.

Mit Blick auf Unter-13-JĂ€hrige sowie die Altersgruppe der 13- bis 15-JĂ€hrigen verwies Weisgerber jedoch auf zahlreiche offene Fragen. Unklar seien insbesondere Umsetzung, konsequente Durchsetzung und ZustĂ€ndigkeiten in den Mitgliedstaaten. Solange es keine EU-weite Regelung gebe, mĂŒsse der nationale Gesetzgeber aktiv werden, sagte sie. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wolle ein risikobasiertes Schutzkonzept mit differenzierten Altersgrenzen vorantreiben.

EU Kids Act soll Schutz vor GeschÀftsinteressen stÀrken

Die familienpolitische Sprecherin der Union, Anne König, bewertete den geplanten „EU Kids Act“ ebenfalls als deutliches Signal der Kommission. Kinder- und Jugendschutz mĂŒsse bei digitalen Diensten endlich Vorrang vor den GeschĂ€ftsinteressen der Plattformen haben, sagte sie der Zeitung.

Auf europĂ€ischer Ebene könne gegenĂŒber global agierenden Plattformbetreibern die notwendige Durchschlagskraft und Standardisierung entwickelt werden, um wirksame Schutzstandards fĂŒr Kinder und Jugendliche zu etablieren und durchzusetzen. Zugleich mahnte König an, nationale Handlungsmöglichkeiten zu sichern, damit Behörden in den Mitgliedstaaten zu effektiven Maßnahmen ermĂ€chtigt werden und den Schutz praktisch umsetzen können.

Union fordert entschlossenes nationales Handeln

König betonte, weder habe BrĂŒssel eine Kompetenz in klassischen Jugendschutzfragen, noch solle die Kommission neben Handelsabkommen auch ĂŒber den Schutz von Kindern entscheiden. Der Vorschlag der Kommission sei ein erster Schritt, lasse aber viele Fragen etwa zu kindgerechten Apps und zum Vollzug offen.

FĂŒr Deutschland dĂŒrfe dies nach Ansicht der Familienpolitikerin kein Anlass sein, bis zur Verabschiedung neuen EU-Rechts abzuwarten. Frankreich zeige, dass entschlossenes nationales Handeln weiterhin möglich sei. Diesem Vorstoß solle Deutschland folgen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum kurzfristig auf nationaler Ebene vorantreiben.

Die Positionierung der Unionsfraktion kommt in einer Phase, in der die EuropĂ€ische Kommission mit dem geplanten „EU Kids Act“ versucht, den bislang stark fragmentierten Jugendschutz im digitalen Raum anzugleichen. Viele Mitgliedstaaten haben eigene Altersgrenzen und Regelungen fĂŒr soziale Netzwerke eingefĂŒhrt, die aber hĂ€ufig unterschiedlich kontrolliert und technisch nur unzureichend umgesetzt werden.

Konfliktfeld Kompetenz und ZustÀndigkeiten

Die Aussagen von Anja Weisgerber und Anne König spiegeln ein zentrales Spannungsfeld wider: Einerseits erwarten nationale Akteure von BrĂŒssel einheitliche Standards, die gegenĂŒber globalen Plattformen mehr Durchsetzungskraft entfalten können. Andererseits pochen sie auf ausreichende nationale SpielrĂ€ume, um eigene, möglicherweise strengere Regelungen schnell beschließen und kontrollieren zu können. Das betrifft etwa Fragen, ob Altersverifikation durch technische Lösungen, Ausweisdaten oder elterliche Zustimmung erfolgen soll und welche Behörde fĂŒr Kontrolle und Sanktionen zustĂ€ndig ist.

Folgen fĂŒr Plattformen und Familien

FĂŒr Plattformbetreiber wĂŒrde ein EU-weiter Mindeststandard mit 13 Jahren und zusĂ€tzlichen Schutzpflichten fĂŒr 13- bis 15-JĂ€hrige bedeuten, Registrierungsprozesse und Empfehlungen an MinderjĂ€hrige deutlich anzupassen. Familien könnten davon profitieren, wenn altersgerechte Voreinstellungen, weniger Tracking und strengere Inhaltefilter zur Norm wĂŒrden. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung, wie rechtliche Vorgaben im Alltag tatsĂ€chlich greifen: Kinder nutzen oft mehrere GerĂ€te, umgehen Altersabfragen und wechseln zwischen Diensten. Der Hinweis der Union auf Frankreich deutet darauf, dass auch Deutschland eigenstĂ€ndig strengere Regeln erwĂ€gen könnte, etwa verpflichtende Alterskontrollen oder Sanktionen bei VerstĂ¶ĂŸen.

Ausblick auf Gesetzgebungsverfahren

Die Debatte dĂŒrfte sich in den kommenden Monaten sowohl auf EU-Ebene als auch im Bundestag fortsetzen. Ob Deutschland vor einem EU Kids Act eigene nationale Vorgaben verabschiedet, hĂ€ngt von den KrĂ€fteverhĂ€ltnissen im Parlament und der Abstimmung mit der Bundesregierung ab. Klar ist: Der politische Druck, Kinder und Jugendliche vor Risiken wie Mobbing, sexualisierter Gewalt oder Suchtmechanismen in sozialen Netzwerken besser zu schĂŒtzen, nimmt zu – und der rechtliche Rahmen im digitalen Raum wird weiter an Bedeutung gewinnen.

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