Verfassungsklagen, Berlin

Union droht Berlin und Sachsen-Anhalt mit Verfassungsklagen

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 10:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Fraktionsvorsitzende der Union in mehreren Ländern wollen mögliche Gesetze künftiger Regierungen in Berlin und Sachsen-Anhalt notfalls gerichtlich prüfen lassen. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben zu Haushalt, Wahlrecht, Wohnungspolitik, Schulpflicht und Verfassungsschutz.

Regierungspläne und mögliche Rechtskonflikte

  • Fraktionschefs von CDU und CSU kündigen bei verfassungswidrigen Landesgesetzen Klagen bis nach Karlsruhe an.
  • In Berlin beziehen sie sich auf mögliche Verstöße bei Schuldenbremse, Ausländerwahlrecht und Wohnungsvergesellschaftung.
  • In Sachsen-Anhalt kritisieren sie AfD-Pläne zur Schulpflicht und zum Verfassungsschutz.
An Deutschlands höchstem Gericht in Karlsruhe könnten schon bald neue Klagen eingehen - CDU und CSU drohen mit Normenkontrollklagen gegen die Pläne der möglichen Regierungen in Berlin und Sachsen-Anhalt. (Illustration) - Bild: Uli Deck/dpa

Union kündigt Widerstand gegen mögliche Landesregierungen an

Mehrere Unions-Fraktionschefs drohen möglichen neuen Regierungen in Berlin und Sachsen-Anhalt mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie wollen einschreiten, falls Regierungen unter Führung der Linkspartei oder der AfD aus ihrer Sicht verfassungswidrige Gesetze beschließen.

Union verweist auf Verantwortung aller Länder

Die Fraktionsvorsitzenden aus Niedersachsen, Bayern und Thüringen erklären, kein Bundesland stehe außerhalb der Verfassung. Föderale Verantwortung bedeute auch, das Grundgesetz und das Rechtsstaatsprinzip gegen Grenzüberschreitungen zu verteidigen.

Die Erklärung richtet sich gegen mögliche Koalitionen in Berlin und gegen eine mögliche AfD-geführte Regierung in Sachsen-Anhalt. In beiden Ländern sind nach den Wahlen noch keine Koalitionsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen.

Berliner Vorhaben im Fokus

Für Berlin nennen die Unionspolitiker eine aus ihrer Sicht übermäßige Neuverschuldung und ein verfassungswidriges Ausländerwahlrecht als mögliche Streitpunkte. Auch die geplante Vergesellschaftung von Wohnungen könne vor Gericht landen.

Grundlage ihrer Kritik ist das Sondierungsergebnis von Linkspartei, SPD und Grünen. Die Union warnt außerdem vor einer maßgeblichen Schwächung der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Polizei.

AfD-Pläne in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt beziehen sich CDU und CSU auf die Ankündigung der AfD, die Schulpflicht abzuschaffen. Die Unions-Fraktionschefs sehen darin grundlegende Fragen zur Vereinbarkeit mit der Verfassung.

Darüber hinaus fürchten sie eine erhebliche Schwächung oder Abschaffung des Verfassungsschutzes. Sebastian Lechner, Vorsitzender der Unions-Fraktionsvorsitzendenkonferenz und CDU-Fraktionschef in Niedersachsen, fordert von künftigen Koalitionären Verantwortung für Eigentumsschutz, Sicherheitsbehörden und die Grenzen der Verschuldung.

Normenkontrolle als mögliches Mittel

Der bayerische CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek bezeichnete die Normenkontrolle als das schärfste Schwert des föderalen Rechtsstaats. Wer als Landesregierung das Grundgesetz breche, müsse damit rechnen.

Die Union stellt damit eine gerichtliche Prüfung als mögliche Konsequenz politischer Entscheidungen in den Raum. Ob es zu Klagen kommt, hängt von den tatsächlichen Regierungsbildungen und den später beschlossenen Gesetzen ab.

Die Drohung der Unions-Fraktionschefs zielt auf eine ungewöhnlich frühe politische und rechtliche Grenzziehung. Noch bevor in Berlin oder Sachsen-Anhalt neue Regierungen gebildet sind, benennen CDU und CSU mögliche Klagefelder und stellen damit klar, dass sie Entscheidungen der Länder nicht allein politisch, sondern gegebenenfalls verfassungsrechtlich bekämpfen wollen.

Im Berliner Fall geht es um Vorhaben, die bereits im Mittelpunkt der Sondierungen von Linken, SPD und Grünen stehen. Dazu zählt die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände, für die nach Darstellung des Bundesjustizministeriums rechtliches Neuland betreten würde. Auch Fragen der Verschuldung und eines Landeswahlrechts für Ausländer könnten Konflikte über Zuständigkeiten und Grundgesetzgrenzen auslösen.

Rechtliche Auseinandersetzungen absehbar

In Sachsen-Anhalt steht dagegen die mögliche Regierungsbildung unter Führung der AfD im Zentrum. Eine neue Landesregierung ist dort bislang noch nicht gebildet; zugleich wird über den künftigen Ministerpräsidenten, den Landeshaushalt und die Verteilung staatlicher Fördermittel beraten. Die von der AfD angekündigte Abschaffung der Schulpflicht sowie Veränderungen beim Verfassungsschutz würden grundlegende Fragen des Bildungs- und Verfassungsrechts berühren.

Für Bürgerinnen und Bürger hätte ein solcher Konflikt zunächst vor allem indirekte Folgen: Politische Vorhaben könnten sich durch Prüfungen, Klagen und gerichtliche Verfahren verzögern. Zugleich würde der Streit die föderale Rollenverteilung zuspitzen, weil Landespolitik, Landesverfassungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht über die Reichweite der jeweiligen Kompetenzen entscheiden müssten.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

rbb24: „SPD will Basis über rot-grün-rote Koalition abstimmen lassen“ (27.10.2026)

Der Beitrag ordne die Berliner Regierungsbildung als noch laufenden Prozess ein: Die SPD wolle ihre Basis abstimmen lassen, während die Linke über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen entscheide. Damit bestätige er den politischen Hintergrund der von der Union angesprochenen möglichen Berliner Regierung, lasse aber offen, ob es tatsächlich zu einem Bündnis komme.

ZDFheute: „Nach AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt: Unsicheres Warten auf Regierung, Haushalt und Fördermittel“ (27.10.2026)

Der Artikel stelle für Sachsen-Anhalt die ausstehende Regierungsbildung und die offenen Haushaltsfragen in den Mittelpunkt. Gemeinsam sei beiden Berichten, dass die politischen Konstellationen noch nicht abgeschlossen seien; der Schwerpunkt liege dort jedoch stärker auf den praktischen Folgen für Land und Kommunen als auf möglichen Verfassungsklagen.

Damit zeichne sich ein gemeinsames Bild noch offener Regierungsprozesse ab. Die Union richte den Blick auf mögliche verfassungsrechtliche Grenzen, während die anderen Beiträge vor allem Koalitionsentscheidungen, Haushalt und Fördermittel beleuchteten.

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