Vergesellschaftung: Dobrindt plant Hürden für Berliner Wohnungen
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 15:20 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBerliner Wohnungsbestände im Bundesstreit
- Die Berliner Koalition aus Linken, Grünen und SPD zielt auf private Wohnungsunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen.
- Als Entschädigung sind 16 Milliarden Euro vorgesehen, die unter dem Verkehrswert liegen dürften.
- Der Bund will eine zwingende Notwendigkeit und eine Entschädigung zum Verkehrswert verlangen.
Bundesregierung plant höhere Hürden für Berliner Vergesellschaftung
Das Bundesjustizministerium warnt vor hochkomplexen verfassungsrechtlichen Fragen bei den Berliner Plänen zur Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände und dem geplanten Bundesgesetz. Für beide Vorhaben gebe es keinen Präzedenzfall, sagte ein Sprecher in Berlin.
Berliner Koalition nimmt große Bestände ins Visier
Die angestrebte Koalition aus Linken, Grünen und SPD will private Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen erfassen. In ihrem Sondierungspapier kalkulieren die Parteien mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro, die unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen dürften.
Dobrindt verlangt zwingende Notwendigkeit
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will mit einem Investitionssicherungsgesetz hohe Hürden errichten. Nach den von der Bundesregierung bestätigten Eckpunkten soll eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur möglich sein, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird.
Eine Landesregierung müsste dafür belegen, dass sie andere Mittel wie Investitionen und Wohnungsbauförderung vollständig ausgeschöpft hat. Im Fall einer Enteignung soll die Entschädigung unmittelbar in Geld und zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wird.
Bund kann pauschales Verbot nicht erlassen
Das Justizministerium betonte zugleich, der Bund könne Vergesellschaftungen nicht pauschal verbieten. Ein allgemeines bundesgesetzliches Verbot der Vergesellschaftung von Wohnraum wäre nach Einschätzung des Ministeriumssprechers evident verfassungswidrig.
Die Eckpunkte zielten daher nicht auf ein generelles Verbot, sondern auf Bedingungen für solche Vorhaben. Innen-, Justiz- und Bauministerium sollen nun einen Gesetzentwurf erarbeiten. Einen Termin für die Befassung des Kabinetts nannte das Innenministerium nicht.
SPD und Grüne äußern rechtliche Bedenken
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzes. Wenn Vergesellschaftungen verfassungskonform verhindert werden sollten, müsse das Grundgesetz geändert werden, sagte der Mietrechtsexperte dem „Tagesspiegel“; dafür fehle die erforderliche Zweidrittelmehrheit.
Grünen-Chefin Franziska Brantner hält Vergesellschaftungen nicht für den richtigen Weg, warnt aber ebenfalls davor, das Grundgesetz durch ein einfaches Gesetz auszuhebeln. Linken-Chef Luigi Pantisano erklärte, ein solches Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.
Immobilieninvestor warnt vor Folgen
Christian Fladeland, Co-Vorstandschef des schwedischen Immobilieninvestors Heimstaden Bostad, bezeichnete die Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung als sehr gering. Die Unsicherheit wirke sich bereits auf die Investitionsentscheidungen des Unternehmens aus, sagte er der Nachrichtenagentur Bloomberg.
Heimstaden Bostad gehören demnach rund 20.000 Wohnungen in Berlin. Das Unternehmen war in der Vergangenheit wegen des Umgangs mit der Mietpreisbremse bei Neuvermietungen in die Kritik geraten.
Der Streit berührt zwei Ebenen des Grundgesetzes: Artikel 14 schützt Eigentum und verlangt bei einer Enteignung eine Entschädigung, während Artikel 15 die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln ermöglicht. Für Wohnungsbestände gibt es bislang keinen praktischen Präzedenzfall, der die genaue Reichweite dieser Vorschrift und die Berechnung der Entschädigung abschließend klärt.
Die Berliner Pläne knüpfen an den Volksentscheid von 2021 an. Damals stimmte eine Mehrheit der Berliner für die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände. Das politische Vorhaben blieb jedoch bislang ohne Umsetzungsgesetz. Die nun geplanten bundesrechtlichen Vorgaben könnten deshalb unmittelbar beeinflussen, ob und unter welchen Bedingungen das Land Berlin tätig werden kann.
Rechtliche Hürden und politische Folgen
Besonders folgenreich ist die geplante Pflicht, zunächst sämtliche anderen Instrumente der Wohnungspolitik auszuschöpfen. Dazu zählen Neubau, öffentliche Förderung und Investitionen in den Bestand. Eine solche Regel würde die Begründungslast des Landes deutlich erhöhen und könnte langwierige Verfahren vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichten nach sich ziehen.
Auch die Entschädigungsfrage ist zentral. Die Berliner Sondierer rechnen mit 16 Milliarden Euro und damit mit einem Betrag unterhalb des Verkehrswerts. Eine gesetzliche Vorgabe zur Entschädigung zum Verkehrswert würde dieses Finanzierungsmodell grundlegend verändern. Für Mieterinnen und Mieter bleibt damit offen, ob das Vorhaben überhaupt bezahlbar und rechtlich durchsetzbar wäre.
Auswirkungen auf Wohnungsmarkt und Investitionen
Der Konflikt reicht über Berlin hinaus. Ein Bundesgesetz könnte den Handlungsspielraum der Länder bei großen Wohnungsbeständen neu definieren und zugleich ein Signal an Immobilienunternehmen und Investoren senden. Befürworter einer Vergesellschaftung sehen darin ein Instrument gegen konzentriertes Privateigentum; Kritiker warnen vor hohen Kosten, langwierigen Rechtsstreitigkeiten und möglichen Folgen für den Wohnungsbau.
Politisch dürfte vor allem die SPD unter Druck geraten, weil sie sowohl Teil der Bundesregierung als auch möglicher Berliner Regierungskoalition ist. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäre bei einem konkreten Gesetzesvorhaben naheliegend, da sowohl die Zulässigkeit der Bundesregelung als auch die Auslegung von Artikel 15 umstritten wären.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Der Beitrag bestätigt die geplanten Bedingungen und hebt insbesondere den Nachweis einer „zwingenden Notwendigkeit“ sowie die Entschädigung zum vollen Verkehrswert hervor. Offen bleibt auch dort, wann ein Gesetzentwurf dem Kabinett vorgelegt werden soll.
n-tv: „Dobrindts geplanter Enteignungsstopp bringt SPD auf“ (26.10.2026)
Der Artikel stellt stärker den politischen Konflikt innerhalb und außerhalb der SPD heraus und verweist auf die verfassungsrechtlichen Zweifel an einem einfachen Bundesgesetz. Übereinstimmung besteht bei den geplanten hohen Hürden; unterschiedlich gewichtet werden die politischen Reaktionen.
Medienübergreifend stehen die rechtlichen Grenzen, die Entschädigungshöhe und der fehlende Zeitplan im Mittelpunkt. Eine zentrale offene Frage bleibt, ob die Bundesregierung die Bedingungen so ausgestalten kann, dass sie einerseits Vergesellschaftungen erschweren und andererseits den Anforderungen des Grundgesetzes genügen.
