Asyl, Integration

BundeslĂ€nder bei SekundĂ€rmigrationszentren bisher zurĂŒckhaltend

02.03.2026 - 00:00:00 | dts-nachrichtenagentur.de

Viele BundeslĂ€nder reagieren bisher Ă€ußerst zurĂŒckhaltend auf die vom Bundestag am Freitag geschaffene Möglichkeit, SekundĂ€rmigrationszentren fĂŒr Asylbewerber einzurichten, deren AntrĂ€ge laut Dublin-Verordnung eigentlich von einem anderen EU-Land bearbeitet werden mĂŒssten.

Asylbewerberunterkunft (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Asylbewerberunterkunft (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das ergab eine Umfrage des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Eine Sprecherin der nordrhein-westfĂ€lischen Flucht- und Integrationsministerin Verena SchĂ€ffer (GrĂŒne) sagte dem RND: "Hier sind noch viele Fragen offen, wie zum Beispiel das Zusammenwirken mit anderen EU-Mitgliedstaaten." Überdies setze sich ihr Ministerium "schon lĂ€nger beim Bund fĂŒr eine Zentralisierung der ZustĂ€ndigkeit bei den sogenannten Dublin-FĂ€llen ein". Bislang sei aber wenig passiert. "Der Bund bleibt hier gefordert."

Der Sprecher der Bremer Innensenatorin Eva Högl (SPD) sagte dem RND: "Ob hierfĂŒr ein realer Bedarf besteht, muss sich zunĂ€chst in der konkreten Umsetzung des GEAS zeigen. Bei kleinen BundeslĂ€ndern wie der Freien Hansestadt Bremen liegt er jedenfalls nicht auf der Hand." Ähnlich reserviert reagierte ein Sprecher der niedersĂ€chsischen Innenministerin Daniela Behrens (SPD).

Das Land sei zwar "grundsĂ€tzlich bereit, ein SekundĂ€rmigrationszentrum einzurichten", sagte er - aber nur, "sofern dadurch ein tatsĂ€chlicher Mehrwert im RĂŒckfĂŒhrungsvollzug erreicht werden kann". Ein Sprecher des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) teilte mit: "Sobald die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, wird sich die bayerische Staatsregierung mit den dann bestehenden Möglichkeiten nĂ€her auseinandersetzen."

Die Möglichkeit zur Einrichtung von SekundĂ€rmigrationszentren ist Teil der nationalen Umsetzung des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems (GEAS), die der Bundestag am Freitag beschlossen hat. Dort sollen Asylbewerber untergebracht werden, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erhalten haben oder fĂŒr deren Asylverfahren nach den Dublin-Regeln ein anderer Staat zustĂ€ndig ist. Das Bundesgesetz erlaubt es den LĂ€ndern, erwachsenen ausreisepflichtigen FlĂŒchtlingen das Verlassen dieser Zentren fĂŒr zwölf Monate zu untersagen. FĂŒr Kinder und deren Sorgeberechtigte dĂŒrfte die Bewegungsfreiheit nachts eingeschrĂ€nkt werden. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, hatte nach der Bundestags-Entscheidung gesagt: "Wir erwarten, dass jetzt alle BundeslĂ€nder solche Zentren einrichten."

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