Vonovia hält Berliner Vergesellschaftung für verfassungswidrig
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 15:07 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBerliner Parteien vor Koalitionsentscheidungen
- Die Parteien wollen Mitte 2028 einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände vorlegen.
- Betroffen wären nach Angaben der Linken fünf Konzerne, darunter Vonovia.
- Die Linke entscheidet am 31. Oktober über den Eintritt in Koalitionsverhandlungen.
Vonovia kritisiert Berliner Vergesellschaftungsplan
Vonovia hält die von Linke, Grünen und SPD in Berlin geplante Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne für verfassungswidrig. Das Unternehmen erwartet, dass der vorläufige Fahrplan einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält.
Unternehmen verweist auf Investitionen
Vonovia betont, zur Überwindung des Wohnungsmangels seien erhebliche private Investitionen nötig. Dafür brauche es Verlässlichkeit, Rechtssicherheit und ein stabiles Investitionsumfeld.
Der durchschnittliche Mietpreis in den Berliner Vonovia-Beständen liegt nach Angaben des Konzerns bei 8,26 Euro je Quadratmeter. Rund 1.000 Wohnungen seien derzeit im Bau.
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Gesetz soll Mitte 2028 vorliegen
Nach dem Sondierungspapier sollen private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen gegen eine Entschädigung vergesellschaftet werden. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften die Unternehmen behalten; betroffen wären die darüber hinausgehenden Bestände.
Nach Angaben der Linke-Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp könnten fünf große Konzerne betroffen sein, darunter Vonovia. Dadurch könnten rund 160.000 Wohnungen zusätzlich in kommunalen Besitz gelangen. Ziel sei, dass die Mieten nicht weiter stiegen.
Entschädigung auf 16 Milliarden Euro begrenzt
Mitte 2028 wollen die drei Parteien einen Gesetzentwurf vorlegen. Das Gesetz soll erst ein Jahr nach seiner Beschlussfassung in Kraft treten; in der Zwischenzeit soll es vom Verfassungsgericht überprüft werden.
Die Entschädigungssumme soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Voraussetzung für den Plan ist, dass Linke, Grüne und SPD eine gemeinsame Regierung bilden.
Parteien entscheiden über Verhandlungen
Die Grünen wollen am Montagabend auf einem kleinen Parteitag über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen entscheiden. Die SPD sollte am selben Tag ihren Landesvorstand digital abstimmen lassen.
Die Linke entscheidet erst auf einem Parteitag am 31. Oktober. Bei Zustimmung aller drei Parteien könnten die Koalitionsgespräche Anfang November beginnen.
Widerstand aus der SPD-Bundestagsfraktion
20 der 120 SPD-Bundestagsabgeordneten wenden sich gegen eine mögliche Koalition ihrer Partei mit der Linken in Berlin. Sie begründen dies unter anderem mit Antisemitismuskonflikten im Berliner Landesverband der Linken, Kontakten in das Remmo-Umfeld und Verbindungen zu extremistischen Milieus.
Juso-Chef Philipp Türmer sieht eine rot-grün-rote Landesregierung dagegen als Chance. Bei der Berliner Wahl am 20. September war die Linke mit 25,7 Prozent stärkste Kraft geworden. Die CDU kam auf 18,8 Prozent, die AfD auf 16,3 Prozent, die Grünen auf 14,3 Prozent und die SPD auf 12,1 Prozent.
Die geplante Vergesellschaftung knüpft an den Berliner Volksentscheid von 2021 an. Damals stimmten die Berlinerinnen und Berliner mehrheitlich dafür, große private Wohnungsunternehmen in Gemeineigentum zu überführen. Die Umsetzung blieb anschließend politisch und rechtlich umstritten.
Rechtlicher Bezugspunkt ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Er erlaubt grundsätzlich die Vergesellschaftung von Grund und Boden durch Gesetz, schreibt aber eine Regelung von Art und Umfang der Entschädigung vor. Genau an diesen Fragen dürfte sich eine spätere gerichtliche Prüfung konzentrieren. Das betrifft auch die geplante Schwelle von 10.000 Wohnungen und die Berechnung der Entschädigung.
Politische und finanzielle Tragweite
Für Berlin geht es um einen grundlegenden Konflikt: Befürworter verbinden die Übernahme großer Bestände mit dauerhaft stabileren Mieten und mehr öffentlicher Kontrolle. Vonovia und andere betroffene Unternehmen verweisen dagegen auf Eigentumsschutz, Investitionssicherheit und den weiterhin hohen Bedarf an privatem Neubau.
Die im Sondierungspapier vorgesehene Begrenzung der Entschädigung auf 16 Milliarden Euro würde den Landeshaushalt erheblich belasten. Zugleich ist das Vorhaben an mehrere politische Schritte gebunden: zunächst Entscheidungen der Parteien über Koalitionsverhandlungen, danach ein Gesetzgebungsverfahren und schließlich die erwartbaren Klagen. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das, dass sich an bestehenden Mietverträgen kurzfristig zunächst nichts ändert.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
ZDFheute: „Sondierung in Berlin beendet: Linke, Grüne und SPD einig“ (17.10.2026)
Der Beitrag ordnet die Einigung der drei Parteien in die geplante Regierungsbildung ein und beschreibt die Eckpunkte der Vergesellschaftung. Einen Schwerpunkt legt er auf die weiteren Parteientscheidungen und den möglichen Beginn von Koalitionsverhandlungen Anfang November.
n-tv: „Vonovia: Vergesellschaftung in geplanter Form nicht machbar“ (19.10.2026)
Der Artikel bestätigt die Kritik Vonovias und nennt die geplante Schwelle von 10.000 Wohnungen, rund 160.000 mögliche zusätzliche kommunale Wohnungen sowie die Entschädigungsgrenze von 16 Milliarden Euro. Anders als der ZDF-Beitrag konzentriert er sich auf die Reaktion des betroffenen Unternehmens.
Übereinstimmung besteht bei den Grundzügen des Sondierungspapiers. Unterschiede ergeben sich vor allem beim Schwerpunkt: Während ZDFheute die politische Umsetzung und den Zeitplan beleuchtet, stellt n-tv die verfassungsrechtlichen Einwände und die Investitionsperspektive Vonovias heraus.
