Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft
01.11.2024 - 00:01:36Ein neues Gesetz erleichtert es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen Àndern zu lassen. Seit heute ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das die Ampel-Koalition begleitet von vielen Diskussionen durchgesetzt hatte. Um den Geschlechtseintrag auf weiblich, mÀnnlich, divers zu Àndern oder auch einen Verzicht anzugeben, reicht nun eine ErklÀrung beim Standesamt.
«Ein ganz besonderer Tag fĂŒr alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binĂ€ren Menschen», teilte Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus (GrĂŒne) dazu mit. «Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Ănderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich RealitĂ€t.»Â
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (GrĂŒne), sagte: «Deutschland reiht sich damit ein in die Gruppe der LĂ€nder weltweit, die Menschen eine Korrektur ihres Geschlechtseintrags und Vornamens ermöglichen, ohne sie zu pathologisieren.» Ăhnliche Regelungen gebe es bereits in 16 Staaten, etwa in Argentinien, Neuseeland, Irland und der Schweiz.Â
Anmeldung drei Monate vorher
Mit dem zuvor geltenden umstrittenen Transsexuellengesetz war fĂŒr Betroffene ĂŒber 40 Jahre lang eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und GerichtsbeschlĂŒssen verbunden. Nun reicht eine Anmeldung beim Standesamt, nach drei Monaten kann die ErklĂ€rung abgegeben werden und die Ănderung erfolgen â seit August ist die Anmeldung möglich. Die dreimonatige Wartefrist dient dem Familienministerium zufolge unter anderem als Bedenkzeit fĂŒr die Person.Â
Der Geschlechts- und Vornamenseintrag kann frĂŒhestens nach zwölf Monaten erneut geĂ€ndert werden. Auch fĂŒr MinderjĂ€hrige ist eine Ănderung unter gewissen Voraussetzungen wie etwa dem EinverstĂ€ndnis der Eltern möglich.





