Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft
01.11.2024 - 00:01:36 | dpa.deEin neues Gesetz erleichtert es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen. Seit heute ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das die Ampel-Koalition begleitet von vielen Diskussionen durchgesetzt hatte. Um den Geschlechtseintrag auf weiblich, männlich, divers zu ändern oder auch einen Verzicht anzugeben, reicht nun eine Erklärung beim Standesamt.
«Ein ganz besonderer Tag fĂĽr alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen», teilte Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus (GrĂĽne) dazu mit. «Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Ă„nderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität.»Â
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (GrĂĽne), sagte: «Deutschland reiht sich damit ein in die Gruppe der Länder weltweit, die Menschen eine Korrektur ihres Geschlechtseintrags und Vornamens ermöglichen, ohne sie zu pathologisieren.» Ă„hnliche Regelungen gebe es bereits in 16 Staaten, etwa in Argentinien, Neuseeland, Irland und der Schweiz.Â
Anmeldung drei Monate vorher
Mit dem zuvor geltenden umstrittenen Transsexuellengesetz war fĂĽr Betroffene ĂĽber 40 Jahre lang eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und GerichtsbeschlĂĽssen verbunden. Nun reicht eine Anmeldung beim Standesamt, nach drei Monaten kann die Erklärung abgegeben werden und die Ă„nderung erfolgen – seit August ist die Anmeldung möglich. Die dreimonatige Wartefrist dient dem Familienministerium zufolge unter anderem als Bedenkzeit fĂĽr die Person.Â
Der Geschlechts- und Vornamenseintrag kann frühestens nach zwölf Monaten erneut geändert werden. Auch für Minderjährige ist eine Änderung unter gewissen Voraussetzungen wie etwa dem Einverständnis der Eltern möglich.
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