Selbstbestimmungsgesetz, Kraft

Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

01.11.2024 - 00:01:36

Vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binĂ€re Menschen dĂŒrften aufatmen: Das neue Selbstbestimmungsgesetz macht es einfacher, GeschlechtseintrĂ€ge und Vornamen Ă€ndern zu lassen.

  • Hier können Vornamen und GeschlechtseintrĂ€ge geĂ€ndert werden: im Standesamt. (Symbolbild) - Foto: Jens Kalaene/dpa

    Jens Kalaene/dpa

  • FrĂŒhestens nach zwölf Monaten ist eine erneute Änderung möglich. (Symbolbild) - Foto: Heiko Rebsch/dpa

    Heiko Rebsch/dpa

Hier können Vornamen und GeschlechtseintrĂ€ge geĂ€ndert werden: im Standesamt. (Symbolbild) - Foto: Jens Kalaene/dpaFrĂŒhestens nach zwölf Monaten ist eine erneute Änderung möglich. (Symbolbild) - Foto: Heiko Rebsch/dpa

Ein neues Gesetz erleichtert es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen Àndern zu lassen. Seit heute ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das die Ampel-Koalition begleitet von vielen Diskussionen durchgesetzt hatte. Um den Geschlechtseintrag auf weiblich, mÀnnlich, divers zu Àndern oder auch einen Verzicht anzugeben, reicht nun eine ErklÀrung beim Standesamt.

«Ein ganz besonderer Tag fĂŒr alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binĂ€ren Menschen», teilte Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus (GrĂŒne) dazu mit. «Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich RealitĂ€t.» 

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (GrĂŒne), sagte: «Deutschland reiht sich damit ein in die Gruppe der LĂ€nder weltweit, die Menschen eine Korrektur ihres Geschlechtseintrags und Vornamens ermöglichen, ohne sie zu pathologisieren.» Ähnliche Regelungen gebe es bereits in 16 Staaten, etwa in Argentinien, Neuseeland, Irland und der Schweiz. 

Anmeldung drei Monate vorher

Mit dem zuvor geltenden umstrittenen Transsexuellengesetz war fĂŒr Betroffene ĂŒber 40 Jahre lang eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und GerichtsbeschlĂŒssen verbunden. Nun reicht eine Anmeldung beim Standesamt, nach drei Monaten kann die ErklĂ€rung abgegeben werden und die Änderung erfolgen – seit August ist die Anmeldung möglich. Die dreimonatige Wartefrist dient dem Familienministerium zufolge unter anderem als Bedenkzeit fĂŒr die Person. 

Der Geschlechts- und Vornamenseintrag kann frĂŒhestens nach zwölf Monaten erneut geĂ€ndert werden. Auch fĂŒr MinderjĂ€hrige ist eine Änderung unter gewissen Voraussetzungen wie etwa dem EinverstĂ€ndnis der Eltern möglich.

@ dpa.de