BGH: Ărzte haften nicht fĂŒr etwaige Corona-ImpfschĂ€den
09.10.2025 - 15:33:25FĂŒr mögliche ImpfschĂ€den nach einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus haften nicht die impfenden Ărztinnen und Ărzte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Verantwortung fĂŒr etwaige AufklĂ€rungs- oder Behandlungsfehler treffe grundsĂ€tzlich den Staat, urteilte der dritte Zivilsenat in Karlsruhe. Entsprechende Klagen von GeschĂ€digten mĂŒssten sich demnach gegen Bund oder LĂ€nder richten.
In dem konkreten Fall hatte ein Mann seine Ărztin verklagt, weil ihm nach einer Impfung gegen das Coronavirus Ende 2021 eine Herzerkrankung diagnostiziert worden war. Er sagte, die Impfung sei fehlerhaft verabreicht und er nicht genĂŒgend aufgeklĂ€rt worden. Durch die Folgen könne er nicht mehr seiner Arbeit nachgehen und sei auch psychisch stark beeintrĂ€chtigt. Vor Gericht forderte er unter anderem Schmerzensgeld von mindestens 800.000 Euro.
«wer haftet, wenn»
Schon in den Vorinstanzen hatte der KlĂ€ger keinen Erfolg. Das Landgericht Dortmund und das Oberlandesgericht Hamm entschieden, die Ărztin habe bei der Verabreichung der Impfung in einer hoheitlichen Funktion und damit haftungsrechtlich als Beamtin gehandelt. Daher hafte nicht sie persönlich, sondern der Staat. Dem folgte nun auch der BGH. Die Revision des KlĂ€gers wurde zurĂŒckgewiesen. (Az. III ZR 180/24)Â
Ihm sei es in dem Verfahren vor allem um die grundsĂ€tzliche KlĂ€rung der Frage gegangen, wer bei etwaigen Corona-ImpfschĂ€den die Haftung ĂŒbernehme, sagte der KlĂ€ger in Karlsruhe. Ob seine gesundheitlichen BeeintrĂ€chtigungen tatsĂ€chlich auf die Corona-Impfung zurĂŒckzufĂŒhren sind, wurde in dem Verfahren nicht geklĂ€rt. Es gehe um die Frage «wer haftet, wenn», betonte Richter Ulrich Herrmann in der Verhandlung.


