Vorsitzender der Wirtschaftsweisen gegen VerlÀngerung der Kurzarbeit
24.08.2020 - 21:54:05
Feld warnte gegenĂŒber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland", es bestehe die Gefahr, dass durch eine solche MaĂnahme "der Strukturwandel in Teilen der Wirtschaft" verschleppt werde. Das Kurzarbeitergeld unterstĂŒtze solche Unternehmen, deren GeschĂ€ftsmodell schon vor dem Beginn der Krise nicht tragfĂ€hig gewesen sei, und halte sie mit einer VerlĂ€ngerung der Laufzeit der MaĂnahme lediglich kĂŒnstlich am Leben, erklĂ€rte Feld.
Am morgigen Dienstag wird Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beim Treffen des Koalitionsausschusses den Spitzen der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD sein Modell vorstellen. Heils Plan sieht vor, die Laufzeit des Kurzarbeitergeldes von jetzt zwölf auf dann bis zu 24 Monate zu verlÀngern. Die entsprÀche einer Zeitspanne bis zum MÀrz 2022. Die aktuell laufende Regelung lÀuft im MÀrz 2021 aus.
Lars Feld, der Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, die die Bundesregierung in wirtschaftspolitischen Fragen beraten, vertritt hingegen den Ansatz, Unternehmen mit steuerlicher UnterstĂŒtzung zu helfen, beispielsweise bei den steuerlichen VerlustrĂŒcktrĂ€gen in der Gewinnbesteuerung. Solche Unternehmen, die in der Vergangenheit Gewinne erwirtschaftet hĂ€tten, könnten auf diese Weise ihre in diesem Jahr entstehenden Verluste so verrechnen, dass sie eine RĂŒckerstattung ihrer bereits gezahlten Steuern erhielten. Hiermit sei sichergestellt, dass kein Unternehmen mit einem tragfĂ€higen GeschĂ€ftsmodell coronabedingt aus dem Markt ausscheiden mĂŒsse, so Feld. Derartige MaĂnahmen seien "zielgenauer als ĂberbrĂŒckungshilfen, Kredite oder einfach die blanke VerlĂ€ngerung des Kurzarbeitergeldes", erlĂ€uterte der 54 Jahre alte Freiburger Ăkonom dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Am morgigen Dienstag wird Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beim Treffen des Koalitionsausschusses den Spitzen der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD sein Modell vorstellen. Heils Plan sieht vor, die Laufzeit des Kurzarbeitergeldes von jetzt zwölf auf dann bis zu 24 Monate zu verlÀngern. Die entsprÀche einer Zeitspanne bis zum MÀrz 2022. Die aktuell laufende Regelung lÀuft im MÀrz 2021 aus.
Lars Feld, der Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, die die Bundesregierung in wirtschaftspolitischen Fragen beraten, vertritt hingegen den Ansatz, Unternehmen mit steuerlicher UnterstĂŒtzung zu helfen, beispielsweise bei den steuerlichen VerlustrĂŒcktrĂ€gen in der Gewinnbesteuerung. Solche Unternehmen, die in der Vergangenheit Gewinne erwirtschaftet hĂ€tten, könnten auf diese Weise ihre in diesem Jahr entstehenden Verluste so verrechnen, dass sie eine RĂŒckerstattung ihrer bereits gezahlten Steuern erhielten. Hiermit sei sichergestellt, dass kein Unternehmen mit einem tragfĂ€higen GeschĂ€ftsmodell coronabedingt aus dem Markt ausscheiden mĂŒsse, so Feld. Derartige MaĂnahmen seien "zielgenauer als ĂberbrĂŒckungshilfen, Kredite oder einfach die blanke VerlĂ€ngerung des Kurzarbeitergeldes", erlĂ€uterte der 54 Jahre alte Freiburger Ăkonom dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Redaktion ad-hoc-news.de, RSM


