Bundesverfassungsgericht bemÀngelt BKA-Gesetz
01.10.2024 - 10:15:36Das Bundesverfassungsgericht sieht beim Bundeskriminalamt-Gesetz Ănderungsbedarf. Einzelne gesetzliche Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung seien in Teilen verfassungswidrig, entschied das Gericht in Karlsruhe. Sie seien mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. Unter anderem bemĂ€ngelte das Gericht die heimliche Ăberwachung von Kontaktpersonen von VerdĂ€chtigen.
Die Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte (GFF) hatte bei den obersten Richterinnen und Richtern in Karlsruhe gegen mehrere Regelungen des 2017 reformierten BKA-Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der gemeinnĂŒtzige Verein hatte konkrete verfassungsrechtliche MaĂstĂ€be fĂŒr das Sammeln und Speichern von Daten gefordert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2016 zu den umfangreichen Befugnissen der Sicherheitsbehörden geurteilt - und sie teils fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt. Das BKA-Gesetz musste deshalb nachgebessert werden. Die neue Fassung ist seit Mai 2018 in Kraft.


