Bundesverfassungsgericht, BKA-Gesetz

Bundesverfassungsgericht bemÀngelt BKA-Gesetz

01.10.2024 - 10:15:36 | dpa.de

Was ist erlaubt im Kampf gegen Terror und organisierte KriminalitÀt? Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnisse der Sicherheitsbehörden unter die Lupe genommen - und hat Anmerkungen.

Der Erste Senat hat die Befugnisse des BKA unter die Lupe genommen. - Foto: Uli Deck/dpa

Das Bundesverfassungsgericht sieht beim Bundeskriminalamt-Gesetz Änderungsbedarf. Einzelne gesetzliche Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung seien in Teilen verfassungswidrig, entschied das Gericht in Karlsruhe. Sie seien mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. Unter anderem bemĂ€ngelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von VerdĂ€chtigen.

Die Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte (GFF) hatte bei den obersten Richterinnen und Richtern in Karlsruhe gegen mehrere Regelungen des 2017 reformierten BKA-Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der gemeinnĂŒtzige Verein hatte konkrete verfassungsrechtliche MaßstĂ€be fĂŒr das Sammeln und Speichern von Daten gefordert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2016 zu den umfangreichen Befugnissen der Sicherheitsbehörden geurteilt - und sie teils fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt. Das BKA-Gesetz musste deshalb nachgebessert werden. Die neue Fassung ist seit Mai 2018 in Kraft.

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