Deutschland, Gesundheit

AOK: Kinderkrankentage nehmen immer noch meistens Frauen

01.06.2026 - 02:00:04 | dpa.de

Wenn Beschäftigte im Job fehlen, um kranke Kinder zu betreuen, können sie Ausgleich für Verdienstausfall bekommen. Nur: Wer geht dann nicht zur Arbeit?

Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen. (Symbolbild) - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen. (Symbolbild) - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Wenn erkrankte Kinder betreut werden müssen, bleiben dafür laut einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach wie vor meistens berufstätige Frauen zu Hause. Fast drei Viertel der Kinderkrankentage (73 Prozent) im vergangenen Jahr nahmen weibliche Kassenmitglieder, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK nach eigenen Versichertendaten ermittelte. Der Anteil der Männer lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war er am niedrigsten mit 23 Prozent, am höchsten in Sachsen mit fast 31 Prozent.

Die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, sagte, dass Kinderkrankentage auch 2025 überwiegend von Frauen genommen würden, zeige die weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien. «Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht.» Sie wünschte sich aber, dass Männer häufiger von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machten.

Kasse übernimmt Großteil des Verdienstausfalls

Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen - pro Kind und Elternteil für 15 Tage im Jahr und bei Alleinerziehenden für 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium je Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei maximal 70 Arbeitstagen im Jahr.

Die Inanspruchnahme ging bei der AOK leicht zurück. Mindestens einmal Kinderkrankengeld beantragten 2025 demnach 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten nach 4,8 Prozent 2024. Einen Höchststand hatte es 2022 in der Corona-Pandemie mit 5,1 Prozent gegeben. Im vergangenen Jahr entfielen auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall im Schnitt 2,5 Tage. Grundlage der Auswertung waren Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.

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