Einheitliche Standards fĂŒr Rettungsdienst geplant
03.11.2024 - 07:30:36FĂŒr den Rettungsdienst zur schnellen Hilfe bei NotfĂ€llen sollen nach PlĂ€nen der Ampel-Koalition bundesweit einheitliche Standards kommen. «Der Schutz von Leib, Leben und Gesundheit darf nicht von der Postleitzahl abhĂ€ngen», sagte der GrĂŒnen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen der Deutschen Presse-Agentur. DafĂŒr solle kĂŒnftig ein QualitĂ€tsausschuss aus LĂ€ndern und Krankenkassen sicherstellen, «dass Menschen ĂŒberall auf die gleiche hohe VersorgungsqualitĂ€t, einheitliche Standards und kooperative Schnittstellen vertrauen können.»
Rettungsdienst kĂŒnftig eigener Leistungsbereich
Die Koalition will eine Neuorganisation des Rettungsdienstes in ein geplantes Gesetz fĂŒr eine Reform der Notfallversorgung in Kliniken und Praxen aufnehmen, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekĂŒndigt hatte. Ein nun vorliegender Entwurf dafĂŒr sieht vor, den Rettungsdienst als eigenstĂ€ndigen Leistungsbereich zu begrĂŒnden. Damit soll die VergĂŒtung der Kosten dafĂŒr «nicht mehr im Sinne von Fahrkosten von der DurchfĂŒhrung eines Transportes abhĂ€ngig gemacht» werden, heiĂt es in dem Entwurf der Koalitionsfraktionen, der der dpa vorliegt.
Dahmen erlĂ€uterte, mit der Aufnahme des Rettungsdienstes ins Sozialgesetzbuch werde endlich eine fundierte und differenzierte Regelung geschaffen. «So stellen wir sicher, dass sinnvolle neue Versorgungsangebote des Rettungsdienstes wie der Einsatz von TelenotĂ€rzten, GemeindenotfallsanitĂ€tern oder auch die stĂ€rkere Kooperation mehrerer Leitstellen kĂŒnftig angemessen finanziert werden.»
Katalog fĂŒr Verbesserungen bei NotrufenÂ
Um bundesweite Mindeststandards abzusichern, soll laut dem Entwurf ein «QualitĂ€tsausschuss» beim Bundesgesundheitsministerium eingerichtet werden. Ihm sollen je vier Mitglieder auf Vorschlag der LĂ€nder und der gesetzlichen Krankenkassen angehören. Das weisungsunabhĂ€ngige Gremium soll einen Katalog mit Empfehlungen zu Strukturen und Prozessen erlassen: etwa zur Qualifikation des Personals und zur Ausstattung von Leitstellen, wozu auch «TelenotĂ€rzte» zur UnterstĂŒtzung einer fachgerechten Patientenversorgung gehören.Â
Entwickelt werden sollen zudem Standards zum automatisierten Orten von Notrufen und zu softwaregestĂŒtzten Abfragesystemen bei Notrufen. Befassen soll sich der Ausschuss auch mit der Förderung von Erster Hilfe durch Laien und einer Einbindung registrierter Ersthelfer ĂŒber mobile Alarmierungs-Apps. Im Blick steht auĂerdem die Nutzung einer standardisierten und vernetzten Software in Leitstellen auch ĂŒber Landkreis- und LĂ€ndergrenzen hinweg.
Rufe nach moderneren Leitstellen
Hintergrund sind bereits seit lĂ€ngerem bestehende Probleme und Ăberlastungen. So mahnte die Björn-Steiger-Stiftung Verbesserungen in den bundesweit mehr als 240 Leitstellen an. Sie mĂŒssten mit standardisierten, qualitĂ€tsgesicherten Abfragealgorithmen entscheiden, ob es bei einem Notruf um einen Bagatellfall oder um Leben und Tod gehe. Notwendig seien auch ein technischer Schub und gröĂere Organisationseinheiten - etwa um eine Anleitung zur Wiederbelebung umsetzen zu können. Bisher gebe es Leitstellen, in denen nachts teils zwei Leute sitzen.Â
Dahmen sagte, Mahnungen von Expertinnen und Experten seien ĂŒber Jahre ignoriert worden. «Die Folge sind ĂŒberlastete Notaufnahmen und Rettungsdienste, steigende Kosten und eine oft nur durchschnittliche VersorgungsqualitĂ€t.» Die Reform sorge dafĂŒr, dass auch jene, die keinen Transport oder Krankenhausaufenthalt benötigten, durch spezialisierte Angebote wie Telenotfallmedizin, Notfallpflegeteams und psychiatrische Krisendienste gut versorgt seien.
In welche Klinik fÀhrt der Rettungswagen?
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte einheitliche Standards wichtig. «Jedoch werden Patientinnen und Patienten nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall vom Rettungsdienst viel zu oft in ein ungeeignetes Krankenhaus eingeliefert», sagte Vorstand Eugen Brysch. Nicht alle Kliniken seien beispielsweise darauf spezialisiert. Solche Fehlentscheidungen von Leitstellen wĂŒrden aber gesetzlich nicht konsequent ausgeschlossen.


