Regeln, Scheinvaterschaften

Neue Regeln gegen Scheinvaterschaften geplant

30.04.2024 - 11:48:16

Wenn sich ein Deutscher als Vater eines auslĂ€ndischen Kindes ausgibt, verhindert das die Abschiebung der Mutter. Dass bei Scheinvaterschaften oft Geld fließt, ist bekannt.

Die Ampel-Koalition nimmt einen neuen Anlauf, um das seit Jahren ungelöste Problem von Scheinvaterschaften zur Sicherung eines Aufenthalts in Deutschland in den Griff zu bekommen.

Als ScheinvĂ€ter bieten sich meist MĂ€nner ohne Job an, die dafĂŒr Geld kassieren, dass sie einer Frau und ihrem Kind zur deutschen StaatsbĂŒrgerschaft oder einem langfristigen Aufenthaltstitel verhelfen. Ein Entwurf, der im Juni im Kabinett beraten werden könnte, sieht vor, dass die AuslĂ€nderbehörde vor der Beurkundung der Vaterschaft kĂŒnftig immer dann prĂŒfen soll, ob es sich um einen Betrugsversuch handelt, wenn zwischen Vater und Mutter ein «AufenthaltsrechtsgefĂ€lle» besteht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Vater Deutscher ist und die Mutter nur ein Touristenvisum oder eine Duldung hat.

Liegt ein Nachweis vor, dass jemand der leibliche Vater ist oder wohnen Mutter und Vater schon lĂ€nger als Paar zusammen, wird von einer PrĂŒfung abgesehen. Umgekehrt soll ein Missbrauch grundsĂ€tzlich immer dann vermutet werden, wenn sich das vermeintliche Paar sprachlich nicht verstĂ€ndigen kann, wenn es Hinweise gibt, dass der «Vater» Geld erhalten hat oder wenn ein Mann schon andere Kinder auslĂ€ndischer MĂŒtter anerkannt hat. Über den Entwurf hatte zuerst das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.

Bisherige Reformversuche scheiterten

Der Gesetzgeber hat seit 2008 schon zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform wurde allerdings vom Bundesverfassungsgericht gekippt - wegen der HĂ€rte fĂŒr Kinder, die dadurch staatenlos werden können. Die zweite Reform, bei der Notare und JugendĂ€mter aufgefordert sind, vermutete MissbrauchsfĂ€lle an die AuslĂ€nderbehörden zu melden, erwies sich als wenig effektiv. Denn MissbrauchsfĂ€lle werden, wenn ĂŒberhaupt, meist erst spĂ€t erkannt. Eine nachtrĂ€gliche Korrektur ist nicht möglich. Die Justizminister der LĂ€nder dringen schon lĂ€nger auf eine GesetzesĂ€nderung. Denn die MĂ€nner, die fĂŒr einige Tausend Euro ein Kind anerkennen, leben in der Regel von staatlichen Leistungen. Wenn es um den Kindesunterhalt geht, ist bei ihnen ergo nichts zu holen, sodass der Staat einspringen muss.

Der Entwurf, an dem das Bundesinnenministerium und das Justizressort mitgewirkt haben, sieht erstmals eine Strafbarkeit vor. Wer falsche Angaben macht, um eine Zustimmung zur Anerkennung einer Vaterschaft zu erwirken, die Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus von Mutter und Kind haben, muss demnach in Zukunft mit einer Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden von den AuslĂ€nderbehörden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 1769 VerdachtsfĂ€lle bearbeitet und 290 falsche Anerkennungen festgestellt. Das tatsĂ€chliche Ausmaß sei vermutlich deutlich grĂ¶ĂŸer, hieß es.

@ dpa.de