SchÀrfere Regeln gegen Scheinvaterschaften geplant
30.04.2024 - 15:10:45Die Ampel-Koalition nimmt einen neuen Anlauf, um das seit Jahren ungelöste Problem von Scheinvaterschaften zur Sicherung eines Aufenthalts in Deutschland in den Griff zu bekommen. Als ScheinvĂ€ter bieten sich in der Regel MĂ€nner ohne Job an. Einige wenige handeln wohl aus Freundschaft oder politischer Ăberzeugung. Die meisten dieser vermeintlichen VĂ€ter kassieren jedoch heimlich Geld dafĂŒr, dass sie einer Frau und ihrem Kind zur deutschen StaatsbĂŒrgerschaft oder einem langfristigen Aufenthaltstitel verhelfen.Â
«Die Scheinvaterschaften sind ein Einfallstor fĂŒr ansonsten illegale Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme», sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Dienstag in Berlin. Er fĂŒgte hinzu: «Und dieses Einfallstor schlieĂen wir jetzt.»
Ein gemeinsam von Buschmann und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erarbeiteter Gesetzentwurf könnte nun im Juni im Kabinett beraten werden. Dieser sieht vor, dass die AuslĂ€nderbehörde vor der Beurkundung der Vaterschaft kĂŒnftig immer dann prĂŒfen soll, ob es sich um einen Betrugsversuch handelt, wenn zwischen Vater und Mutter ein «AufenthaltsrechtsgefĂ€lle» besteht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Vater Deutscher ist und die Mutter nur ein Touristenvisum oder eine Duldung hat. Stellt sich heraus, dass der Mann weder biologischer Vater ist noch eine dauerhafte soziale Beziehung zu dem Kind hat, wird die Eintragung der Anerkennung verweigert.
Liegt ein Nachweis vor, dass der Mann der leibliche Vater ist oder wohnen Mutter und Vater schon lĂ€nger als Paar zusammen, wird von einer PrĂŒfung abgesehen. Umgekehrt soll ein Missbrauch grundsĂ€tzlich immer dann vermutet werden, wenn sich das vermeintliche Paar sprachlich nicht verstĂ€ndigen kann, wenn es Hinweise gibt, dass der «Vater» Geld erhalten hat oder wenn ein Mann schon andere Kinder auslĂ€ndischer MĂŒtter anerkannt hat. Ăber den Entwurf hatte zuerst das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.
Forderungen nach GesetzesÀnderung
Der Gesetzgeber hat seit 2008 schon zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform wurde allerdings vom Bundesverfassungsgericht gekippt - wegen der HĂ€rte fĂŒr Kinder, die dadurch staatenlos werden können. Die zweite Reform, bei der Notare und JugendĂ€mter aufgefordert sind, vermutete MissbrauchsfĂ€lle an die AuslĂ€nderbehörden zu melden, erwies sich als wenig effektiv. Denn MissbrauchsfĂ€lle werden, wenn ĂŒberhaupt, meist erst spĂ€t erkannt. Eine nachtrĂ€gliche Korrektur ist nicht möglich.Â
Die Justizminister der LĂ€nder dringen schon lĂ€nger auf eine GesetzesĂ€nderung. Denn die MĂ€nner, die oft fĂŒr einige Tausend Euro ein Kind anerkennen, leben in der Regel von staatlichen Leistungen. Wenn es um den Kindesunterhalt geht, ist bei ihnen ergo nichts zu holen, sodass der Staat einspringen muss. Dieser Missbrauch «kostet unseren Staat erhebliche Summen», sagte Buschmann. Er verwies auf FĂ€lle, in denen ein Mann mehrere Kinder verschiedener auslĂ€ndischer MĂŒtter anerkannt hatte.
Der Entwurf sieht nicht nur eine Verweigerung der Anerkennung vor, sondern erstmals auch eine Strafbarkeit. Wer falsche Angaben macht, um eine Zustimmung zur Anerkennung einer Vaterschaft zu erwirken, die Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus von Mutter und Kind haben, muss demnach in Zukunft mit einer Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden von den AuslĂ€nderbehörden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 1769 VerdachtsfĂ€lle bearbeitet und 290 falsche Anerkennungen festgestellt. Das tatsĂ€chliche AusmaĂ sei vermutlich deutlich gröĂer, hieĂ es.Â


