Lagebild hĂ€usliche Gewalt: Mehr TĂ€ter mĂŒssen ausziehen
11.07.2023 - 13:50:17Immer mehr MĂ€nner mĂŒssen ausziehen oder Abstand halten, weil sie ihrer Partnerin Gewalt angetan beziehungsweise angedroht haben. Das zeigt das aktuelle Lagebild zur hĂ€uslichen Gewalt, das in Berlin vorgestellt wurde. Demnach stieg die Zahl der erfassten TatverdĂ€chtigen im Zusammenhang mit Straftaten, bei denen das Gewaltschutzgesetz Anwendung fand, in den vergangenen fĂŒnf Jahren um elf Prozent auf 6587 TatverdĂ€chtige im Jahr 2022.
Von den TatverdĂ€chtigen waren 91,7 Prozent mĂ€nnlich. Laut der Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA) fĂŒhrten 17 TatverdĂ€chtige eine Schusswaffe mit sich.
Das Gewaltschutzgesetz hilft Opfern hĂ€uslicher Gewalt - vor allem durch die Möglichkeit, die eigene Wohnung nutzen zu können, ohne sie mit der gewalttĂ€tigen Person teilen zu mĂŒssen. Entsprechende Entscheidungen treffen die Familiengerichte auf Antrag der Opfer.
Weitere SchutzmaĂnahmen
Neben dem Verbot, die Wohnung zu betreten, gibt es noch weitere SchutzmaĂnahmen. Dazu zĂ€hlt beispielsweise auch ein Kontaktverbot. Wer gegen eine entsprechende Anordnung verstöĂt, riskiert eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Haft. Im vergangenen Jahr zĂ€hlte die Polizei 4194 Deutsche und 2393 AuslĂ€nder als TatverdĂ€chtige, auf die dieses Gesetz Anwendung fand.
TĂ€ter mĂŒssten bereits nach dem ersten gewaltsamen Ăbergriff aus der Wohnung verschwinden, betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). «Das muss konsequent kontrolliert werden, damit TĂ€ter nicht schnell wieder zurĂŒckkehren.» Um Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz effektiv durchzusetzen, sei möglicherweise auch noch eine GesetzesĂ€nderung notwendig.
In Frankfurt am Main war Anfang vergangener Woche eine 40 Jahre alte Mutter von drei Kindern getötet worden. Ihr Ehemann sitzt wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Die Frau hatte ihren Mann am 29. Mai unter anderem wegen Körperverletzung und hÀuslicher Gewalt angezeigt. Kurz darauf wurde ein von der Polizei ausgesprochenes AnnÀherungsverbot per Gerichtsbeschluss bestÀtigt. Wenige Stunden vor ihrem Tod hatte sich die 40-JÀhrige noch an die Polizei gewandt und berichtet, ihr Mann habe sie in einem Park in der NÀhe des Hauses aufgesucht und festgehalten. Sie habe sich aber von ihm entfernen und nach Hause gehen können. Die Beamten suchten nach dem Mann, konnten ihn aber nicht entdecken.
Einsatz der elektronischen FuĂfessel
«Es mĂŒssen endlich die MaĂnahmen ergriffen werden, die Frauen wirklich schĂŒtzen und schlimmste Gewalttaten verhindern», forderte die BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrerin der Frauenrechtsorganisation Terre Des Femmes, Christa Stolle. «Dazu gehört die Durchsetzung einer bundesweit einheitlichen Wegweisung des TĂ€ters vom Wohnort â und zwar auch mit elektronischer Ăberwachung, wie es sie in Spanien gibt.» Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) sagte: «Die Entwicklung der Fallzahlen zeigt die Dringlichkeit der hessischen Initiative, den Einsatz der elektronischen FuĂfessel in EskalationsfĂ€llen zur Ăberwachung von MaĂnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz zu ermöglichen.»
SPD, GrĂŒne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten: «Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt fĂŒr jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen fĂŒr eine verlĂ€ssliche Finanzierung von FrauenhĂ€usern sicherstellen.» FĂŒr Frauen mit Kindern ist es jedoch in manchen Regionen Deutschlands mitunter schwierig, einen freien Platz in einem Frauenhaus zu finden. «Ich setze mich dafĂŒr ein, die LĂŒcken im Netz der FrauenhĂ€user und Beratungsstellen zu schlieĂen», betonte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (GrĂŒne).
Trotz schwieriger Haushaltslage seien dafĂŒr deshalb in diesem und im kommenden Jahr zusĂ€tzliche Mittel vorgesehen. «Es ist nicht verstĂ€ndlich, warum die Bundesregierung die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bereich GewaltprĂ€vention und Schutz so zögerlich angeht und kaum Geld dafĂŒr in die Hand nimmt», kritisierte die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Beate von Miquel. Paus sagte, ihr Ministerium bereite aktuell ein Gesetz vor, dass fĂŒr Betroffene einen Rechtsanspruch auf Schutz vorsehe.
Frauen und MĂ€dchen werden insgesamt hĂ€ufiger Opfer von Gewalt in der Familie als Jungen und MĂ€nner. Die Statistik fĂŒr 2022 zeigt, dass der Anteil der mĂ€nnlichen Opfer innerfamiliĂ€rer Gewalt lediglich bei Kleinkindern - in der Altersgruppe bis sechs Jahre - mit 3192 betroffenen Jungen leicht ĂŒber dem der MĂ€dchen liegt (2993 Betroffene). Besonders groĂ ist der Unterschied im Teenageralter. Im vergangenen Jahr wurden demnach bundesweit 4087 mĂ€nnliche Opfer von Gewalt in der Familie im Alter zwischen 14 und 18 Jahren erfasst. Im gleichen Zeitraum registrierte die Polizei 5972 MĂ€dchen dieser Altersgruppe, die Opfer innerfamiliĂ€rer Gewalt wurden.
Gewalt geht am hÀufigsten von der Familie aus
In 35,3 Prozent der FĂ€lle, und damit am hĂ€ufigsten, ging Gewalt in der Familie von einem Elternteil aus. Dass ein Kind gegen die Eltern Gewalt ausĂŒbte, kam laut Statistik in rund 23 Prozent der FĂ€lle vor. Bei rund 18 Prozent der Straftaten waren sonstige Angehörige tatverdĂ€chtig. In knapp 17 Prozent der FĂ€lle ging die Gewalt mutmaĂlich von Geschwistern aus.
Das BKA weist in seinem Lagebild darauf hin, dass gerade bei Gewalt in der Familie oder zwischen Partnern von einem hohen Dunkelfeld auszugehen sei. «Vieles deutet darauf hin, dass die Anzeigebereitschaft gröĂer geworden ist», sagte Faeser.
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 240.547 Opfer von hĂ€uslicher Gewalt gezĂ€hlt - 8,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der TatverdĂ€chtigen stieg auf 197.348. Faeser und Paus gaben am Dienstag den Startschuss fĂŒr eine Dunkelfeldstudie zur Partnerschaftsgewalt, fĂŒr die rund 22.000 Menschen befragt werden sollen. Im vergangenen Jahr erreichten das rund um die Uhr unter der Nummer 116.016 erreichbare Hilfetelefon «Gewalt gegen Frauen» tĂ€glich durchschnittlich 65 Anrufe von weiblichen Gewaltopfern.


