Queer-VerbĂ€nde besorgt ĂŒber PlĂ€ne zum Geschlechtseintrag
25.07.2025 - 16:02:37PlĂ€ne des Bundesinnenministeriums lösen Besorgnis bei Queer-VerbĂ€nden aus. Das Ministerium möchte, dass Menschen, die ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister Ă€ndern lassen, drei neue DatenblĂ€tter zum frĂŒheren Geschlechtseintrag ausfĂŒllen. Weitere Behörden wie die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt fĂŒr Steuern sollen dann ĂŒber die Neuerungen informiert werden.Â
Verband sieht massiven Eingriff in PrivatsphÀre
Anlass fĂŒr das Vorhaben ist laut Innenministerium das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November vergangenen Jahres. Dies macht es leichter, auf dem Amt Geschlechtseintrag und Vornamen Ă€ndern zu lassen. Zuvor waren dafĂŒr aufwendige Gutachten und eine Gerichtsentscheidung nötig.Â
Zum Vorhaben des Innenministeriums erklĂ€rt die Deutsche Gesellschaft fĂŒr Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti): «Wir sehen darin einen massiven Eingriff in die PrivatsphĂ€re und einen Widerspruch gegen das Selbstbestimmungsgesetz.» Angesichts steigender Zahlen von HasskriminalitĂ€t sei es dringend notwendig, die geschlechtliche und sexuelle IdentitĂ€t im Grundgesetz zu schĂŒtzen und nicht durch zusĂ€tzliche Kennzeichnungen offenzulegen.Â
Der Verband Queere Vielfalt Ă€uĂert sich ganz Ă€hnlich: «Die Erfassung, Ăbermittlung und Offenbarung der sensiblen Informationen ĂŒber frĂŒhere GeschlechtseintrĂ€ge und Vornamen und damit stets auch ĂŒber die Transgeschlechtlichkeit einer Person darf nur unter engen Voraussetzungen geschehen.» Ein eigenes Datenblatt mit dem frĂŒheren Geschlechtseintrag hebe diese Tatsachen hingegen hervor.
Beide VerbĂ€nde halten zusĂ€tzliche Vorgaben zudem fĂŒr unnötig. «Es ist unklar, warum Behörden wie die Rentenversicherung gesondert ĂŒber eine PersonenstandsĂ€nderung informiert werden mĂŒssen», schreibt die dgti. «Versicherte teilen Ănderungen der Rentenversicherung selbst mit, da sich die Sozialversicherungsnummer Ă€ndert.»Â
Innenministerium verteidigt PlÀne
Das Innenministerium verteidigt das Vorhaben. Die Verordnung stelle sicher, dass Menschen, die Geschlechtseintrag und Vornamen geÀndert hÀtten, in amtlichen Registern und Informationssystemen weiterhin identifiziert werden könnten und ihre IdentitÀt nachvollziehbar sei. «Dies ist zugleich Voraussetzung, um die bereits zu der Person gespeicherten Daten zu aktualisieren.»
Die Behörden, an die die Daten gehen, wĂŒrden mit der Ănderung zudem in die Lage versetzt, das sogenannte Offenbarungsverbot zu erkennen und durchzusetzen. Dieses sieht vor, dass die bis zur Ănderung eingetragene Geschlechtsangabe und der frĂŒhere Vorname nicht ohne Zustimmung Betroffener «offenbart oder ausgeforscht» werden dĂŒrfen. Es gelten bestimmte Ausnahme fĂŒr Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden.Â
Der Verband Queere Vielfalt findet das befremdlich. «Es erscheint paradox, dass das Offenbarungsverbot gerade durch eine Ausweitung der Speicherung und Ăbermittlung der Informationen sichergestellt werden soll.»
Der Queer-Beauftragte des Berliner Senats, Alfonso Pantisano (SPD), sprach in einem Gastbeitrag fĂŒr das Portal «Queer» von einem «Anschlag auf unsere Freiheit». «Wenn wir Menschen systematisch erfassen, nur weil sie sich befreit haben, verwandeln wir Selbstbestimmung in einen Risikoindex. Wir machen aus staatlicher FĂŒrsorge staatliches Misstrauen. Und dann ist es nur ein kleiner Schritt von der Datenbank zur staatlichen Verfolgung.»


