Mietpreisbremse nimmt letzte HĂŒrde: Vier Jahre VerlĂ€ngerung
11.07.2025 - 12:39:32 | dpa.de
In Deutschland wird die Mietpreisbremse fĂŒr Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis Ende 2029 verlĂ€ngert. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition fand die notwendige Mehrheit im Bundesrat.
Bremse mit Ausnahmen
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Regierung des Bundeslandes als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegen. So heiĂt die Durchschnittsmiete fĂŒr vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist.
Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.
Die in der Bundesregierung fĂŒr das Mietrecht zustĂ€ndige Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die VerlĂ€ngerung mit Hochdruck vorangetrieben. Gleichzeitig betont sie, im Mietrecht seien noch weitere Reformen notwendig - auch um zu verhindern, dass Vermieter die Mietpreisbremse durch KurzzeitmietvertrĂ€ge oder die Vermietung von möbliertem Wohnraum umgehen.
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