Wirtschaftsministerium fordert vollstÀndigen Abbau der kalten Progression ab 2027
Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 12:16 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDas CDU-gefĂŒhrte Bundeswirtschaftsministerium drĂ€ngt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ĂŒber die geplante Steuerreform hinaus auf einen vollstĂ€ndigen Abbau der sogenannten kalten Progression im Jahr 2027. Grundlage ist ein Schreiben von WirtschaftsstaatssekretĂ€r Thomas Steffen an Rolf Bösinger, StaatssekretĂ€r im Bundesfinanzministerium.
Forderung nach vollstÀndigem Ausgleich der Inflationseffekte
In dem Brief heiĂt es, die aktuelle Bundesregierung wĂ€re die erste seit 2015, die keinen vollstĂ€ndigen Abbau der kalten Progression gesetzlich veranlasst, was zu einer inflationsbedingten heimlichen Steuererhöhung fĂŒhre. Um dies zu verhindern, sollen laut Steffen alle Eckwerte des Einkommensteuertarifs entsprechend dem siebten Steuerprogressionsbericht angepasst werden, den sein Haus fĂŒr den Herbst 2026 vorbereitet. Der Abbau der kalten Progression ist im vorliegenden Gesetzentwurf zur Steuerreform nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bislang nur ansatzweise vorgesehen.
Diskussion ĂŒber âTarif auf RĂ€dernâ
Steffen regt darĂŒber hinaus an, einen automatischen Mechanismus zum Ausgleich der Inflation zu diskutieren, einen sogenannten âTarif auf RĂ€dernâ. Ein solcher Mechanismus wĂŒrde die Tarifeckwerte regelmĂ€Ăig an die Preisentwicklung anpassen und damit verhindern, dass Steuerzahler allein durch Lohnanpassungen aufgrund der Inflation stĂ€rker belastet werden. Das Schreiben macht deutlich, dass das Wirtschaftsministerium eine dauerhafte Lösung fĂŒr das Problem der kalten Progression anstrebt und nicht nur punktuelle Korrekturen im Rahmen einzelner Reformgesetze.
Entlastung fĂŒr kleinere und mittlere Unternehmen
Zur Entlastung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die als Personengesellschaften der Einkommensteuer unterliegen, fordert Steffen zudem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbesserung der ThesaurierungsbegĂŒnstigung und des Optionsmodells. Diese Anpassungen sollen ab 2027 greifen und parallel zum Einkommensteuerreformgesetz in Kraft treten. Damit wĂŒrden Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, steuerlich begĂŒnstigt, und es entstĂŒnden zusĂ€tzliche Gestaltungsmöglichkeiten durch den Wechsel in eine körperschaftsteuerĂ€hnliche Besteuerung.
Weitergehende Strukturreformen im Steuersystem
DarĂŒber hinaus schlĂ€gt Steffen vor, im Rahmen einer umfassenderen Steuerstrukturreform eine deutliche Anhebung der Einkommensgrenze fĂŒr den Spitzensteuersatz zu prĂŒfen. Ebenso sollte nach seiner Auffassung der verbliebene Rest-SolidaritĂ€tszuschlag abgeschafft werden. Mit diesen MaĂnahmen wĂŒrden insbesondere höhere Einkommen entlastet, was nach EinschĂ€tzung des Wirtschaftsministeriums auch mit Blick auf internationale Standortkonkurrenz und Arbeitsangebotsentscheidungen relevant ist.
Steuerpolitik als Teil der Wachstumsagenda
Das Wirtschaftsministerium verbindet seine VorschlĂ€ge mit einer klaren Erwartung an die Ausrichtung der Steuerpolitik. Sie solle die Wachstumsagenda der Bundesregierung durch gezielte Entlastungen flankieren und zusĂ€tzliche Belastungen, vor allem im Bereich der direkten Besteuerung, vermeiden. Höhere GrenzsteuersĂ€tze am oberen Ende der Einkommensverteilung fĂŒhrten nach EinschĂ€tzung des Ministeriums angesichts bereits hoher Belastungen und entsprechender Verhaltensreaktionen mittelfristig nicht zu zusĂ€tzlichen Einnahmen. Zudem seien progressionsbedingte Belastungen in Verbindung mit der allgemeinen Preissteigerung zu vermeiden, um die wirtschaftliche Dynamik nicht zu dĂ€mpfen.
Mit dem VorstoĂ des Bundeswirtschaftsministeriums zur vollstĂ€ndigen Abschaffung der kalten Progression rĂŒckt ein seit Jahren bekanntes Problem des deutschen Steuersystems erneut in den Mittelpunkt der Politik. Unter kalter Progression wird die schleichende Mehrbelastung von Steuerzahlern verstanden, wenn Löhne und GehĂ€lter aufgrund der Inflation steigen, ohne dass die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif entsprechend angepasst werden. In der Folge rutschen BeschĂ€ftigte in höhere Progressionsstufen, obwohl ihre Kaufkraft real nicht zunimmt.
Steuerpolitik zwischen Entlastung und Konsolidierung
Die Forderungen des Wirtschaftsministeriums treffen auf ein fiskalpolitisch angespanntes Umfeld. Einerseits wird die Bundesregierung mit dem Anspruch konfrontiert, die Wachstumsdynamik zu stĂ€rken und private Investitionen zu erleichtern. Andererseits stehen Konsolidierungsziele und die Einhaltung schuldenrechtlicher Vorgaben im Bundeshaushalt im Raum. Die Diskussion um automatische Mechanismen wie einen âTarif auf RĂ€dernâ berĂŒhrt damit grundlegende Fragen, wie stark die Steuerlast an Preisentwicklung und LohnzuwĂ€chse gekoppelt sein soll und wie verlĂ€sslich der Staat Mehreinnahmen einplanen kann.
Folgen fĂŒr Unternehmen und höhere Einkommen
Besonders relevant sind die im Schreiben genannten Entlastungen fĂŒr kleinere und mittlere Unternehmen, die in der Rechtsform von Personengesellschaften auftreten und direkt der Einkommensteuer unterliegen. Verbesserungen bei ThesaurierungsbegĂŒnstigung und Optionsmodell könnten deren Eigenkapitalbildung fördern und InvestitionsspielrĂ€ume erweitern. Zugleich hat die Debatte um die Anhebung der Einkommensgrenze fĂŒr den Spitzensteuersatz und die Abschaffung des verbleibenden SolidaritĂ€tszuschlags eine hohe Symbolkraft: Sie berĂŒhrt Fragen der Verteilungsgerechtigkeit und der AttraktivitĂ€t des Standorts fĂŒr FachkrĂ€fte mit hohen Einkommen. Die klare Ablehnung zusĂ€tzlicher Belastungen in der direkten Besteuerung zeigt, dass das Wirtschaftsministerium die Steuerpolitik als zentrales Instrument der Wachstumsagenda der Bundesregierung begreift.
