Smarte GerÀte mit Spionagefunktion: Behörde mahnt zur Vorsicht
06.12.2023 - 13:10:03GerĂ€te mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und ĂŒbertragen könnten, seien in Deutschland verboten, betonte die Behörde am Mittwoch.
"Vernetzte GerĂ€te, die sich zum Spionieren eignen und unsere PrivatsphĂ€re gefĂ€hrden, sind verboten. Sie erleichtern zwar unser Leben, doch dĂŒrfen sie nicht unsere PrivatsphĂ€re gefĂ€hrden", erklĂ€rte BehördenprĂ€sident Klaus MĂŒller. Insbesondere im Kinderzimmer hĂ€tten solche GerĂ€te nichts verloren.
Die Netzagentur nannte verschiedene Beispiele. So seien smarte Brillen verboten, wenn keine optischen Warnzeichen oder akustischen Signale ausreichend auf Fotografieren oder Filmen aufmerksam machten. Kindersmartwatches seien verboten, wenn man ĂŒber sie GesprĂ€che des UhrentrĂ€gers und dessen Umfeld unbemerkt abhören könne. Auch GPS Tracker etwa fĂŒr die Ortung von Haustieren seien verboten, wenn sie ĂŒber ein Mikrofon verfĂŒgten, mit welchem man die UmgebungsgerĂ€usche unbemerkt abhören kann.
Auch Saugroboter sind nicht erlaubt, wenn sie heimlich Bilder oder Audiodateien an Smartphones senden könnten. "Entscheidend ist dabei, ob die Saugroboter akustische oder visuelle Signale ĂŒber die Aufnahme geben."
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei solchen Produkten darauf achten, dass die Aufnahmesituation ĂŒber GerĂ€usch- oder Lichtsignale fĂŒr AuĂenstehende erkennbar ist. Auch dĂŒrfe niemand heimlich von auĂen auf das Mikrofon oder die Kamera zugreifen können.

