Stiftung, Nothilfe

Stiftung fordert Nothilfe fĂŒr Opfer von Behandlungsfehlern

22.04.2025 - 06:25:45

Zu spĂ€t entdeckte Krankheiten, verkehrte Medikamente oder falsche Schnitte bei Operationen: Ärztefehler werden fĂŒr tausende Patientinnen und Patienten in Deutschland jedes Jahr zum Problem.

Selbst wenn Gutachten einen Fehler als Ursache fĂŒr weitere oder neue Leiden bestĂ€tigen, drohe vielen GeschĂ€digten ein jahrelanger Rechtsstreit, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die neue schwarz-rote Koalition solle Opfern von Behandlungsfehlern daher kĂŒnftig schneller zu ihrem Geld verhelfen.

Die Krankenkassen sowie die Kliniken und Ärzte sollten dafĂŒr in einen Fonds einzahlen. "Viele Bundesregierungen hatten bisher die Absicht, die Versicherer und Leistungsanbieter mit wenigstens 60 Millionen Euro in die Pflicht zu nehmen", sagte Brysch. Die Betroffenen sollten aus so einem HĂ€rtefallfonds entschĂ€digt werden. "Auch wenn die beabsichtigte schwarz-rote Regierung dazu im Koalitionsvertrag schweigt, muss sie dies auf ihre politische Agenda setzen."

PflegebedĂŒrftig, blind oder gelĂ€hmt

Die vorhandenen Möglichkeiten, eine Behandlung im Nachhinein bei vermuteten medizinischen Fehlern ĂŒberprĂŒfen zu lassen, lobte Brysch: "So ist es möglich, einen vermuteten Behandlungsfehler fĂŒr die Betroffenen kostenlos begutachten zu lassen." Allein Gutachter im Auftrag der Krankenkassen kamen nach der jĂŒngsten Jahresstatistik (2023) der Medizinischen Dienste in 2.679 von insgesamt 12.438 untersuchten FĂ€llen zu dem Ergebnis: Ein Schaden ist von einem Behandlungsfehler verursacht worden.

Im Vergleich zum Jahr davor blieb die Zahl der VorfĂ€lle damit nahezu unverĂ€ndert. In rund jedem dritten dieser FĂ€lle war ein Dauerschaden die Folge. Als schwer stufte der Medizinische Dienst hiervon 180 DauerschĂ€den ein - Patientinnen und Patienten waren dann pflegebedĂŒrftig, blind oder gelĂ€hmt. 75 Patienten starben demnach wegen Fehler des medizinischen Personals.

Hohe Dunkelziffer

Auch bei den Ärztekammern kann man untersuchen lassen, ob bei einer Behandlung etwas schiefgegangen ist: 7.529 Mal landeten VerdachtsfĂ€lle zuletzt bei ihren Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen. In 1.162 FĂ€llen wurde ein Behandlungsfehler bejaht.

Viele SchĂ€den durch fehlerhafte Behandlungen werden zwischen Patienten und KrankenhĂ€usern oder Arztpraxen oder durch Haftpflichtversicherungen reguliert oder landen direkt vor Gericht. Die Dunkelziffer ist also hoch. Untersuchungen legen zudem nahe, dass die Zahl der tatsĂ€chlichen Fehler die Anzahl der daraus folgenden VorwĂŒrfe um ein Vielfaches ĂŒbersteigt.

Fehler-Erfassung soll zur Pflicht werden

"Doch selbst wenn diese Stellen zu einem klaren Ergebnis kommen, droht vielen GeschĂ€digten ein jahrelanger Rechtsstreit", kritisierte Brysch. Seit ĂŒber 20 Jahren werde deshalb von Expertinnen und Experten ein Fonds gefordert, der Nothilfe leisten könne.

"Patientenrechte mĂŒssen aber nicht nur politisch-rechtlich gestĂŒtzt werden", so Brysch weiter. "Auch bei den KrankenhĂ€usern und niedergelassenen Ärzte gilt es, eine wirksame Fehlerkultur zu etablieren." Der Stiftungsvorstand forderte, dass die teils schon stattfindende systematische Erfassung sogenannter kritischer Ereignisse verpflichtend wird.

@ dpa.de