Zuckersteuer: Kanzleramt stoppt vorerst Klingbeils Entwurf
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 12:59 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Bundeskanzleramt hat den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) fĂŒr eine Steuer auf zuckerhaltige GetrĂ€nke vorerst gestoppt.
Entwurf erst am Mittwoch verschickt
Klingbeil hatte die PlÀne am Mittwoch zur Abstimmung an die Ministerien gegeben. Nach Angaben aus Regierungskreisen weiche der Entwurf vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfÀhig.
Bis zu 38 Cent pro Liter
Die Steuer soll nach dem Entwurf fĂŒr GetrĂ€nke ab einem Zuckergehalt von fĂŒnf Gramm je 100 Milliliter gelten. Vorgesehen sind drei Stufen mit Abgaben zwischen 26 und 38 Cent pro Liter.
Zero-GetrĂ€nke, die mit SĂŒĂstoffen gesĂŒĂt sind, sollen nicht besteuert werden. Ausgenommen wĂ€ren auĂerdem reine Frucht- und GemĂŒsesĂ€fte, alkoholfreies Bier sowie alkoholfreier Wein.
Milliardeneinnahmen geplant
Die Steuer soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Das Finanzministerium erwartet im ersten Jahr Einnahmen von 945 Millionen Euro, im zweiten Jahr von 1,155 Milliarden Euro; bis 2031 sollen sie auf 1,18 Milliarden Euro steigen.
Abweichung vom Kommissionsvorschlag
Die Finanzkommission Gesundheit hatte zwei statt drei Steuerstufen empfohlen. Ihr höchster Satz hÀtte 32 Cent pro Liter betragen; zudem hatte sie mit jÀhrlichen Einnahmen von rund 450 Millionen Euro gerechnet.
Aus dem Finanzministerium hieĂ es, die Abstimmungen ĂŒber die Umsetzung liefen. Zu Einzelheiten Ă€uĂerte sich das Haus nicht.
Widerstand aus Union und LĂ€ndern
In der Unionsfraktion gibt es seit LĂ€ngerem Widerstand gegen die Zuckersteuer. Auch mehrere BundeslĂ€nder lehnen sie ab. Hessens MinisterprĂ€sident Boris Rhein (CDU) warnte vor zusĂ€tzlichen Belastungen fĂŒr Verbraucher und mittelstĂ€ndische GetrĂ€nkehersteller.
Gesundheits- und Haushaltspolitik zugleich
Die geplante Abgabe verfolgt zwei Ziele: Sie soll zusĂ€tzliche Einnahmen fĂŒr den Bundeshaushalt bringen und GetrĂ€nkehersteller dazu bewegen, Rezepturen zu verĂ€ndern. Der entscheidende Mechanismus liegt in den gestaffelten SĂ€tzen: Produkte mit weniger Zucker wĂŒrden in eine niedrigere Stufe fallen oder die Steuergrenze unterschreiten.
Internationale Erfahrungen, insbesondere aus GroĂbritannien, gelten als wichtiger Bezugspunkt fĂŒr diesen Ansatz. Dort wurde eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe 2018 eingefĂŒhrt. Der politische Streit in Deutschland dreht sich deshalb nicht nur um mögliche Preiseffekte, sondern auch um die Frage, ob eine Steuer ein geeignetes Instrument der GesundheitsprĂ€vention ist.
Was fĂŒr Verbraucher wichtig ist
FĂŒr Verbraucher wĂ€ren vor allem klassische Limonaden, gesĂŒĂte Eistees und bestimmte Frucht- oder MilchgetrĂ€nke betroffen. Zero-Produkte sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sollen nach dem Entwurf ausgenommen bleiben. Eine vollstĂ€ndige Weitergabe der Abgabe an die Kundschaft ist jedoch nicht automatisch garantiert; Unternehmen könnten die Kosten teilweise selbst tragen oder ihre Rezepturen anpassen.
Politische HĂŒrde bleibt bestehen
Der Stopp im Kanzleramt zeigt, dass die konkrete Ausgestaltung innerhalb der Bundesregierung umstritten ist. Besonders relevant sind die Abweichungen vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit: Drei statt zwei Steuerstufen und deutlich höhere erwartete Einnahmen verschĂ€rfen den politischen Konflikt. Bevor die Abgabe Gesetz werden könnte, mĂŒssten Ressortabstimmung, Kabinettsbefassung und das parlamentarische Verfahren folgen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Tagesspiegel: âEine sĂŒĂe Milliarde: So will Klingbeil zuckerhaltige GetrĂ€nke besteuernâ (01.10.2026)
Der Bericht bestĂ€tige die geplante EinfĂŒhrung zum 1. Juli 2027 und die Staffelung von 26 bis 38 Cent je Liter. Er stelle zusĂ€tzlich den hohen Zuckerkonsum in Deutschland und die gesundheitspolitische BegrĂŒndung heraus, wĂ€hrend der aktuelle Vorgang vor allem die politische Blockade im Kanzleramt betreffe.
FOCUS online: âKlingbeil-Plan: Zuckersteuer fĂ€llt wohl deutlich kleiner aus als geplantâ (30.09.2026)
Der Artikel beschreibe die Ausnahmen fĂŒr Zero-GetrĂ€nke und alkoholfreie Produkte sowie mögliche Mehrkosten bei vollstĂ€ndiger Weitergabe an Verbraucher. Anders als die aktuelle Meldung konzentriere er sich auf die konkrete Wirkung des Entwurfs und ordne die unterschiedlichen Einnahmeprognosen im bisherigen Gesetzgebungsverfahren ein.
Beide Berichte gingen davon aus, dass der Entwurf noch nicht beschlossen sei und Ănderungen möglich blieben. WĂ€hrend der Tagesspiegel den gesundheitspolitischen Zweck stĂ€rker hervorhebe, richte FOCUS online den Schwerpunkt auf mögliche Preiswirkungen und die wechselnden finanziellen Erwartungen.
