Klagen, ZurĂŒckweisungen

Noch mindestens drei Klagen wegen ZurĂŒckweisungen

10.07.2025 - 13:14:36

ZurĂŒckweisungen an der Grenze trotz Asylgesuch? So lĂ€uft es in Deutschland seit rund zwei Monaten. Der neue Ansatz beschĂ€ftigt nun auch Gerichte.

An deutschen Gerichten gibt es aktuell noch mindestens drei Klagen gegen ZurĂŒckweisungen Asylsuchender an deutschen Grenzen. Das erklĂ€rte das Bundesinnenministerium.

Gerichte in Aachen, Karlsruhe und MĂŒnchen involviert 

In Aachen hat nach Auskunft des dortigen Verwaltungsgerichts ein TĂŒrke geklagt, der aus Belgien einreiste und am Hauptbahnhof in Aachen kontrolliert wurde. Die Bundespolizei brachte ihn zurĂŒck an die belgische Grenze. Inzwischen hĂ€lt der Mann sich hier auf und hat eine Anschrift in Deutschland. Allerdings muss das Aachener Gericht noch klĂ€ren, ob man ĂŒberhaupt örtlich zustĂ€ndig ist.

Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe befasst sich in einem Eilverfahren und dem dazugehörigen Hauptsacheverfahren mit der Klage eines Algeriers. Die Bundespolizei hat ihre ursprĂŒngliche Einreiseverweigerung inzwischen aufgehoben, weil der Mann bereits eingereist ist und in einer Aufnahmeeinrichtung in Heidelberg lebt. Es kann deshalb sein, dass das Eilverfahren sich damit weitgehend erledigt hat. Das Hauptsacheverfahren soll aber stattfinden.

Beim Verwaltungsgericht in MĂŒnchen liegen ebenfalls eine Klage und ein Eilverfahren einer Ukrainerin, die ĂŒber Österreich nach Deutschland einreisen wollte und möglicherweise zurĂŒckgewiesen wurde. Auch in diesem Fall hat die Bundespolizei ihre Einreiseverweigerung aufgehoben. Was das fĂŒr die Klagen heißt, ist noch unklar. Die Bundespolizeidirektion MĂŒnchen teilte mit, man gebe dazu «aufgrund des Schutzes personenbezogener Daten keine Auskunft». 

Entscheidung in Berlin hatte Aufsehen erregt

Anfang Juni hatte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in einer Eilentscheidung fĂŒr Aufsehen gesorgt. Das Gericht hatte festgestellt, die ZurĂŒckweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine KlĂ€rung, welcher EU-Staat fĂŒr einen Asylantrag der Betroffenen zustĂ€ndig sei, dĂŒrften sie nicht abgewiesen werden, hieß es.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach der Entscheidung von einem «Einzelfallurteil» gesprochen. Sein Ministerium erklĂ€rte, die ZurĂŒckweisungen von Asylsuchenden an den Landgrenzen wĂŒrden fortgesetzt.

@ dpa.de